Antike
Das
Konzept
„Adel“
des
europäischen
Mittelalters,
das
wesentlich
im
19.
Jahrhundert
ausgebildet
wurde,
lässt
sich
nur
bedingt
auf
die
antiken
Kulturen
der
Griechen
und
Römer
übertragen.
Hier
galt
nicht
wie
in
den
Feudalgesellschaften
seit
dem
europäischen
Mittelalter
die
Abstammung
als
das
herausragendste
Kennzeichen
des
Adels,
sondern
ihre
Leistung
bzw.
„Bestheit“
(griechisch
arete,
lateinisch
nobilitas).
Die
antike
Aristokratie
leitete
ihren
Herrschaftsanspruch
eher
einer
besonderen
Leistung
(für
den
Staat)
ab,
weniger
aus
dem
Glück,
in
einer
bestimmten
Familie
geboren
worden
zu
sein.
So
verlieh
beispielsweise
der
römische
Senat
mit
der
Lex
Cassia
(44
v.
Chr.)
Gaius
Iulius
Caesar
das
Recht,
neue
Patrizier
zu
ernennen.
Kaiser
Augustus
der
seit
seiner
testamentarischen
Adoption
durch
Julius
Caesar
Patrizier
war,
ließ
sich
vom
Senat
mit
der
Lex
Saenia
(29
v.
Chr.)
ebenfalls
ein
solches
Recht
verleihen,
das
auch
durch
Augustus'
Nachfolger ausgeübt wurde. Anlass war Lucius Saenius, der sich – wie andere niedere Beamte auch – von Augustus als Werkzeug gebrauchen ließ und als Gegenleistung Suffektkonsul wurde.
Antikes Griechenland
Mangels schriftlicher Quellen gibt es nur wenige gesicherte Erkenntnisse über das antike Griechenland, etwa das Königtum in Sparta oder die Herrschaft im Königreich Makedonien.
Anders
als
die
auf
Handel
und
Seefahrt
begründete
Macht
der
Phönizier
gründete
die
adlige
Vorherrschaft
jedoch
in
Sparta
und
Korinth
vor
allem
auf
ausgedehntem
Grundbesitz,
dem
Innehaben
der
Priesterämter
und
dem
Privileg
der
Rechtsprechung
bis
hin
zum
Sklavenhandel
(Schuldknechtschaft).
Kennzeichnend
war
eine
Spaltung
der
Gesellschaft
in
die
„Vornehmen
und
Reichen“
(Kalokagathia)
und
die
„Geringen“.
Insbesondere
das
Halten
von
Pferden
und
die
Teilnahme
an
Pferde-
und
Wagenrennen
bei
Olympischen
Spielen
waren
dem
Adel
vorbehalten.
Ein
Beispiel
sind
die „Hippoboten“ (der berittene Adel) auf Euböa.
Aus der zu Oligarchie und Tyrannis verkommenen Aristokratie entwickelte sich die demokratische Polis in den Stadtstaaten wie dem antiken Athen.
Antikes Rom
Im
antiken
Rom
gab
es
einen
Stand
der
equites
(Ritter),
der
mitunter
als
„niederer
Adel“
gedeutet
wird.
Der
Aufstieg
eines
Römers
in
einen
höheren
Stand
bis
zum
Ritter
war
möglich,
maßgebend
aber
durch
festgelegte
Vermögensgrenzen
bestimmt
(vgl.
Zensuswahlrecht).
Diese
Rangordnung
ging
wahrscheinlich
auf
die
römische
Frühzeit
zurück,
wo
die
Gesellschaft
entsprechend
der
Heeresordnung
gegliedert
war.
Die
Stellung
im
Heer
bestimmte
sich
aus
der
selbst
bereitzustellenden
Ausrüstung;
entsprechend
nahmen
Wohlhabendere
höhere
Stellungen
ein.
Ein
eques
ist
in
diesem
Sinn
ein
Soldat
zu
Pferde.
Über
die
genaue
Stellung
dieser
Krieger
ist
sich
die
Forschung
uneins.
Gesichert
ist,
dass
von
den
Punischen
Kriegen
an
die
Bedeutung
der
eques
vor
allem
im
wirtschaftlichen
Bereich
begründet
liegt.
Als
vermögende
Schicht
ohne
die
Ehrenpflichten
der
Senatoren
konnten
sie
vom
Staat
verpachtete
Hoheitsaufgaben
übernehmen,
beispielsweise
die
Einziehung
der
indirekten
Steuern
und
Zölle.
Kaiser
Commodus
bezeichnete
sich
ab
186
als
nobilitas
Augusti,
um
so
seine
inzwischen
umstrittene
Herrschaft
durch
eine
vermeintliche
Verwandtschaft
mit
Kaiser
Augustus
zu
begründen.
Im
3.
Jahrhundert
wurde
die
Bezeichnung
nobilissimus
üblich
für
den
Cäsaren
als
designierten
Nachfolger
des
Herrschers,
was
ihn
lediglich
als
Sohn
desselben
kenntlich
machte.
Die
ehemaligen
Inhaber
konsulischer
Ämter
(s.
dazu
auch
Cursus
honorum)
und
deren
Nachkommen
bildeten
den
senatorischen
Adel.
Der
Senatorenstand
wurde
im
Gegensatz
zur
Ritterwürde
nicht
vom
Kaiser
verliehen,
sondern
konnte
nur
geerbt
werden.
Der
senatorische
Adel
verlor
während
der
Reichskrise
des
3.
Jahrhunderts
an
Bedeutung;
die
Machtgrundlagen
(Großgrundbesitz,
Finanzen
sowie
sozialer
und
politischer
Einfluss)
blieb
den
Senatoren
dennoch
meist
erhalten.
Seit
Kaiser
Konstantin
wurde
dies
zu
einer
exklusiven
Rangbezeichnung.
Der
Senatsadel
entwickelte
erst
in
der
Spätantike
ein
adliges
Standesbewusstsein.
Er
bezeichnete
seine
Mitglieder
bis
ins
6.
Jahrhundert
als
nobiles
und
senatores
und
markiert
den
langsamen
Übergang
zum
Adel
des
Mittelalters. Der spätantike gallorömische Senatsadel verfügte aber noch in der frühen Merowingerzeit über beträchtlichen Einfluss.
Allgemein
Der
Ursprung
des
mittelalterlichen
Adels
ist
umstritten.
In
einer
die
Mittelalterforschung
seit
dem
19.
Jahrhundert
umfassenden
Untersuchung
hat
Werner
Hechberger
gezeigt,
„daß
Untersuchungen
zur
Geschichte
des
mittelalterlichen
Adels
immer
–
und
zwar
gleichgültig,
ob
sich
die
Verfasser
dessen
bewußt
sind
oder
nicht
–
auf
theoretischen
Prämissen
beruhen,
die
den
Ausgangspunkt
von
Quellenanalysen
bilden.
Diese
theoretischen
Vorüberlegungen
wandeln
sich
mit
der
Gegenwart
der
Historiker“.
Immer
wieder
werden
überlieferte
antike
oder
mittelalterliche
Quellen
von
unterschiedlichen
Autoren
völlig
unterschiedlich,
teilweise
dieselben
Textstellen
gegensätzlich
interpretiert,
je
nachdem
welches
Gesellschaftsmodell
vom
jeweiligen
Autor
ausdrücklich
oder
unbewusst
zugrundegelegt wird.
Nach
Marc
Blochs
grundlegendem
Werk
Die
Feudalgesellschaft
(1939)
gab
es
zwar
schon
im
merowingischen
und
karolingischen
Frühmittelalter
einen
grundbesitzenden
Adel,
etwa
die
Großen
des
Fränkischen
Reichs
(z.
B.
die
Robertiner
als
Ahnen
der
Kapetinger),
die
Inhaber
karolingischer
Grafenämter
(etwa
die
Welfen),
einige
davon
Aufsteiger
in
höfischem
oder
kirchlichem
Dienst,
andere
vielleicht
im
Ursprung
sogar
germanische
oder
keltische
großbäuerliche
Häuptlingssippen
(von
denen
aber
allenfalls
wenige
bis
auf
die
Anführer
germanischer
Gefolgschaftsbanden
der
Völkerwanderungszeit
zurückgehen
mochten).
Politisch
wuchs
das
Gewicht
dieses
Adels
(ebenso
wie
das
der
Kirche
und
des
Königstums)
zunächst
auch
zu
Lasten
der
anderen
Freien.
Im
Heeresaufgebot
der
Karolinger,
das
teilweise
Funktionen
der
Volksversammlung
übernahm,
in
der
Verwaltung
und
Gerichtsbarkeit
dominierte
zusehends
der
aus
germanischem
Geblütsadel
und
romanischem
Landadel
zusammenwachsende
Adelsstand.
Nach
Bloch
sei
dieser
ältere
Adel
jedoch
in
der
Zeit
des
Zusammenbruchs
der
staatlichen
Ordnung
in
Europa
während
der
Anstürme
durch
Wikinger,
Sarazenen
und
Magyaren
ab
etwa
800
bis
kurz
nach
1000
n.
Chr.
durch
einen
spontan
entstandenen,
wehrhaften
Schwertadel
(teils
unfrei-bäuerlicher,
teils
freier
oder
edelfreier
Herkunft)
abgelöst
worden,
der
es
auf
sich
nahm,
als
Panzerreiter
die
bäuerliche
Bevölkerung
zu
verteidigen
und
der
dafür
von
ihr
ernährt
und
mit
(damals
kostspieligen)
Pferden
und
Waffen
sowie
Kriegsknechten
ausgerüstet
wurde.
Diese
Gruppe
bildete
anschließend
die
Basis
der
Lehnspyramide.
Es
ist
jedoch
davon
auszugehen,
dass
manche
der
mächtigsten
Familien
des Hochmittelalters genealogisch und auch besitzmäßig aus den frühmittelalterlichen Eliten hervorgegangen sind.
Es
entwickelte
sich
ein
Vasallensystem,
in
dem
entweder
der
Mächtigere
seinen
Gefolgsleuten
die
Mittel
und
Verantwortung
für
ihren
eigenen
Unterhalt
(Land
und
Leute)
übertrug
oder
–
häufiger
–
die
Schwächeren
ihren
Beschützern
umgekehrt
ihre
Ländereien
übergaben
und
diese
als
Lehen
zurückerhielten,
um
sodann
den
mit
Geld-
oder
Naturalabgaben
und
Ackerfronen
belasteten
Grund
und
Boden
den
Hintersassen
zum
Ackerbau
zu
überlassen.
Die
Erblichkeit
der
Lehen
und
die
Zulässigkeit
des
Weitervergebens
als
Afterlehen
wurden
1037
von
Kaiser
Konrad
II.
mit
der
Constitutio
de
feudis
festgelegt.
So
kam
es,
dass
im
12.
Jahrhundert
bereits
alle
Herzogtümer
und
Grafschaften
als
Lehen
vergeben
waren.
Innerhalb
dieser
einzelnen
geistlichen
und
weltlichen
Territorien
bestand
aber
wiederum
ein
vielgliedriges Lehnswesen.
Im
13.
Jahrhundert
traten
neben
den
älteren,
edelfreien
Adel
immer
mehr
Angehörige
ursprünglich
unfreier
Familien,
die
sich
als
Dienstmannen
(„Ministeriale“)
durch
kriegerische
oder
administrative
Fähigkeiten
auszeichneten
und
aufgrund
ihrer
Stellung,
z.
B.
als
Burgmannen,
bald
die
Schwertleite
oder
den
Ritterschlag
erhielten.
Auch
diese
untere
Gruppe
begann
sich
seit
der
Mitte
des
13.
Jahrhunderts
als
Adel
zu
verstehen,
auch
wenn
die
soziale
Trennung
zum
„alten“
Adel
noch
lange
Zeit
eine
Rolle
spielte;
so
werden
in
Urkunden
die
Edelfreien
als
Zeugen
gewöhnlich
vor
den
Ministerialen
aufgezählt.
Die
sich
herausbildenden
Standesideale
und
Kulturmerkmale
des
Rittertums,
idealisiert
durch
den
Minnesang
und
Formen
des
Wettkampfes
wie
das
Turnier,
trugen
zur
Ausbildung
einer einheitlichen Adelskultur unter den „Ritterbürtigen“ und damit zum Verschmelzen von Edelfreien und Ministerialen zum Uradel bei.
Im
Sachsenspiegel
aus
dem
13.
Jahrhundert
kommt
das
Wort
„Adel“
nur
einmal
vor:
Ein
eheliches
Kind
ist
entweder
ein
adeliges
Kind
oder
ein
leibeigenes
Kind
(„adel
kint“,
„egen
kint“,
Ssp.
Ldr.
I/51,2).
Sonst
spricht
der
Sachsenspiegel
von
„Freien“.
Das
Rechtsbuch
deutet
aber
an,
dass
damit
ein
kriegerischer,
über
Grund
und
Boden
und
unfreie
Bauern
herrschender
Stand
gemeint
ist.
Ein
eindrucksvolles
Beispiel
ist
die
Legende
über
die
Herkunft
der
Sachsen:
„Unsere
Vorfahren,
die
hier
ins
Land
kamen
und
die
Thüringer
vertrieben,
die
waren
in
Alexanders
Heer
gewesen
…
Da
es
ihrer
so
viele
nicht
waren,
dass
sie
den
Acker
bestellen
konnten,
da
ließen
sie,
als
sie
die
thüringischen
Herren
erschlugen
und
vertrieben,
die
Bauern
sitzen
unerschlagen
und
verdingten
ihnen
den
Acker
zu
ebenso
beschaffenem
Recht,
wie
es
noch
die
Zinsbauern
haben. (Ssp. Ldr. III/44,2 u. 3)“
Die
Heidelberger
Bilderhandschrift
des
Sachsenspiegels
stellt
die
beiden
Stände,
sauber
getrennt,
einander
gegenüber.
Wie
immer
man
die
Entstehung
des
mittelalterlichen
Adels
erklären
will,
er
stand
jedenfalls
zur
Zeit
des
Sachsenspiegels
schon
in
voller
Blüte.
Der
Adel
erscheint
hier
allerdings
noch
nicht
als
eine
auf
den
Landesherrn
ausgerichtete
Ritterschaft,
wie
sie
für
die
späteren Jahrhunderte typisch ist, sondern eher als eine Genossenschaft der Ritterbürtigen, die im fernen, kaum wahrnehmbaren König den Garanten ihres alten, überlieferten Rechts erblickte.
20. und 21. Jahrhundert
In
Europa
hat
der
Adel
in
vielen
Ländern
durch
die
Entwicklung
hin
zu
Republiken,
konstitutionellen
Monarchien,
sozialistischen
oder
kommunistischen
Systemen
seine
politische
Macht
als
eigener
Stand
verloren,
ist
aber
aufgrund
seines
nach
wie
vor
wirksamen
Sozialprestiges
nach
wie
vor
überdurchschnittlich
oft
in
repräsentativen
Führungspositionen
vertreten
(mehr
als
in
eigentlichen
Machtpositionen)
und
stellte
bis
in
das
20.
Jahrhundert
hinein
eine
relativ
geschlossene
soziale
Schicht,
heute
häufig
zumindest
noch
ein
stilbestimmendes
soziales
Milieu
(darin
vergleichbar
den
verschiedenen
Schichten
des
Bürgertums)
mit
eigenen
Lebensformen,
Umgangsweisen
und
differenziertem
Standesethos
dar.
Die
Verbände
des
Adels,
wie
die
Dachorganisation
Cilane und die einzelnen Adelsvereinigungen in den europäischen Ländern werden von einem Teil des Adels als Interessenverbände genutzt.
Die
Situation
des
Adels
in
den
verschiedenen
europäischen
Ländern
ist
heute
sehr
heterogen
–
eine
Folge
der
sehr
unterschiedlichen
historischen
Prozesse in den Ländern:
In
einigen
Ländern
West-
und
Nordeuropas
erlebt
der
Adel
Kontinuität,
trotz
aller
Veränderungen
und
dem
schrittweisen
Teilen
und
Aufgeben
seiner
politischen
Macht
(z.
B.
Großbritannien
und
Nordirland,
die
Niederlande,
Belgien,
Luxemburg,
Norwegen,
Schweden,
Dänemark,
Liechtenstein,
Monaco,
Spanien).
In
diesen
Ländern
stehen
Monarchenfamilien
als
Repräsentanten
an
der
Spitze
des
Staates,
wenn
auch
zum
Teil
ohne
oder
mit
stark
eingeschränkter
Macht
(siehe
z.
B.
Verfassungsorgane
des
Vereinigten
Königreichs).
Adelige
sitzen
in
Großbritannien
und
Nordirland
im
Oberhaus,
der
Aufstieg
in
den
Adel
durch
Nobilitierung
ist
in
einigen
Ländern
noch
möglich
(z.
B.
Großbritannien
und
Nordirland,
Belgien,
Spanien),
und
sie
sind
nach
wie
vor
in
Verbänden
organisiert (z. B. das schwedische Riddarhuset); Adelige bilden dort selbstverständlich einen Teil der Elite.
In
anderen
Ländern
Europas
hat
hingegen
ein
deutlicher
Bruch
stattgefunden.
Unter
ihnen
sind
Länder,
die
Republiken
wurden,
z.
B.
Frankreich,
Deutschland
(1918/1919)
und
Italien.
In
diesen
Ländern
hat
der
Adel
meist
auf
einen
Schlag
seine
politische
Macht
vollständig
verloren,
hat
zum
Teil
aber
noch
ein
gewisses
gesellschaftliches
Gewicht,
während
er
sich
gleichzeitig
in
Bezug
auf
Eheschließungen zunehmend groß- und bildungsbürgerlichen Schichten öffnet.
In
einigen
Ländern
wurde
der
Adel
vollständig
abgeschafft,
so
in
Österreich
(Adelsaufhebungsgesetz
1919).
Adelige
wurden
normale
Bürger,
das
Führen
eines
Adelstitels
untersagt.
Dabei
wurde aber nicht in Besitzrecht eingegriffen, außer bei der Regentenfamilie (Habsburgergesetze).
Schließlich
hat
der
Adel
in
einigen
anderen,
vor
allem
östlich
gelegenen
Ländern
einen
noch
schärferen
Bruch
durch
die
Errichtung
sozialistischer
oder
kommunistischer
Diktaturen
erfahren
(Sowjetunion, SBZ/DDR, Polen etc.). Hier wurde der Adel zum Teil vollständig seines Besitzes entledigt, vertrieben, interniert oder erschossen.
In
Deutschland
spielt
heute
die
Beachtung
des
Adelsrechts,
das
auf
die
Grundsätze
des
Salischen
Rechts
zurückgeht,
immer
noch
eine
Rolle,
insbesondere
in
den
regelmäßig
publizierten
Bandreihen
des
Genealogischen
Handbuchs
des
Adels
sowie
in
der
Monatszeitschrift
Deutsches
Adelsblatt,
unter
der
Aufsicht
eines
„Deutschen
Adelsrechtsausschusses“,
da
die
Gestaltungsmöglichkeiten
heutigen
Namensrechts
(Adoptionen,
Weitergabe
des
Namens
durch
ausgeheiratete
Frauen,
einbenannte
Ehemänner,
nichteheliche
Kinder
usw.)
zahlreiche
Namensträger
produzieren,
die
dem
„historischen
Adel“
nicht
angehören
(„Scheinadel“).
In
Österreich
hingegen
ist
durch
die
Streichung
aller
Titel
1919
einer
solchen
„Titelflut“
vorgebeugt;
hier zählt allein das Wissen, welche Familien und welche der dazugehörenden Namensträger dem Adel angehören oder angehörten.
Ehrenkodex des europäischen Adels
Als
Ehrenkodex
des
europäischen
Adels
gilt
die
Resolution
zum
Verhaltenskodex
des
Adels,
die
von
den
in
der
C.I.L.A.N.E.
(Commission
d’Information
et
de
Liaison
des
Associations
Nobles
d’Europe)
vertretenen
offiziellen
europäischen
Adelsverbänden
am
2.
September
1989
im
portugiesischen
Porto
verabschiedet
wurde
und
an
der
sich
im
21.
Jahrhundert
jeder
Edelmann
und
jede
Edelfrau messen lassen soll. Folgende Werte gelten als zukunftsweisend, erstrebens- und erhaltenswert:
Geistig-moralische
Werte:
Respekt
gegenüber
anderen
religiösen
und
philosophischen
Traditionen
(gleichgültig,
welcher
Religion
oder
philosophischen
Weltanschauung
der
oder
die
Adelige
angehöre),
hoher
Stellenwert
der
Würde
der
Person,
Ausschluss
von
Intoleranz
und
Sektierertum,
Förderung
der
Menschenrechte
unabhängig
von
Herkunft,
sozialer
Lage
und
Ethnie,
Kultivierung
der Ehrenhaftigkeit, Wort halten, Verpflichtungen erfüllen.
Familiäre
Werte:
Förderung
von
Familiensinn
und
Familienverband,
Betrachtung
der
Familie
als
Ausgangspunkt
der
Gesellschaft,
Würdigung
der
Ehe,
„Schönheit
der
ehelichen
Liebe“,
Schutz
des kulturellen Erbes, Erinnerung an die Verstorbenen, Erhaltung der Familientraditionen, familiäre Solidarität, Achtung zwischen den Generationen.
Gesellschaftliche
Werte:
„Den
Sinn
der
Freiheit
darin
zu
sehen,
Herausragendes
anzustreben,
Verantwortung
zu
übernehmen
und
uneigennützig
zu
dienen“,
Berufung
zur
Verantwortung,
zur
Führung
zum
Wohl
aller
und
nicht
um
der
eigenen
Vorteile
willen,
Aufrechterhaltung
des
Geistes
des
Dienens,
Erwerb
von
Sprachkenntnissen,
Profession
statt
Mittelmäßigkeit,
Pflege
der
Haltung,
die
sich
nicht
an
unmittelbarem
Profit
und
an
Macht
orientiert,
sondern
am
Nutzen
für
die
Gesellschaft,
Verantwortung
aus
der
Geschichte,
Unternehmergeist
und
Mut
zur
Opferbereitschaft,
aktive
Teilnahme
am
Aufbau
Europas,
Bürgersinn
und
gemeinwohlorientiertes
Handeln,
Sorge
um
das
Wohlergehen
anderer,
insbesondere
Schwächerer,
Wahrung
der
Höflichkeit
und
entsprechender
Umgangsformen,
Verwurzelung
in
der
örtlichen
Gemeinde,
Verbundenheit
mit
Grund
und
Boden,
Heimatsinn
und
berechtigter
Nationalstolz,
Schutz
der
Umwelt,
Bewahrung der natürlichen Ressourcen sowie Anerkennung der positiven Rolle des Humors in der Gesellschaft, Vorbild sein.
Europa