Österreichisch-Ungarischer Ausgleich 1848–1867
Die
Wurzeln
der
Österreichisch-Ungarischen
Monarchie
liegen
in
der
Auseinandersetzung
des
Kaisertums
Österreich
mit
dem
Königreich
Preußen
um
die
Vorherrschaft
im
Deutschen
Bund,
der
am
8.
Juni
1815
mit
Österreich
als
Präsidialmacht
gegründet
worden
war.
Österreich
war
für
Preußen
das
Haupthindernis
in
der
vom
überregionalen
Deutschen
Nationalverein
gestützten
Kleindeutschen
Lösung,
die
einen
Zusammenschluss der Länder des Deutschen Bundes unter der Führung Preußens und dem gleichzeitigen Ausschluss Österreichs vorsah.
Diese
Auseinandersetzung
wurde
am
3.
Juli
1866
in
der
Schlacht
bei
Königgrätz
(„Deutscher
Krieg“)
zu
Gunsten
Preußens
entschieden.
Die
für
das
Kaisertum
Österreich
schwerstwiegende
Folge
dieses
Krieges
war
die
Isolierung
durch
die
erzwungene
Trennung
von
den
deutschen
Staaten.
Dieser
Schwächung
der
Deutschen
in
Österreich
stand
die
Stärkung
der
Stellung
der
demografisch
dominierenden
nichtdeutschen
Nationalitäten gegenüber, die das Zerbrechen des schon 1848 schwer erschütterten Vielvölkerstaates befürchten ließ.
Um
diese
Gefahr
zu
verringern,
musste
das
Kaiserhaus
vor
allem
das
Verhältnis
zu
den
herrschenden
Schichten
Ungarns
entspannen.
Die
Ungarische
Revolution
konnte
im
Jahr
1849
nur
mit
Unterstützung
des
Russischen
Reiches
niedergeschlagen
werden.
Mit
der
Hinrichtung
des
gemäßigten
ehemaligen
Ministerpräsidenten
Lajos
Batthyány
sowie
der
13
Märtyrer
von
Arad
hatte
der
20-jährige
Kaiser
Franz
Joseph
I.
1850
allerdings
eine
Kluft
aufgerissen,
die
durch
die
Abtrennung
der
Wojwodina,
Kroatiens,
Slawoniens
und
Siebenbürgens
sowie
die
Unterstellung Restungarns unter die Militärverwaltung von Erzherzog Albrecht weiter vertieft wurde.
Mit
der
Befreiung
der
Bauern
hatte
das
Haus
Habsburg
den
ungarischen
Adel
als
eigentlichen
Entscheidungsträger
des
Landes
endgültig
gegen
sich
aufgebracht.
Dessen
passive
Resistenz
in
Form
von
Ämter-
und
Steuerverweigerung
zog
permanente
Truppenpräsenz
nach
sich.
Als
modernisierende
Elemente
dieser
Phase
sind
neben der Bauernbefreiung die Modernisierung des Schulwesens, das Ende der Patrimonialgerichtsbarkeit und die Einführung des österreichischen Strafgesetzbuches zu verzeichnen.
Die
Konfrontation
wurde
schließlich
auch
durch
den
wirtschaftlichen
Aufschwung
gedämpft,
eine
substantielle
Annäherung
war
jedoch
erst
1865
mit
der
Wiedereinberufung
des
ungarischen
Landtages
und
der
Zusage
der
weitgehenden
Restitution
der
ungarischen
Verfassung
von
1848
durch
die
kaiserliche
Regierung
erfolgt.
Weitere
Schritte waren dringend nötig.
Die
Ausgleichsverhandlungen
mit
den
Ungarn
standen
unter
dem
Zeichen
widerstrebender
magyarischer
Meinungen.
Der
im
Exil
lebende
geistige
Führer
der
ungarischen
Revolution,
Lajos
Kossuth,
und
seine
beträchtliche
Anhängerschaft
im
Lande
votierten
für
die
Loslösung
von
Österreich,
ein
Ausgleich
wäre
(gemäß
Kossuth)
der
„Tod
der Nation“ und würde dem Land das „Zugseil fremder Interessen auferlegen“.
Letztendlich
setzte
sich
jedoch
die
Meinung
des
Führers
der
Liberalen,
Ferenc
Deák,
durch.
Er
argumentierte,
dass
ein
freies
Ungarn
mit
seinen
starken
slawischen
und
deutschen
Minderheiten
Gefahr
liefe,
in
die
Isolation
zu
geraten
und
letztendlich
zwischen
Russland
und
Deutschland
zerrieben
zu
werden.
Ein
Bündnis
mit
dem
durch
das
interne
Nationalitätenproblem
geschwächten
Österreich
unter
der
Führung
eines
Monarchen,
der
sich
im
Krönungseid
der
ungarischen
Nation
verpflichtet,
wäre
deshalb
vorzuziehen.
Den
Adel
überzeugte
er
überdies
mit
dem
Hinweis,
dass
der
Ausgleich
die
Möglichkeit
bieten
würde,
die
territoriale
und
politische
Integrität
des
Großgrundbesitzes
zu
wahren und die Herrschaft über die nichtmagyarischen Nationen Ungarns fortzusetzen.
Die
Verhandlungen
über
den
Ausgleich
mit
dem
Königreich
Ungarn
wurden
Anfang
1867
abgeschlossen.
Am
17.
Februar
1867
ernannte
Franz
Joseph
I.
die
neue
ungarische
Regierung
unter
Graf
Andrássy.
Die
Wiener
Verhandlungen
wurden
einen
Tag
später
abgeschlossen.
Am
27.
Februar
1867
wurde
der
ungarische
Reichstag
wiederhergestellt.
Am
15.
März
leistete
Graf
Andrássy
mit
seiner
Regierung
in
Buda
König
Franz
Joseph
I.
den
Treueid.
Zugleich
traten
die
Regelungen
des
österreichisch-ungarischen
Ausgleichs
in
Kraft.
Das
gilt
als
Geburtstag
der
Doppelmonarchie,
wenn
auch
die
in
Ungarn
am
12.
Juni
1867
beschlossenen
Ausgleichsgesetze
im
österreichischen
Reichsrat
erst
am
21.
Dezember
1867
beschlossen
waren
und
am
22.
Dezember 1867 in Kraft traten (vgl. Dezemberverfassung). Franz Joseph I. selbst wurde am 8. Juni 1867 in Buda zum König von Ungarn gekrönt.
Entwicklung