Unter
dem
Begriff
Habsburgermonarchie
–
auch
Habsburger,
Habsburgische
oder
österreichische
Monarchie,
Donaumonarchie
oder
Habsburgerreich
–
fasst
die
Geschichtswissenschaft
die
europäischen
Herrschaftsgebiete
zusammen,
die
das
Haus
Habsburg
(seit
1736
Habsburg-Lothringen)
vom
ausgehenden
Mittelalter
bis
1918
direkt
regierte.
Sie
bestanden
im
Kern
aus
den
habsburgischen
Erblanden
und
den
Ländern
der
böhmischen
und
der
ungarischen
Krone
sowie
bis
zur
Ablösung
bzw.
Unabhängigkeit
der
Vereinigten
Niederlande
und
Belgiens
auch
den
burgundischen
Niederlanden,
außerdem
großen
Teilen
Italiens.
Seit
der
Thronbesteigung
Karls
I.
in
Spanien
1516
und
bis
zum
Spanischen
Erbfolgekrieg
Anfang
des
18.
Jahrhunderts
schließt
die
Bezeichnung
„Habsburgerreich“
auch
die
Länder
der
spanischen
Krone
ein,
die
allerdings
seit
der
Trennung
in
eine
österreichische
und
eine
spanische
Linie
der
Habsburger
nach
Karls
Abdankung
getrennt
beherrscht
wurden;
man
spricht
für
diese
Zeit
von
der
österreichischen
und
der
spanischen
Habsburgermonarchie.
Nicht
zum
Habsburgerreich
zählen
die
reichsunmittelbaren
Territorien
des
Heiligen
Römischen
Reichs,
über
welche
die
Habsburger
in
ihrer
Funktion
als
Kaiser
nur
eine
indirekte
Oberherrschaft ausübten.
Das
habsburgische
Länderkonglomerat
im
östlichen
Mitteleuropa
war
im
Wesentlichen
durch
geschickte
Heiratspolitik
entstanden
und
wurde
seit
dem
ausgehenden
17.
Jahrhundert
durch
Eroberungen
auf
Kosten
des
Osmanischen
Reichs
wesentlich
erweitert.
Seit
Ferdinand
I.,
einem
Bruder
Karls
V.,
wurde
es
von
der
österreichischen
und
seit
Ferdinand
II.
von
der
innerösterreichischen
Linie
der
Dynastie
regiert.
Diese
trägt
seit der Heirat Maria Theresias, der Tochter des letzten männlichen Thronerben, mit Franz Stephan von Lothringen den Namen Habsburg-Lothringen.
Der
römisch-deutsche
Kaiser
Franz
II.
schuf
1804
als
Reaktion
auf
die
bevorstehende
Krönung
von
Napoleon
I.
zum
französischen
Kaiser
und
den
absehbaren
Zerfall
des
Heiligen
Römischen
Reiches
eigenmächtig
die
österreichische
Kaiserwürde.
Das
daraus
entstandene
Kaisertum
Österreich
regierte
er
fortan
als
Franz
I.,
während
er
das
Reich
1806
für
aufgelöst
erklärte.
Aus
dem
Kaisertum
Österreich
entstand
nach
dem
so
genannten
Ausgleich
von
1867
in
Form
einer
Doppelmonarchie
die
österreichisch-ungarische
Monarchie,
die
am
2.
Juni
1868
in
einem
Staatsvertrag
mit
Schweden
und
Norwegen
erstmals
offiziell
so
bezeichnet
wurde.
Österreich
und
das
nunmehr
gleichberechtigte
Königreich
Ungarn,
für
deren
Vielvölkerreich
er
nun
Kaiser
und
König
war,
wurden
in
Realunion
beide
weiter
von
Franz
Joseph
I.
regiert,
regelten
aber
verpflichtend
nur
noch
Außenpolitik
und
Militärangelegenheiten
sowie freiwillig Teile der Wirtschaftspolitik (Währung, Zölle) gemeinsam.
Die
Realunion
endete
nach
der
Niederlage
der
Habsburgermonarchie
als
einer
der
verbündeten
Mittelmächte
im
Ersten
Weltkrieg
unter
Franz
Josephs
Nachfolger
Karl
I.
am
31.
Oktober
1918.
Bereits
zuvor
hatten
die
meisten
nichtdeutschen
und
nichtmagyarischen
Völker
Cisleithaniens
und
Transleithaniens
die
absehbare
Niederlage
der
Habsburger
k.u.k.
Armee
dazu
genutzt,
ihre
politische
Eigenständigkeit
durch
Gründung
neuer
Staaten
durchzusetzen.
In
Deutschösterreich
wurde
am
12.
November
1918,
einen
Tag
nach
dem
Regierungsverzicht
Kaiser Karls I., die Gründung der Ersten Republik (bis 1933) ausgerufen.
Damit
fand
die
über
630-jährige
Herrschaft
des
Hauses
Habsburg
ihr
Ende.
Karl
unternahm
1921
zwei
vergebliche
Versuche,
die
Herrschaft
im
nominell
weiterbestehenden
Königreich
Ungarn
zurückzuerlangen.
Auf
Drängen
der
Siegermächte
im
Verbund
mit
der
Kleinen
Entente
verabschiedete
das
ungarische
Parlament
daraufhin
im
November
1921
das
Dethronisationsgesetz, das ihm und dem Haus Habsburg-Lothringen die Krone endgültig entzog.
Übersicht
Die
Wurzeln
der
Habsburgermonarchie
datieren
in
die
Jahre
1276–1278,
als
Rudolf
IV.
Graf
von
Habsburg,
der
1273
als
Rudolf
I.
römisch-deutscher
König
geworden
war,
sein
Haus
mit
den
Herzogtümern
Kärnten
und
Krain
und
dann
auch
mit
den
Herzogtümern
Österreich
und
Steiermark
belehnte
und
damit
nach
dem
Intermezzo
mit
Ottokar
II.
Přemysl
von
Böhmen
das
Erbe
der
Babenberger
antrat.
Seit
diesem
Datum
regierten
die
Habsburger
mit nur kurzen kriegerischen Unterbrechungen ihre Hausmacht in Zentraleuropa.
Seit
Rudolf
Kaše
(als
Graf
der
VI.,
als
König
I.)
1307
waren
Habsburger
(mit
Unterbrechungen)
Könige
in
Böhmen,
seit
Albrecht
(als
Graf
der
V.,
als
Kaiser
I.)
1437
Könige
in
Ungarn.
Ununterbrochen
regierten
sie
diese
Länder
seit
Ferdinand
I.
1526/27.
Seit
dieser
Zeit
gehörte
die
habsburgische
Monarchie – deren Westen Teil des Heiligen Römischen Reiches war, während der Osten außerhalb des Reiches lag – zu den Großmächten Europas.
Mit
Maximilian
I.,
dem
letzten
Ritter,
bildete
sich
mit
seiner
Hochzeit
und
seinem
Amtsantritt
als
Herzog
von
Burgund
1477
das
Haus
Österreich-
Burgund,
ab
dieser
Zeit
etwa
spricht
man
von
der
Habsburgermonarchie
im
eigentlichen
Sinne.
Auf
dem
Höhepunkt
der
Ausdehnung
ihrer
dynastischen
Besitzungen
und
Regentschaften
teilte
sich
die
habsburgische
Universalmonarchie
1556
mit
der
Abdankung
Karls
V.,
der
als
deutscher
Kaiser
und
König
in
Spanien
ein
Weltreich
beherrscht
hatte,
in
dem
die
Sonne
nicht
untergeht,
in
eine
österreichische
und
eine
spanische
Linie.
Letztere
wird
auch
„Haus
Österreich“
oder
Casa
de
Austria
genannt,
ihr
Weltreich,
die
spanische
Habsburgermonarchie,
ist
aber
nicht
Gegenstand
dieses Artikels.
Ein
„Geburtsdatum“
der
(österreichischen)
Habsburgermonarchie
kann
auch
mit
dem
Wormser
Teilungsvertrag
vom
28.
April
1521
bzw.
dem
folgenden
Brüsseler
Vertrag
vom
7.
Februar
1522
gegeben
werden,[4]
in
dem
die
Übergabe
der
österreichischen
Lande
von
Karl
V.
an
seinen
Bruder
Ferdinand
I.
geregelt
wurde.
Allerdings
gab
es
noch
1550
den
am
Widerstand
der
deutschen
Kurfürsten
und
an
der
hinhaltenden
Politik
seines
Bruders
gescheiterten
Versuch
Karls
V.,
seinen
Sohn
Philipp,
den
späteren
spanischen
König,
zum
König
von
Deutschland
wählen
zu
lassen
und
das
Universalreich
auf
diese
Weise
beisammenzuhalten.
Die
getrennte
Erbfolge
der
spanischen
und
österreichischen
Linie
(Hausordnung
vom
25.
Februar
1554)
kann
man
daher
als
das
entscheidende
Datum
der
Trennung
der
beiden
Linien
betrachten,
wobei
die
gegenseitigen
vorrangigen
Erbansprüche
im
Falle
des
Erlöschens
einer
Linie
dennoch
erhalten blieben.
Die
spanische
Linie
starb
im
November
1700
aus.
Frankreich,
der
große
Widersacher
der
Habsburger
dieser
Ära
(siehe
habsburgisch-französischer
Gegensatz),
konnte
im
Spanischen
Erbfolgekrieg
eine
neuerliche
habsburgische
„Einkreisung“
verhindern,
und
die
Bourbonen
übernahmen
die
spanische
Krone.
Die
Habsburger
konnten
nur
außerspanische
Gebiete
des
Erbes ihrer spanischen Verwandten, vor allem die Österreichischen Niederlande und das Königreich Neapel, für die österreichische Linie erhalten.
1740
starben
die
österreichischen
Habsburger
im
Mannesstamm
aus.
Auf
Grund
der
zuvor
erlassenen
Pragmatischen
Sanktion
übernahm
Maria
Theresia
von
Österreich
die
sonst
nur
Männern
vorbehaltenen
Herrscherrechte
(ausgenommen
die
Kaiserkrone,
die
im
Heiligen
Römischen
Reich
Männern
vorbehalten
war)
und
gründete
mit
ihrem
Gatten
das
nachfolgende
Herrscherhaus
Habsburg-Lothringen.
Es
wurde
zwar
im
Österreichischen
Erbfolgekrieg
angefochten,
die
Monarchie
ging
aus
dem
Krieg
aber
konsolidiert
hervor.
Maria
Theresias
Sohn,
der
Reformer
Joseph
II.,
strebte
danach,
die
Habsburgermonarchie
zu
einem
einheitlichen
Staat
mit
deutscher
Amtssprache
zu
entwickeln,
scheiterte
damit
aber
vor
allem
in
Ungarn.
Dennoch war laut Ernst Trost „Deutsch das Esperanto der Donauländer“.
Durch
die
1804
während
der
Koalitionskriege
erfolgte
Konstituierung
der
dem
Haus
Habsburg-Lothringen
unmittelbar
untertanen
Länder
als
Kaisertum
Österreich
–
eine
Reaktion
auf
die
Selbstkrönung
Napoleons
I.
wenige
Monate
zuvor
–
wurde
die
Habsburgermonarchie,
schon
seit
Maria
Theresia
zentral
von
Wien
aus
verwaltet,
auch
offiziell
zum
selbstständigen
Staat.
Das Heilige Römische Reich wurde 1806 für nicht mehr bestehend erklärt.
Das
Kaisertum
Österreich
blieb
bis
zum
Ausgleich
zwischen
Österreich
und
Ungarn
von
1867,
als
Österreich-Ungarn
als
Doppelmonarchie,
als
Realunion
der
zwei
Staaten,
definiert
wurde,
ein
einheitlicher
Staat.
Einheitlich
blieben
in
der
Folge
bis
1918
obligatorisch
der
Monarch,
die
Außenpolitik,
Heer
und
Kriegsmarine
sowie
fakultativ
vereinbarte
Wirtschaftsstandards
wie die gemeinsame Gulden-, dann Kronenwährung.
Aufgrund
ihrer
Größe,
ihrer
Bevölkerungszahl
und
des
Geltungsanspruchs
ihrer
Dynastie
war
die
Habsburgermonarchie
einer
der
wichtigsten
Staaten
Europas
(der
Pentarchie).
In
wechselnden
Allianzen
kämpfte
sie
in
den
meisten
europäischen
Kriegen
mit.
Als
sich
im
19.
Jahrhundert
der
Nationalismus
als
mächtige
Staatsidee
in
Europa
etablierte,
verlor
Österreich-Ungarn
als
Gesamtstaat
sukzessive
Einfluss
und
hatte
auf
Grund
seiner
Multinationalität
als
Vielvölkerstaat
immer
größere
Probleme
in
der
Innenpolitik
beider
Teilstaaten.
Sie
führten am Ende des verlorenen Ersten Weltkriegs zur Auflösung der Habsburgermonarchie.
Besonderheiten
Die
Habsburgermonarchie
unterschied
sich
grundlegend
von
anderen
Herrschaftsgebieten
und
Gesellschaften
Europas.
Westeuropäische
Historiker
stuften
die
Monarchie
als
politische
Anomalie ein, deren strukturelle Schwäche dazu führte, dass sie sich ständig in einem Zustand der Krise und des drohenden Verfalls befand.
Der Verlauf der Geschichte der Habsburgermonarchie wurde im Wesentlichen durch fünf Merkmale bestimmt:
Einflüsse der Geopolitik und die Diplomatie des Gleichgewichts der Kräfte;
die Unterschiedlichkeit und Individualität der habsburgischen Länder;
die Identifikation der Habsburger-Dynastie mit dem Heiligen Römischen Reich;
die Abhängigkeit, Konsens zwischen ihrer inländischen Elite und ausländischen assoziierten Mächten erreichen zu müssen:
die Rolle der Monarchen selbst, Kontinuität und Sicherheit ihrer Herrschaftsgebiete zu gewährleisten.
Monarchien
wie
Großbritannien,
Frankreich
oder
Spanien
konnten
ihre
Länder
(zumindest
vorübergehend)
zu
Nationalstaaten
entwickeln,
die
auf
eine
gewisse
Kontinuität
als
geografische
Einheit
zurückgeführt
werden
konnten;
eine
Einheit,
die
einen
grundlegenden
Grad
an
ökonomischer,
kultureller
und
sprachlicher
Homogenität
förderte.
Die
separatistischen
Bewegungen
seit
dem
19.
Jahrhundert
in
Belgien
(1830
Abspaltung
von
den
Vereinigten
Niederlanden),
Norwegen
(1905
Trennung
von
Schweden),
Irland
(Abspaltung
des
Großteils
von
Großbritannien),
Schottland
(Unabhängigkeitsreferendum
2014
gescheitert),
im
Baskenland
und
in
Katalonien
(Unabhängigkeitsreferendum
angekündigt)
zeigen,
dass
solche
Entwicklungen
nicht
endgültig
sein
müssen.
Im
Kontrast
dazu
verfolgten
die
Habsburger
eine
auf
Erweiterung
angelegte
Heirats-
und
Erbschaftspolitik,
um
unter
ihrer
Herrschaft
auch
völlig unterschiedliche Länder zu versammeln.
Die
Monarchie
war
bis
zur
Mitte
des
18.
Jahrhunderts
in
hohem
Maße
dezentral
organisiert.
Jedes
einzelne
Königreich,
Herzogtum,
Fürstentum,
jede
Grafschaft,
die
unter
Habsburgs
Herrschaft
gelangte,
behielt
die
eigene
Landesregierung,
die
fast
unabhängig
von
Wien
operierte.
Die
Stände
des
Landes
hatten
die
Macht
und
das
Recht,
über
die
Forderungen
des
Landesfürsten
zu
verhandeln.
Die
Interessen
der
Stände
und
der
Adeligen
erhielten
oft
Vorrang
vor
denen
des
Landesfürsten;
andernfalls
musste
er
die
für
ihn
positive
Entscheidung
oft
mit Kompromissen, Privilegien oder anderen Zugeständnissen erkaufen.
Im
Gegensatz
zu
vielen
anderen
Monarchien
im
frühneuzeitlichen
Europa
versuchten
die
habsburgischen
Herrscher
zumeist,
mit
Adel
und
Klerus
Konsens
herzustellen,
oft
zu
Lasten
der
Bürger in den Städten und der Untertanen der ländlichen Grundherrschaften, die beinahe völlig aus der Landespolitik ausgeschlossen waren.
Gesamtstaatliche Institutionen
Ferdinand I. richtete während seiner Regierung (1521–1564) verschiedene Staatsorgane ein, um die Leitung der Monarchie zu verbessern:
Der Geheime Rat beriet den Monarchen in seiner Politik für das Heilige Römische Reich und für die (teilweise außerhalb des Reiches gelegenen) habsburgischen Länder.
Die Hofkammer war in der Habsburgermonarchie Vorläuferin des Finanzministeriums.
Der Hofkriegsrat war finanziell und organisatorisch für die militärischen Angelegenheiten der Monarchie zuständig.
Unter Ferdinands Nachfolgern wurden diese Behörden kaum modernisiert:
Die
Geheime
Konferenz
wurde
von
Leopold
I.
errichtet,
um
den
Geheimen
Rat
zu
ersetzen,
nachdem
dieser
durch
kaiserliche
Patronage
zu
viele
Mitglieder
bekam.
Es
dauerte
allerdings
nicht lange, bis auch die Geheime Konferenz mit den gleichen Problemen zu tun hatte wie vorher der Geheime Rat.
Der Consejo de España wurde von Karl VI. gegründet, um ihn (vergeblich) bei der Durchsetzung seiner spanischen Herrschaftsansprüche zu beraten.
Unter
Maria
Theresia
und
ihren
Nachfolgern
wurde
das
Behördenwesen
gründlich
reformiert.
Die
meisten
Reformen
blieben
aber
auf
die
österreichischen
Erblande
einschließlich
der
Länder der Böhmischen Krone beschränkt und umfassten Ungarn nicht:
Die
Staatskanzlei
wurde
1742
errichtet,
um
die
ausländische
Politik
der
Habsburgermonarchie
wie
auch
die
des
Heiligen
Römischen
Reiches
festzulegen.
Diese
Kompetenzen
wurden
der
Geheimen Konferenz entzogen.
Das
Generalkriegskommissariat,
1746
errichtet,
erhielt
die
Kontrolle
über
die
militärische
Nachschubversorgung
und
hatte
in
der
Praxis
mehr
Autorität
über
Kriegsangelegenheiten
als
der Hofkriegsrat jemals gehabt hatte.
Das
Directorium
in
Publicis
et
Cameralibus
(1749
errichtet)
war
ein
übergreifendes
Organ
der
Erblande.
Entstanden
aus
der
Zusammenlegung
von
böhmischer
und
österreichischer
Hofkanzlei,
bildete
es
mit
Ausnahme
der
ungarischen
Länder
unter
verschiedenen
Namen
und
öfter
wechselnden
Kompetenzen
bis
1848
die
oberste
Zentralstelle
der
politischen
Verwaltung.
Zu
den
Agenden
gehörten
unter
anderen
auch
Angelegenheiten
der
Landwirtschaft,
des
Sanitätswesens,
des
Handels
und
Gewerbes,
des
Steuer-
und
Abgabenwesens,
der
Justizbehörden, der Gesetzgebung, des Bürgermilitärs und Ähnliches.
Die Conferenz in Internis unterstand dem Directorium und hatte die Aufgabe, gemeinsame Richtlinien innerhalb der Erblande zu bestimmen.
Die Oberste Justizstelle, ebenfalls dem Directorium unterstellt, fungierte in den Erblanden als oberster Gerichtshof.
Der Consejo de España wurde in Consiglio d’Italia umbenannt und wurde der Staatskanzlei untergeordnet.
Der Staatsrat, 1760 errichtet, war oberstes Beratungsorgan des Monarchen, der bei Bedarf selbst den Vorsitz führte.
Die Studienkommission, 1760 errichtet, bekam die Befugnis, den obligatorischen Schulunterricht innerhalb der Erblande zu verbreiten.
Habsburgische Länder
Stammlande der Habsburger
Die
eigentlichen
Stammlande
der
Habsburger,
wie
sie
seit
dem
mutmaßlichen
Gründer
der
Habsburg,
Radbot
Graf
im
Klettgau,
im
11.
Jahrhundert
historisch
fassbar
sind,
sind
Besitzungen
in
der
heutigen
Schweiz
und
im
Elsass.
Schon
Rudolf
von
Habsburg,
der
erste
habsburgische
deutsche
König,
herrschte
über
Gebiete
zwischen
Vogesen,
Schwarzwald
und
Vierwaldstättersee. Zu diesen Besitzungen kam, als die Habsburger die Babenberger beerbten, der heute österreichische Raum.
Wesentlichen
Anteil
hatten
die
Habsburger
bei
den
frühen
Stadtgründungen
und
am
Aufbau
von
Baden,
Bremgarten,
Brugg,
Königsfelden,
Laufenburg,
Sursee
sowie
Waldshut.
Diese
Städte führen zum Teil noch heute das Habsburger Löwenwappen.
Um
1385
gehörten
zu
den
wichtigsten
Besitzungen
der
Stammlande
die
Landgrafschaften,
Herrschaften
und
Vogteien
Sundgau,
Breisgau,
Rheinfelden,
Kyburg,
Thurgau,
Nellenburg,
Baden,
Lenzburg,
Willisau,
Rothenburg,
Wolhusen,
Rapperswil,
Gaster,
Glarus,
Feldkirch,
und
Freiburg
im
Üechtland.
In
dieser
Zeit
gingen
die
Stammlande
an
die
Alte
Eidgenossenschaft
verlustig,
die
Reste
werden
unter
dem
Territorium
Vorderösterreich
zusammengefasst.
Von
den
Stammlanden
hielten
sich
nur
Laufenburg
und
Rheinfelden
bis
1802,
Tarasp
bis
1807,
und
in Reminiszenz die Titel Gefürsteter Graf von Habsburg und Kyburg im Großen Titel des Kaisers bis 1918.
Später,
als
diese
Besitzungen
im
Westen
weitgehend
verloren
waren
und
der
Begriff
Erblande
sich
auf
die
ungarischen
Länder
und
böhmischen
Kronländer
ausgedehnt
hatte,
fasste
man
unter
Stammlande
die
noch
aus
der
Babenbergerzeit
übernommenen
und
in
den
frühen
Jahren
der
Dynastie
erworbenen
Herrschaften,
das
„alte“
Erzherzogtum
Österreich
(als
Titel)
und
seine herzoglichen, gräflichen und sonstigen Nebenländer, zusammen.
Habsburgische Erblande
Mit
dem
Begriff
Habsburgische
Erblande
werden
die
von
den
Habsburgern
beherrschten
Territorien
bezeichnet,
in
denen
das
Haus
Österreich
den
erblichen
Fürsten
stellte
und
die
schon
längere
Zeit
im
Besitz
der
Dynastie
waren.
Der
Inhalt
dieses
Begriffs
hat
sich
mit
der
Zeit
gewandelt.
Er
diente
auch
als
Abgrenzung
für
die
familiäre
Hausmacht
innerhalb
des
Heiligen
Römischen
Reiches,
als
dessen
König
oder
Kaiser
ab
1273
mehrmals
und
ab
1438
in
fast
durchgehender
Folge
Habsburger
Fürsten gewählt wurden.
Die
Habsburgischen
Erblande
umfassten
damals
bereits
große
Gebiete
des
deutschen
Sprachraumes,
teilweise
auf
Gebieten
der
heutigen
Schweiz,
Deutschlands,
Frankreichs
und
Österreichs
sowie
im
heutigen
Ungarn,
Italien,
Slowenien
und
Kroatien.
Nach
Aufhebung
der
ständischen
Verfassung
im
Königreich
Böhmen
(Verneuerte
Landesordnung
1627)
wurde
dieses
wie
seine
Nebenländer
Mähren
und
Schlesien
ebenso
als
erblich
erklärt,
wie
dies
nach
der
Pragmatischen
Sanktion
von
1713
auch
mit
dem
Königreich
Ungarn
geschah,
womit
sich
die
Habsburgermonarchie
in
einem
frühen
staatlichen
Sinne
als
Einheit
ausbildete.
Obwohl
die
Bevölkerung
der
ursprünglichen
Erblande
großteils
aus
Deutschen
bestand
und
die
Habsburger
diese
Gebiete
für
Jahrhunderte
regierten,
entstand
neben
der
deutschen
Identität
ab
der
zweiten
Hälfte
des
18.
Jahrhunderts
innerhalb
eines
gemeinsamen
Deutschlands
sukzessive
auch
ein
verstärktes,
dynastisch
orientiertes
Österreichbewusstsein.
Die
Landtage
hatten
ein
großes
Maß
an
Autonomie
gegenüber
den
habsburgischen
Herrschern,
die
sich
zuallererst
als
deutsche Fürsten sahen.
Das
Bestreben,
auch
das
Königreich
Ungarn
(also
die
ungarische
Krone
und
ihre
Nebenländer)
als
Erblande
anzusehen
–
immerhin
hatten
die
Habsburger
den
Großteil
des
Landes
von
den
Osmanen
(zurück-)erobert
–
wurde
mit
dem
Ausgleich
von
1867
hinfällig
(dass
Franz
Joseph
und
Elisabeth
nochmals
formell
in
Budapest
zum
ungarischen
Königspaar
gekrönt
wurden,
war eine Demonstration des Abgangs von dieser Staatstheorie).
Die
von
Maximilian
I.
durch
Heirat
mit
der
Herzogin
Maria
von
Burgund
und
deren
Tod
1482
zum
Haus
Habsburg
gekommenen
burgundischen
Territorien
(Besitzungen
im
Rheingebiet,
vor
allem
die
Niederlande)
wurden
indes
nie
zu
den
Habsburgischen
Erblanden
gerechnet
und
kamen
an
die
spanischen
Habsburger.
Für
die
später
in
die
Monarchie
eingegliederten
Territorien, z. B. Galizien, Bukowina und Dalmatien, wurde der Begriff ebenfalls nicht verwendet.
Erzherzogtum Österreich und seine Nebenländer und Gebiete
Im
15.
Jahrhundert
gehörten
Niederösterreich
(heutiges
Niederösterreich,
Oberösterreich),
Innerösterreich
(heutiges
Steiermark
und
Kärnten,
historisches
Krain,
um
1500
zählte
man
auch
die
Grafschaft
Görz
zu
den
Erblanden),
Oberösterreich
(historisches
Tirol
und
heutiges
Vorarlberg)
sowie
Vorderösterreich
(ehem.
Vorlande,
verbliebene
Stammlande
und
neuerworbene Besitzungen in der heutigen Schweiz, Bayern, Baden) dazu.
Länder der Böhmischen Krone
Die
Länder
der
Böhmischen
Krone
(tschechisch:
Země
koruny
české)
umfassten
Böhmen,
Mähren,
die
Grafschaft
Glatz
und
Schlesien
(ab
1742
nur
Österreichisch-Schlesien)
sowie
die
beiden
Lausitzen
(zwei
1635
mit
allen
landesherrlichen
Rechten
an
Sachsen
abgetretene
Markgrafschaften)
und
andere
Nebenländer.
Die
böhmischen
Länder
waren
formal
in
einer
Personalunion
verbunden,
der
König
von
Böhmen
war
zugleich
Herzog
von
Schlesien
und
Markgraf
von
Mähren.
Die
anderen
Länder
waren
in
Böhmen
inkorporiert
und
Titularansprüche.
An
Habsburg
kam
die
Böhmische
Krone,
vorher
beim
Haus
Jagiełło,
nach
der
Schlacht
bei
Mohács
(1526)
gegen
die
Osmanen,
als
die
Stände
Ferdinand
I.,
den
Bruder
Kaiser
Karls
V.,
zum
böhmischen
König
erkoren.
1627
wurde
durch
Ferdinand
II.
die
Verneuerte
Landesordnung
erlassen,
worin
die
Böhmische
Krone
als
erblich
erklärt
wurde.
Dadurch
wurden
die
böhmischen
Länder
zu
den
habsburgischen
Erblanden
gezählt,
sowohl
von
den
Habsburgern
selbst
als
auch
vom
böhmischen Adel, und ein langsamer Prozess der Integration mit den österreichischen Erblanden wurde in Gang gesetzt.
Vom Ausgleich 1867 an wurde für die im Kaisertum verbliebenen Länder der Begriff Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder verwendet (Cisleithanien).
Schon
seit
1848
hatten
sich,
speziell
in
Böhmen,
tschechische
Abspaltungstendenzen
gezeigt;
ein
österreichisch-tschechischer
Ausgleich
ähnlich
dem
Ausgleich
mit
Ungarn
kam
aber
nicht
zustande,
da
die
große
deutsche
Minderheit
in
den
böhmischen
Ländern
es
ablehnte,
unter
tschechische
Herrschaft
zu
geraten,
und
lieber
von
Wien
aus
regiert
werden
wollte.
In
Mähren
kam
es
1905
zu
einem
ausgewogenen
Mährischen
Ausgleich;
in
Böhmen
herrschte
aber
statt
Kooperation
der
Nationalitäten
Konfrontation:
Nach
deren
Eskalation
wurde
der
böhmische
Landtag
1913
aufgelöst.
Im
Ersten
Weltkrieg
sah
die
k.k.
Regierung
1915
die
Chance,
den
Ausdruck
Österreichische
Länder
für
ganz
Cisleithanien
einzuführen;
parlamentarische Opposition der Tschechen war nicht zu befürchten, da der Reichsrat seit 1914 vertagt war.
Länder der ungarischen Krone
Die
Länder
der
Heiligen
Ungarischen
Stephanskrone
(Ungarisch:
Szent
István
Koronájának
Országai,
Kroatisch:
Zemlje
krune
Svetog
Stjepana,
Slowakisch:
Krajiny
Svätoštefanskej
koruny)
lagen
in
den
heutigen
Ländern
Ungarn,
Slowakei,
Ukraine,
Rumänien,
Serbien,
Kroatien,
Slowenien
und
Österreich.
Im
Gegensatz
zu
den
anderen
Teilen
der
Habsburgermonarchie
lagen
diese
Länder
bzw.
Landesteile
außerhalb des Heiligen Römischen Reichs.
Der
ungarische
Landtag
bestand
größtenteils
aus
magyarischen
Adeligen
und
hatte
das
Recht,
den
König
zu
wählen.
Auch
ein
vereinigter
Landtag
des
Königreichs
Slawoniens
und
des
Königreichs Kroatien hatte dieses Recht, unabhängig von der Auswahl Ungarns.
1687,
während
des
Großen
Türkischen
Kriegs,
erklärte
der
ungarische
Landtag
die
Heilige
Ungarische
Stephanskrone
für
erblich.
Als
Gegenleistung
mussten
die
Habsburger
dem
ungarischen
Adel
erhebliche
Konzessionen
zugestehen:
Der
Landtag
musste
regelmäßig
einberufen
werden,
Ungarn
durfte
sich
teilweise
selbst
regieren
und
die
Adeligen
wurden
von
der
Steuerpflicht
befreit.
Dadurch
erhielt
Ungarn
einen
besonderen
Rang
innerhalb
der
Habsburgermonarchie,
den
es
bis
1867
zumeist bewahren konnte.
1867
fand
der
österreichisch-ungarische
Ausgleich
statt,
mit
dem
Ungarn
1867–1918
zur
vollen
inneren
Selbstständigkeit
gelangte.
Seit
damals
spricht man von Transleithanien.
Weitere Länder
Neben
den
Gebieten,
die
die
Habsburger
nach
dem
Tod
von
Ludwig
II.
erbten,
wurden
zwischen
1526
und
1804
auch
andere
Gebiete
der
österreichischen
Habsburgermonarchie
angeschlossen.
Einige
wurden
vom
Osmanischen
Reich
erobert,
andere
wurden
nach
dem
Aussterben
der
spanischen
Habsburger
erlangt.
Galizien
kam
durch
die
Polnischen
Teilungen
an
das
Haus
Österreich.
Das
Großherzogtum
Toskana,
das
Herzogtum
Parma
und
das
Herzogtum
Modena
wurden
zeitweise
von
Habsburgern
(als
Sekundogenituren)
regiert,
bildeten
aber
keinen Teil ihrer zumeist von Wien aus regierten Monarchie.
Habsburgermonarchie