Die
Anfänge
des
dänischstämmigen
Adels
im
Lande
gehen
auf
die
Bildung
der
Königsgarde,
der
Hauskerle
zurück,
die
ein
Adel
kriegerischen
Gepräges
war.
Die
ersten
Privilegien
des
Adels
wurden
ihm
von
König
Knut
VI.
im
12.
Jahrhundert
verliehen,
der
den
Adel
und
die
Geistlichkeit
zu
privilegierten
Ständen
gegenüber
dem
Bürger
und
dem
Bauern
erhob,
wodurch
die
nordische
Freiheit
und
Gleichheit
zurückgedrängt
wurde.
Die
Vorrechte
des
Adels
vermehrten
sich
noch,
nachdem
der
schleswig-holsteinische
Adel,
der
bedeutende
Privilegien
genoss,
nach
der
Thronbesteigung
der
Oldenburger,
zahlreich
in
Dänemark
eingewandert
war.
Diese
Vorherrschaft
des
Adels
im
Staate
dauerte
bis
1660.
In
diesem
Jahre
wurde
König
Friedrich
III.
(Frederik
III.)
von
den
Ständen
Geistlichkeit
und
Bürgerschaft
zum
absoluten
Herrscher
im
Lande
erklärt:
Der
alte
Adel
behielt
nur
seine
soziale
Bevorzugung,
musste
sie
aber
seit
1671
mit
dem
neugeschaffenen
Hofadel
teilen.
König
Christian
V.
führte
seit
diesem
Jahre
sehr
zahlreiche
Nobilitierungen
und
Standeserhöhungen
von
Bürgerlichen
und
naturalisierten
Fremden
durch,
welche den königstreuen Hofadel bildeten. Die neue Verfassung von 1849 hob dann die letzten dem Adel noch verbliebenen Vorrechte auf.
Heute
bestehen
in
Dänemark
noch
etwa
225
Geschlechter,
von
denen
ein
Drittel
naturalisierter,
ausländischer
Herkunft
ist.
Es
gibt
drei
Rangstufen:
unbetitelter
Adel,
Freiherren
und
Grafen.
Das Staatsoberhaupt führt keine Nobilitierungen oder Standeserhöhungen mehr durch.
Dänischer Adel