In
Spanien
hob
die
Verfassung
von
1837
in
ihren
Artikeln
4
bis
6
sämtliche
Adelsprivilegien
auf
und
stellte
Adel
und
Bürgertum
rechtlich
gleich;
Artikel
47
ermöglichte
dem
König
aber
weiterhin
die
Verleihung
von
Titeln.
Beides
gilt
auch
heute
unter
der
Verfassung
des
Königreichs
Spanien
von
1978,
ersteres
nach
dem
Gleichheitsgrundsatz
in
Artikel
14,
letzteres
als
Ausfluss der Staatsform der parlamentarischen Monarchie.
Zwischenzeitlich
gab
es
aber
andere
Rechtsordnungen:
Die
Erste
Spanische
Republik
von
1873
hob
Titel
und
Oberhaus
auf.
König
Alfons
XII.
stellte
1875
die
Adelsränge
wieder
her.
Die
Verfassung der Spanischen Republik von 1931 hob sie wieder auf. Unter Francisco Franco wurden die Titel im Jahre 1948 wieder eingeführt.
Die Granden von Spanien (spanisch Grandes de España)
Granden
sind
die
Inhaber
des
Grandentitels,
der
vom
König
verliehen
wird.
Er
ist
in
aller
Regel,
aber
nicht
notwendig
an
einen
Adelstitel
gebunden
und
wird
vom
Monarchen
erblich
verliehen.
Der Grandentitel verschafft seinen Inhabern den protokollarischen Vortritt vor anderen Adligen und einige wenige zeremonielle Rechte.
Der
alte
Adel
wurde
unter
den
Königen
Karl
III.
und
Karl
IV.
durch
viele
Nobilitierungen
erheblich
geschwächt.
König
Joseph
Bonaparte
schaffte
den
Grandentitel
ab;
nach
der
Rückkehr
der
Bourbonen
wurde
er
wieder
eingeführt.
1834
wurde
den
Granden
Sitze
in
der
Estamento
de
Próceres
(Kammer
der
Pairs)
eingeräumt,
die
aber
nur
bis
1836
existierte.
Die
Spanische
Verfassung
von
1837
hob
die
Vorrechte
der
Granden,
wie
des
Adels
insgesamt,
auf.
Ein
empfindlicher
Stoß
gegen
die
Position
der
Granden
war
die
von
den
Cortes
verfügte
Abschaffung
der
Majorate
im
Jahre
1855:
Für
viele
Familien
führte
sie
zum
Ruin,
andere
arbeiteten
sich
auf
dem
Gebiet
des
Handels,
des
Gewerbes
und
der
Kunst
wieder
empor.
Anfang
des
20.
Jahrhunderts
lebten
etwa
200
Grandenfamilien
in
ungesicherten
Verhältnissen
und
hatten
nicht
einmal
das
Recht,
ihre
alten
Titel
zu
führen,
denn
bei
jedem
Übergang
des
Titels
vom
Vater
auf
den
Sohn
mussten
hohe
Abgaben
an
den
Fiskus
entrichtet
werden,
was
die
finanziellen
Möglichkeiten
der
meisten
Geschlechter
überstieg.
Während
der
alten
Monarchie
bis
1931
waren
392
Granden
im
spanischen
Staatskalender
aufgeführt,
von
denen
nur
35
ausreichenden
Vermögensstatus
hatten,
um
ihren
Sitz
im
Senat
einnehmen
zu
können.
1931
wurde
die
Grandenwürde
mit
dem
Adel
insgesamt
abgeschafft.
Dem
Spanischen
Bürgerkrieg
fielen
manche
Granden
zum
Opfer,
von
ihren
Nachfahren
verschwanden
etliche
spurlos
in
der
Bevölkerung.
1948
lebte
die
Grandenwürde wieder auf, ohne aber ihren Trägern andere als rein zeremonielle Rechte einzuräumen.
Titulierter Adel (spanisch Titulados)
Er
besteht
aus
folgender
Rangfolge
der
Adelstitel:
Principe,
Duque,
Marqués,
Conde,
Vizconde
und
Barón.
Der
Titel
Don/Doña,
ursprünglich
dem
König
und
der
Königin
vorbehalten,
wird
heute
für
alle
Standespersonen
als
Höflichkeitsbezeichnung
verwendet
und
vor
den
Vornamen
gesetzt.
Wie
beim
britischen
Adelsprädikat
Sir
wird
ein
Titelträger
mit
Don
und
Vorname
angeredet,
zum Beispiel Don Alfonso.
Nobilitierungen
und
Standeserhöhungen
werden
durch
den
König
vorgenommen;
zum
Beispiel
erhob
König
Juan
Carlos
I.
seinen
ersten
Ministerpräsidenten
Adolfo
Suárez
zum
erblichen
Herzog,
den
Künstler
Salvador
Dalí
zum
Marqués
de
Púbol
und
den
Komponisten
Joaquín
Rodrigo
zum
Marqués
de
los
Jardines
de
Aranjuez.
Im
Jahre
1992
existierten
4
Titel
für
die
königliche
Familie,
404
Grandentitel
von
Spanien
und
2.351
Adelstitel.
Da
einige
Träger
mehrere
Titel
auf
sich
vereinen,
gibt
es
weniger
Personen
als
Titel
(zum
Beispiel
führte
die
18.
Duquesa
de
Alba
insgesamt
50
Titel).
Es
gibt
sowohl
erbliche
Adelstitel
als
auch
persönliche,
die
mit
dem
Ableben
des
Trägers
erlöschen.
Die
Adelstitel
stehen
unter
staatlicher
Kontrolle;
die
Übertragung
eines
erblichen
Titels
muss
vom
rechtmäßigen
Erben
beantragt
werden.
Die
Adelstitel
vererben
sich
nach
jüngster
Reform
in
absoluter
Primogenitur,
ohne
Ansehung
des
Geschlechts,
an
das
jeweils
älteste
Kind,
sofern
sie
nicht
bei
Lebzeiten
mit
Genehmigung
des
Monarchen
an
Nachfahren
abgetreten
werden;
auf
diese
Weise
können
lange
Titularketten
auch
auf
mehrere
Erben
aufgeteilt werden.
Untitulierter Adel (spanisch Hidalgos)
Der
niedere,
untitulierte
Adel
besteht
aus
den
Ständen
der
Hidalgos
(katalonisch
Ciudadnos
oder
Burgueses
honrados)
sowie
den
Caballeros
und
Escuderos,
die
unter
der
Bezeichnung
Hidalgos
zusammengefasst
werden.
Der
Geblütsadel
bzw.
historische
Ritterstand
der
Hidalgos
–
hidalgos
de
sangre
–
kann
nur
durch
adelige
Geburt
erlangt
und
vom
König
auch
nicht
verliehen
werden.
Die
Hidalgos
stellen
eine
regional
teilweise
sehr
zahlreiche
Bevölkerungsgruppe
dar.
Da
sie
aber
keine
Titel
führen
und
die
Privilegien
des
Adels
seit
1837
aufgehoben
sind,
ist
ihre
Adelszugehörigkeit
eine
rechtlich
bedeutungslose
historische
Erinnerung.
Daher
unterliegen
die
Hidalgos
auch
keiner
direkten
staatlichen
Kontrolle.
Ihre
Nachkommen
haben
sich
aber
in
der
Königlich
Spanischen
Adelskorporation,
der
Real
Asociación
de
Hidalgos
de
España
zusammengeschlossen,
die
über
die
Einhaltung
des
historischen
Adelsrechts
wacht.
Die
Mitglieder werden persönlich in einer Adelsmatrikel geführt. Dieser Adelsverband ist Mitglied im Dachverband der europäischen Adelsverbände (C.I.L.A.N.E.).
Spanischer Adel