Im
Hochmittelalter
entwickelte
sich
der
Adel
aus
Edelfreien
und
Ministerialen
wie
im
übrigen
Reich.
Viele
Familien
übten
eigene
Gerichtsbarkeit
aus,
manche
erlangten
eine
hochadelige,
dynastische Stellung wie die Habsburger, Kyburger, Lenzburger, Thiersteiner, Rapperswiler, Toggenburger oder Werdenberger.
Im
Spätmittelalter
entwickelte
sich
in
den
–
vom
13.
bis
15.
Jahrhundert
sich
emanzipierenden
–
freien
Reichsstädten
ein
eidgenössisches
Patriziat,
das
sich
aus
reich
gewordenen
Kaufmannsfamilien
mit
oder
ohne
Adelsbrief,
aus
bürgerlichen
Notabeln
und
bisweilen
auch
stadtsässig
gewordenem
Landadel
zusammensetzte.
Diese
Patrizier
erwarben
häufig
Landsitze
oder
Grundherrschaften
mit
eigener
Gerichtsbarkeit,
erbauten
sich
Schlösser
und
führten
eine
aristokratische
Lebensform.
In
den
Städten
bildeten
sie
den
alles
beherrschenden
Rat
(Grosser
Rat
bzw.
Kleiner
Rat)
und
verdrängten
Zünfte
und
Handwerkerschaft
von
der
Macht.
Mit
dieser
Annäherung
der
bürgerlichen
Notabeln
an
die
Lebensweise
des
Adels
und
der
zunehmenden
Abschottung
gegenüber
Aufsteigern
bildete
sich
in
den
Städten
der
frühen
Neuzeit
das
Patriziat,
ein
Begriff,
der
in
der
Renaissance
eingeführt
wurde,
vergleichbar
dem
Patriziat
in
der
italienischen
Signoria,
etwa
den
venezianischen
Nobilhòmini.
Wie
diese
–
und
im
Unterschied
zum
sonstigen
Landadel
im
Alten
Reich
–
blieben
die
Patrizier
aber
zumeist
auch
wirtschaftlich
(überwiegend
im
Handel,
jedoch
zunehmend
auch
im
Söldnerwesen)
tätig,
im
Unterschied
zur
ansonsten
sozial
ähnlich
strukturierten
englischen
Gentry,
die
hauptsächlich
von
Pachteinnahmen lebte.
Da
die
Schweiz
bis
zum
Westfälischen
Frieden
1648
offiziell
Teil
des
Heiligen
Römischen
Reichs
war,
verlieh
der
römisch-deutsche
Kaiser
den
Reichsadelsstand
nicht
selten
auch
an
Schweizer
Geschlechter,
namentlich
an
viele
landsässig
gewordene
Patrizier
oder
an
Offiziere
in
kaiserlichen
Diensten.
Wenige
Jahre
nach
der
Loslösung
vom
Reich
schuf
etwa
Bern
eine
eigene
gesellschaftliche
Rangordnung,
die
sich
nicht
nach
dem
Adelsrecht
im
Reich
richtete.
In
der
Stadt
und
Republik
Bern
verschmolzen
viele
adlige
Grundherren
aus
der
Umgebung
der
Stadt
mit
dem
dortigen
Patriziat
zu
einer
Aristokratie,
die
die
Macht
bis
zum
Jahre
1798,
der
französischen
Invasion,
ausübte.
Zudem
erwarben
Angehörige
des
Berner
Patriziats
in
den
von
Bern
verwalteten
Gebieten
Herrschaften,
die
mit
dem
Recht
zur
Führung
eines
Adelstitels
verbunden
waren.
Auch
nach
1648
verliehen
ausländische
Mächte
wie
Frankreich,
Preußen
oder
der
Heilige
Stuhl
Adelstitel
an
in
ihren
Diensten
stehende
Schweizer.
Im
bis
1848
von
Preußen
in
Personalunion
regierten
Neuenburg
wurden
zudem
bis
ins
19.
Jahrhundert
viele
Patrizierfamilien
in
den
Briefadel
aufgenommen.
Traten
Angehörige
von
Schweizer
Adelsfamilien
in
fremde
Militärdienste
(zum
Beispiel
in
die
des
Vatikans
oder
Frankreichs
und
Preußens),
so
führten
sie
dort
in
der
Regel
ihre
Rangtitel.
Die
1792
beim
Tuileriensturm
durch
die
Sansculotten
getöteten
Angehörigen
der
Schweizergarde
waren
zu
90
%
schweizerische
Adlige.
Eine
besondere
Rolle
spielte
der
Adel
des
1367
gegründeten
Freistaats
der
Drei
Bünde,
einer
Art
Adelsrepublik,
die
bis
zu
ihrem
Ende
1798
im
Heiligen
Römischen
Reich
verblieb
und
erst
danach
zur
Schweiz
kam;
diese Familien (wie die von Salis und von Planta) unterhielten oft Verbindungen zu den österreichischen Habsburgern, aber auch zu Venedig und Frankreich.
Formell
verloren
die
„Gnädigen
Herren“
in
den
Städten
der
Schweiz
ihre
Macht
vorübergehend
mit
der
Helvetischen
Republik
und
definitiv
mit
den
liberalen
Revolutionen
in
den
1830er
und
1840er
Jahren
(Regeneration
1831
und
Sonderbundskrieg
1847).
Die
ehemaligen
Patrizierfamilien
spielten
aber
noch
bis
zum
Beginn
des
20.
Jahrhunderts
eine
wichtige
wirtschaftliche
und
gesellschaftliche Rolle.
Rechtlich
oder
gesellschaftlich
haben
Adel
und
Patriziat
in
der
egalitären
Schweiz
heute
keine
Bedeutung
mehr.
Die
Führung
der
Prädikate
und
Titel
ist
ganz
dem
persönlichen
Ermessen
überlassen,
jedoch
können
Titel
wie
Graf
oder
Freiherr
nicht
in
amtliche
Schriften
eingetragen
werden,
sondern
lediglich
das
Prädikat
„von“.
Es
ist
allerdings
in
der
Schweiz
nicht
ganz
einfach,
alten
Adel
(z.
B.
die
Grafen
von
Erlach,
Grafen
von
Hallwyl,
Freiherren
von
Bonstetten,
Herren
von
Salis,
von
Planta
u.
a.),
neuzeitliches,
briefadeliges
Patriziat
(von
Graffenried,
von
Wattenwyl)
und
die
häufigen
nicht-adeligen
Herkunftsnamen
(von
Gunten,
von
Siebenthal
usw.)
zu
unterscheiden.
Als
Synonym
zu
„von“
wird
in
der
Westschweiz
„de“
verwendet,
wie
de
Reyff, de Watteville etc.
Der Adel in der Schweiz