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In Skandinavien ist der Begriff Adel zunächst mit der besonderen Kriegspflicht gegenüber einem Herrscher verbunden, der eine Befreiung von Abgaben entspricht. Damit ist der Adel zunächst auf eine Person und nicht auf eine Familie bezogen. Erst als der Adel erblich wurde, konnte er sich von der Kriegspflicht lösen. Der Monarch konnte nun auch andere Funktionsträger des Staates mit besonderer Treuepflicht ihm gegenüber mit Wirkung auch gegenüber den Nachkommen adeln. Das führte dazu, dass der Adel auch bei den nachfolgenden Generationen erhalten blieb, auch wenn seine Funktion und seine Privilegien längst erloschen waren, bis der Souverän anderes bestimmte. Der skandinavische Adel kennt außer den dort regierenden Königshäusern – indes keinen Hochadel.
Der Adel in Scandinavien