In
Skandinavien
ist
der
Begriff
Adel
zunächst
mit
der
besonderen
Kriegspflicht
gegenüber
einem
Herrscher
verbunden,
der
eine
Befreiung
von
Abgaben
entspricht.
Damit
ist
der
Adel
zunächst
auf
eine
Person
und
nicht
auf
eine
Familie
bezogen.
Erst
als
der
Adel
erblich
wurde,
konnte
er
sich
von
der
Kriegspflicht
lösen.
Der
Monarch
konnte
nun
auch
andere
Funktionsträger
des
Staates
mit
besonderer
Treuepflicht
ihm
gegenüber
mit
Wirkung
auch
gegenüber
den
Nachkommen
adeln.
Das
führte
dazu,
dass
der
Adel
auch
bei
den
nachfolgenden
Generationen
erhalten
blieb,
auch
wenn
seine
Funktion
und
seine
Privilegien
längst
erloschen
waren,
bis
der
Souverän
anderes
bestimmte.
Der
skandinavische
Adel
kennt
–
außer
den
dort
regierenden
Königshäusern – indes keinen Hochadel.
Der Adel in Scandinavien