Die
ältesten
Berichte
über
Adel
im
Gebiet
des
heutigen
Deutschlands
finden
sich
in
der
frühestens
98
n.
Chr.
in
Rom
erschienenen
Germania
des
Tacitus.
Der
fränkische
Abt
Nithard,
ein
Enkel
Karls
des
Großen,
beschreibt
842
im
IV.
Buch,
cap.
2
seiner
Geschichte
die
drei
Stände
der
Sachsen.
In
fränkischer
Zeit
entstanden
die
Stammesherzogtümer.
Karl
der
Große
breitete
durch
die
Eroberung
von
Sachsen
das
fränkische
Grafensystem
auf
das spätere gesamte Heilige Römische Reich aus.
Im
Hochmittelalter
verschmolzen
die
ursprünglichen
Edelfreien
und
die
Ministerialen
durch
das
Lehnswesen
zur
Schicht
der
Ritterbürtigen,
deren
bis
heute
existierende
Geschlechter
als
Uradel
bezeichnet
werden.
Es
entstand
eine
Lehnspyramide,
deren
Stufen
als
Heerschilde
bezeichnet
werden.
Aus
den
Edelfreien
des
dritten
und
vierten
Heerschilds
sowie
den
Reichsministerialen
entstanden
im
Spätmittelalter
und
in
der
frühen
Neuzeit
die
Landesherren.
Als
1495
der
Reichstag
zu
einer
festen
Institution
der
Reichsverfassung
wurde,
erhielten
die
Inhaber
großer
Reichslehen
(Kurfürsten,
Fürsten, Herzöge, Grafen sowie die Reichsprälaten) erbliche Sitze und wurden dadurch zu Reichsständen.
Die
Verleihung
von
Adelstiteln
an
Bürgerliche
begann
in
den
deutschen
Landen
(Deutschland,
deutscher
Sprachraum)
in
der
Zeit
Kaiser
Karls
IV.
nach
französischem
Vorbild
durch
die
Erhebung
von
Beamten
(vor
allem
Rechtskundige)
in
die
Adelsklasse
(Briefadel).
Die
Nobilitierung
war
im
Heiligen
Römischen
Reich
ein
Vorrecht
des
Kaisers
oder
während
Thronvakanzen
des
Reichsvikars.
Seit
1806
konnten
die
Fürsten
der
Rheinbundstaaten
und
nach
1815
alle
deutschen
Landesfürsten
Standeserhebungen
bis
hin
zum
Grafen
vornehmen,
die
Könige
bis
in
den
Fürstenstand. Dies blieb auch nach der Entstehung des Deutschen Kaiserreiches am 18. Januar 1871 bis 1918 so.
Wilhelm II., letzter deutscher Kaiser
Mit
dem
Ende
des
Heiligen
Römischen
Reichs
1806
kam
ein
Großteil
der
bis
dahin
reichsunmittelbaren
Reichsstände
durch
Mediatisierung
unter
die
Herrschaft
von
Mitgliedsstaaten
des
Deutschen
Bundes;
sie
behielten
als
Standesherren
nur
noch
rudimentäre
Sonderrechte;
auch
der
niedere
Adel
hatte
in
den
meisten
Ländern
des
Deutschen
Kaiserreichs
kaum
noch
Sonderrechte.
Bis
ins
frühe
20.
Jahrhundert
waren
aber
weite
Teile
des
öffentlichen
Lebens,
zumal
herausgehobene
Positionen
in
Verwaltung,
Diplomatie
und
Militär
durch
Gepflogenheit
Adligen
vorbehalten;
herausragend
befähigte
Bürgerliche
wurden
oft
nobilitiert
und
bildeten
einen
gesellschaftlich
dem
Bürgertum
näherstehenden,
kaum
je
landgesessenen
Offiziers-,
Beamten- und Professorenadel.
Nach
dem
Ende
der
Monarchie
wurde
in
Artikel
109
der
Weimarer
Verfassung
(Verfassung
des
Deutschen
Reiches
vom
11.
August
1919)
bestimmt:
„Öffentlich-rechtliche
Vorrechte
oder
Nachteile
der
Geburt
oder
des
Standes
sind
aufzuheben.
Adelsbezeichnungen
gelten
nur
als
Teil
des
Namens
und
dürfen
nicht
mehr
verliehen
werden.“[45]
Die
von
den
Fraktionen
der
USPD
und
SPD
in
der
Nationalversammlung
beantragte
Formulierung
„Der
Adel
ist
abgeschafft“
wurde
nach
längerer
Diskussion
am
15.
Juli
1919
abgelehnt.[46]
Heute
leben
in
Deutschland
nach
den Angaben der Vereinigung der Deutschen Adelsverbände (VdDA) rund 80.000 Angehörige adliger Familien.
Nach
der
Abschaffung
der
Adelsprivilegien
hat
der
Freistaat
Preußen
1920
entschieden,
dass
auch
in
der
Anrede
kein
Unterschied
zwischen
Bürgern
und
ehemaligen
Adeligen
zu
machen
sei.
Diese
Regelung
wurde
von
der
Bundesrepublik
Deutschland
übernommen.
Nach
heutigem
deutschen
Protokoll
stehen
deutschen
Staatsbürgern
mit
ehemaligen
Adelstiteln
im
Namen
keine
Besonderheiten
mehr
in
Anrede
und
Schriftverkehr
zu.
Dies
ergibt
sich
aus
dem
Gleichheitsgrundsatz
des
Grundgesetzes.
Für
ausländische
Adelige
gilt
diese
Regelung
nicht.
Ihnen
steht
nach
deutschem
Protokoll
eine
besondere
Anrede
je
nach
Titel
zu.
Offiziellen
Charakter
und
protokollarische
Bedeutung
haben
damit
diese
Titel,
Rangbezeichnungen
und
Anreden
nur
in
Ländern,
in
denen
der
Adel
und
seine
Vorrechte
nicht
abgeschafft
sind.
Eine
Verwendung
der
besonderen
Anrede
in
Bezug
auf
Deutsche
mit
einer
Abstammung
vom
historischen
Adel
oder
einem
erlangten Namen, der an den historischen Adel erinnert, ist damit rein freiwillig und entspricht nicht dem offiziellen Protokoll.
Der
Feuilletonist
Jens
Jessen
veröffentlichte
anlässlich
der
100-jährigen
„Abschaffung“
des
Adels
im
Jahr
2018
eine
essayistische
Betrachtung
über
dessen
Fortleben,
seine
Eigenheiten
sowie
verbliebene Aspekte seiner Verschiedenheit vom Bürgertum.
Deutscher Adel