Der
Großteil
des
finnischen
Adels
stammt
aus
der
schwedischen
Bevölkerungsgruppe
und
hat
seinen
Ursprung
in
der
Zeit
vor
1809,
als
Finnland
Teil
Schwedens
war.
Auch
im
darauf
folgenden
Großfürstentum
Finnland
unter
dem
russischen
Zaren
behielt
der
Adel
bis
zum
Jahre
1906
seine
Stellung
als
einer
der
vier
Stände
des
finnischen
Landtages
und
die
Befugnis,
an
der
Gesetzgebung
und
Steuerbewilligung
teilzunehmen.
Der
Zar
erhob
auch
zahlreiche
verdiente
Persönlichkeiten
in
den
Adelsstand,
zuletzt
General
August
Langhoff,
der
1912
zum
Freiherrn
ernannt wurde.
Für
den
alten
und
neuen
Adel
besteht
(wie
in
Schweden)
ein
Ritterhaus,
einst
eine
besondere
Kammer
des
Parlaments,
heute
mehr
eine
traditionspflegende
Vereinigung.
Nur
wenige
Adlige
sind
Grundbesitzer.
Die
meisten
Söhne
des
finnischen
Adels
dienten
während
der
Zeit
des
Großfürstentums
in
der
russischen
Armee
(vgl.
Gustaf
Mannerheim).
Die
Anzahl
der
Geschlechter
beträgt heute etwa 200. Es gibt drei Rangstufen: unbetitelter Adel, Freiherren und Grafen.
Finnischer Adel