Die
Österreichisch-Ungarische
Monarchie,
ungarisch
Osztrák-Magyar
Monarchia,
kurz
Österreich-Ungarn,
informell
auch
k.
u.
k.
Doppelmonarchie
genannt,
war
eine
Realunion
in
der
letzten
Phase
des
Habsburgerreiches
in
Mittel-
und
Südosteuropa
für
den
Zeitraum
zwischen
1867
und
1918.
Sie
bestand
nach
dem
Umbau
des
Kaisertums
Österreich
zu
einem
Staatenverband[1]
auf
der
Grundlage
des
österreichisch-ungarischen
Ausgleiches
vom
8.
Juni
1867
(in
Österreich
am
21.
Dezember
1867
verfassungsmäßig
implementiert)
bis
zum
31.
Oktober
1918
(Austritt
Ungarns
aus der Realunion).
Die
Österreichisch-Ungarische
Monarchie
setzte
sich
aus
zwei
Staaten
zusammen:
aus
den
im
Reichsrat
vertretenen
Königreichen
und
Ländern,
inoffiziell
Cisleithanien
(erst
ab
1915
amtlich
Österreich
genannt),
und
den
Ländern
der
Heiligen
Ungarischen
Krone,
inoffiziell
Transleithanien
(vulgo
Ungarn).
Hinzu
kam
das
seit
1878
von
Österreich
besetzte
Gebiet
Bosnien
und
Herzegowina,
das
1908
als
Kondominium
nach
langen
Verhandlungen
der
Monarchie
einverleibt
wurde.
Die
verfassungsrechtlichen
Ausgleichsvereinbarungen
sicherten
im
Sinne
einer
Realunion
die
Gleichberechtigung
der
beiden
(Teil-)Staaten
im
Verhältnis
zueinander.
Gemeinsames
Staatsoberhaupt
war
der
Kaiser
von
Österreich
und
Apostolische
König
von
Ungarn
aus
dem
Haus
Habsburg-Lothringen.
Von
1867
bis
1916
herrschte
Franz
Joseph
I.,
danach
bis
1918
sein
Großneffe
Karl I./IV.
Mit
rund
676.000
km²
war
Österreich-Ungarn
nach
der
Annexion
Bosniens
und
der
Herzegowina
1908
flächenmäßig
das
zweitgrößte
(nach
dem
Russischen
Reich)
und
mit
52,8
Millionen
Menschen
(1914)
das
bevölkerungsmäßig
drittgrößte
Land
Europas
(nach
dem
Russischen
und
dem
Deutschen
Reich).
Sein
Gebiet
umfasste
zuletzt
die
Territorien
der
heutigen
Staaten
Österreich,
Ungarn,
Tschechien
(mit
Ausnahme
des
Hultschiner
Ländchens),
Slowakei,
Slowenien,
Kroatien,
Bosnien
und
Herzegowina
sowie
Teile
des
heutigen
Rumäniens
(Siebenbürgen,
Banat,
später
Kreischgebiet,
östlicher
Teil
von
Sathmar,
Südmarmarosch,
Südbukowina),
Montenegros
(Gemeinden
an
der
Küste),
Polens
(Westgalizien),
der
Ukraine
(Ostgalizien,
Karpatenukraine
und
Nordbukowina),
Italiens
(Trentino-Südtirol
und
Teile
von
Friaul-Julisch
Venetien)
und
Serbiens
(Vojvodina).
Der
Erste
Weltkrieg,
der
Zerfall
Altösterreichs
Ende
Oktober
1918
durch
die
Gründung
der
Tschechoslowakei,
des
SHS-Staates
und
des
Staates
Deutschösterreich
und
den
Abfall
Galiziens,
der
Austritt
Ungarns
aus
der
Realunion
per
31.
Oktober
1918
sowie
1919
der
Vertrag
von
Saint-
Germain und 1920 der Vertrag von Trianon führten zum bzw. besiegelten das Ende von Österreich-Ungarn.
Die
in
Deutschösterreich
nachfolgende
Republik
(„Restösterreich“)
bewahrte
den
österreichischen
Namen,
schaffte
(wie
die
Tschechoslowakei)
den
Adelsstand
ab
und
verwies
den
Monarchen
sowie
andere
Habsburger,
die
sich
nicht
als
Bürger
der
Republik
verstehen
wollten,
des
Landes.
Nicht
zuletzt
aufgrund
der
Erfahrungen
der
nachfolgenden
Jahrzehnte
gibt
es
im
heutigen
Österreich
wie
auch
einigen
anderen
Nachfolgestaaten
eine
größtenteils
positive
Erinnerungskultur
zur Habsburgermonarchie bzw. zu Österreich-Ungarn.
Staatsname
Die
amtliche
Staatsbezeichnung
Österreichisch-Ungarische
Monarchie
(ungarisch
Osztrák-Magyar
Monarchia)
wurde
vom
Kaiser
und
König
Franz
Joseph
I.
am
14.
November
1868
durch
ein
Handschreiben
festgelegt.
Alternativ
firmierte
die
Doppelmonarchie
auch
als
Kaiserliche
und
königliche
Monarchie
Österreich-Ungarn,
was
zu
der
informellen
Bezeichnung
k.
u.
k.
Monarchie
führte.
Da
die
Donau
den
Doppelstaat
als
dessen
Hauptstrom
auf
einer
Länge
von
etwa
1300
km
durchfloss,
spricht
man
auch
von
der
Donaumonarchie.
Wegen
der
staatsrechtlichen
Konstruktion
der
beiden
Teile
ist
ebenso
die
Bezeichnung
Doppelmonarchie
gebräuchlich;
mit
dem
kaiserlichen Doppeladler, den das Königreich Ungarn nicht führte, hat dies nichts zu tun.
Das
kaiserliche
Österreich
wurde
bis
1915
offiziell
meist
die
im
Reichsrat
vertretenen
Königreiche
und
Länder
genannt,
inoffiziell
hingegen
in
der
Politiker-
und
Juristensprache
nach
dem
Grenzfluss
Leitha
auch
Cisleithanien.
Das
königliche
Ungarn
firmierte
amtlich
als
die
Länder
der
heiligen
ungarischen
Stephanskrone
oder
auch
als
Transleithanien.
Der
Begriff
Österreich
als
zusammenfassender
Begriff
für
die
cisleithanischen
Länder
wurde
erst
1915
offiziell
eingeführt.
In
der
Literatur
wurde
das
kaiserliche
Österreich
im
Rückblick
zuweilen
scherzhaft
auch
als
Kakanien
bezeichnet
–
ein
Ausdruck,
der
aus
dem
Roman
Der
Mann
ohne
Eigenschaften
von
Robert
Musil
stammt
und
sich
aus dem für die cisleithanische Reichshälfte verwendeten Kürzel k. k. ableitete.
Flaggen
Österreich-Ungarn
besaß
keine
gemeinsame
Staatsflagge,
jedoch
eine
gemeinsame
rot-weiß-rote
Seekriegs-
und
Marineflagge
(mit
einem
gekrönten
Bindenschild),
zuvor
bereits
seit
1.
Jänner
1787
geführt,
Truppenfahnen
des
gemeinsamen
Heeres
und
eine
gemeinsame,
per
1.
August
1869
eingeführte
Handelsflagge
(eine
Kombination
aus
der
Marineflagge
und
der
ungarischen Reichsflagge, die durch das kleine ungarische Wappen ergänzt wurde).
Die
Farben
des
Hauses
Habsburg
sind
gleichzeitig
die
Flagge
der
im
Reichsrat
vertretenen
Königreiche
und
Länder
(Schwarz-Gelb).
Die
ungarische
Reichshälfte
besaß
als
Flagge
eine
rot-
weiß-grüne Trikolore, versehen mit dem ungarischen Wappen.
Flagge des Hauses Habsburg (österreichische Reichshälfte) Flagge des Königreichs Ungarn (ungarische Reichshälfte)
Am
12.
Oktober
1915
wurde
auf
kaiserlichen
Erlass
für
die
Marine
eine
Serie
von
neuen
Flaggen
beschlossen,
darunter
auch
eine
neu
gestaltete
Kriegs-
und
Marineflagge.
Auf
Grund
der
Kriegsbedingungen
kam
es
jedoch
nie
zur
Einführung
der
neuen
Flaggen.
Hingegen
sah
man
die
neue
Kriegsflagge
zum
Beispiel
auf
Postkarten
abgedruckt.
Auch
zeigten
einige
österreichisch-ungarische Flugzeuge die Flagge auf dem Leitwerk.
Wappen
Von
1867
bis
1915
war
der
Doppeladler
der
Dynastie
Habsburg-Lothringen
(„Haus
Österreich“)
das
Hoheitszeichen
für
gemeinsame
(k.
u.
k.)
Institutionen
Österreich-Ungarns;
er
wurde
von
der Dynastie schon lang vor der Einrichtung der Doppelmonarchie geführt und symbolisierte den kaiserlichen Rang.
Ungarische
Politiker
waren
damit
stets
unzufrieden,
weil
der
Doppeladler
gleichzeitig
Symbol
der
österreichischen,
cisleithanischen
Reichshälfte
war.
1915
wurde
ein
neues
gemeinsames
Wappen
eingeführt,
eine
Kombination
aus
den
gleichberechtigten
Wappen
der
beiden
Reichshälften
und
dem
(kleineren)
des
Herrscherhauses.
Die
Devise
indivisibiliter
ac
inseparabiliter
(„unteilbar und untrennbar“) sollte die Verbundenheit der beiden in einer Realunion verbundenen Monarchien darstellen.
Das
(mittlere)
Wappen
der
österreichischen
Reichshälfte
zeigte
den
von
der
Kaiserkrone
überhöhten
Doppeladler
mit
einem
Brustschild,
der
die
Wappen
der
Kronländer
beinhaltete.
Als
Schildhalter dienten zwei Greife. Das ungarische Wappen wurde von der Stephanskrone überhöht und von zwei schwebenden, weiß gekleideten Engeln flankiert.
Österreichisch-Ungarische Monarchie
Seekriegs- und Marineflagge Handelsflagge