(c) 2022 by IE Dr. hc Simone Mayer, Wien, alle Rechte vorbehalten
Die Österreichisch-Ungarische Monarchie, ungarisch Osztrák-Magyar Monarchia, kurz Österreich-Ungarn, informell auch k. u. k. Doppelmonarchie genannt, war eine Realunion in der letzten Phase des Habsburgerreiches in Mittel- und Südosteuropa für den Zeitraum zwischen 1867 und 1918. Sie bestand nach dem Umbau des Kaisertums Österreich zu einem Staatenverband[1] auf der Grundlage des österreichisch-ungarischen Ausgleiches vom 8. Juni 1867 (in Österreich am 21. Dezember 1867 verfassungsmäßig implementiert) bis zum 31. Oktober 1918 (Austritt Ungarns aus der Realunion). Die Österreichisch-Ungarische Monarchie setzte sich aus zwei Staaten zusammen: aus den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern, inoffiziell Cisleithanien (erst ab 1915 amtlich Österreich genannt), und den Ländern der Heiligen Ungarischen Krone, inoffiziell Transleithanien (vulgo Ungarn). Hinzu kam das seit 1878 von Österreich besetzte Gebiet Bosnien und Herzegowina, das 1908 als Kondominium nach langen Verhandlungen der Monarchie einverleibt wurde. Die verfassungsrechtlichen Ausgleichsvereinbarungen sicherten im Sinne einer Realunion die Gleichberechtigung der beiden (Teil-)Staaten im Verhältnis zueinander. Gemeinsames Staatsoberhaupt war der Kaiser von Österreich und Apostolische König von Ungarn aus dem Haus Habsburg-Lothringen. Von 1867 bis 1916 herrschte Franz Joseph I., danach bis 1918 sein Großneffe Karl I./IV. Mit rund 676.000 km² war Österreich-Ungarn nach der Annexion Bosniens und der Herzegowina 1908 flächenmäßig das zweitgrößte (nach dem Russischen Reich) und mit 52,8 Millionen Menschen (1914) das bevölkerungsmäßig drittgrößte Land Europas (nach dem Russischen und dem Deutschen Reich). Sein Gebiet umfasste zuletzt die Territorien der heutigen Staaten Österreich, Ungarn, Tschechien (mit Ausnahme des Hultschiner Ländchens), Slowakei, Slowenien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina sowie Teile des heutigen Rumäniens (Siebenbürgen, Banat, später Kreischgebiet, östlicher Teil von Sathmar, Südmarmarosch, Südbukowina), Montenegros (Gemeinden an der Küste), Polens (Westgalizien), der Ukraine (Ostgalizien, Karpatenukraine und Nordbukowina), Italiens (Trentino-Südtirol und Teile von Friaul-Julisch Venetien) und Serbiens (Vojvodina). Der Erste Weltkrieg, der Zerfall Altösterreichs Ende Oktober 1918 durch die Gründung der Tschechoslowakei, des SHS-Staates und des Staates Deutschösterreich und den Abfall Galiziens, der Austritt Ungarns aus der Realunion per 31. Oktober 1918 sowie 1919 der Vertrag von Saint- Germain und 1920 der Vertrag von Trianon führten zum bzw. besiegelten das Ende von Österreich-Ungarn. Die in Deutschösterreich nachfolgende Republik („Restösterreich“) bewahrte den österreichischen Namen, schaffte (wie die Tschechoslowakei) den Adelsstand ab und verwies den Monarchen sowie andere Habsburger, die sich nicht als Bürger der Republik verstehen wollten, des Landes. Nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen der nachfolgenden Jahrzehnte gibt es im heutigen Österreich wie auch einigen anderen Nachfolgestaaten eine größtenteils positive Erinnerungskultur zur Habsburgermonarchie bzw. zu Österreich-Ungarn. Staatsname Die amtliche Staatsbezeichnung Österreichisch-Ungarische Monarchie (ungarisch Osztrák-Magyar Monarchia) wurde vom Kaiser und König Franz Joseph I. am 14. November 1868 durch ein Handschreiben festgelegt. Alternativ firmierte die Doppelmonarchie auch als Kaiserliche und königliche Monarchie Österreich-Ungarn, was zu der informellen Bezeichnung k. u. k. Monarchie führte. Da die Donau den Doppelstaat als dessen Hauptstrom auf einer Länge von etwa 1300 km durchfloss, spricht man auch von der Donaumonarchie. Wegen der staatsrechtlichen Konstruktion der beiden Teile ist ebenso die Bezeichnung Doppelmonarchie gebräuchlich; mit dem kaiserlichen Doppeladler, den das Königreich Ungarn nicht führte, hat dies nichts zu tun. Das kaiserliche Österreich wurde bis 1915 offiziell meist die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder genannt, inoffiziell hingegen in der Politiker- und Juristensprache nach dem Grenzfluss Leitha auch Cisleithanien. Das königliche Ungarn firmierte amtlich als die Länder der heiligen ungarischen Stephanskrone oder auch als Transleithanien. Der Begriff Österreich als zusammenfassender Begriff für die cisleithanischen Länder wurde erst 1915 offiziell eingeführt. In der Literatur wurde das kaiserliche Österreich im Rückblick zuweilen scherzhaft auch als Kakanien bezeichnet ein Ausdruck, der aus dem Roman Der Mann ohne Eigenschaften von Robert Musil stammt und sich aus dem für die cisleithanische Reichshälfte verwendeten Kürzel k. k. ableitete. Flaggen Österreich-Ungarn besaß keine gemeinsame Staatsflagge, jedoch eine gemeinsame rot-weiß-rote Seekriegs- und Marineflagge (mit einem gekrönten Bindenschild), zuvor bereits seit 1. Jänner 1787 geführt, Truppenfahnen des gemeinsamen Heeres und eine gemeinsame, per 1. August 1869 eingeführte Handelsflagge (eine Kombination aus der Marineflagge und der ungarischen Reichsflagge, die durch das kleine ungarische Wappen ergänzt wurde). Die Farben des Hauses Habsburg sind gleichzeitig die Flagge der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder (Schwarz-Gelb). Die ungarische Reichshälfte besaß als Flagge eine rot- weiß-grüne Trikolore, versehen mit dem ungarischen Wappen. Flagge des Hauses Habsburg (österreichische Reichshälfte) Flagge des Königreichs Ungarn (ungarische Reichshälfte) Am 12. Oktober 1915 wurde auf kaiserlichen Erlass für die Marine eine Serie von neuen Flaggen beschlossen, darunter auch eine neu gestaltete Kriegs- und Marineflagge. Auf Grund der Kriegsbedingungen kam es jedoch nie zur Einführung der neuen Flaggen. Hingegen sah man die neue Kriegsflagge zum Beispiel auf Postkarten abgedruckt. Auch zeigten einige österreichisch-ungarische Flugzeuge die Flagge auf dem Leitwerk. Wappen Von 1867 bis 1915 war der Doppeladler der Dynastie Habsburg-Lothringen („Haus Österreich“) das Hoheitszeichen für gemeinsame (k. u. k.) Institutionen Österreich-Ungarns; er wurde von der Dynastie schon lang vor der Einrichtung der Doppelmonarchie geführt und symbolisierte den kaiserlichen Rang. Ungarische Politiker waren damit stets unzufrieden, weil der Doppeladler gleichzeitig Symbol der österreichischen, cisleithanischen Reichshälfte war. 1915 wurde ein neues gemeinsames Wappen eingeführt, eine Kombination aus den gleichberechtigten Wappen der beiden Reichshälften und dem (kleineren) des Herrscherhauses. Die Devise indivisibiliter ac inseparabiliter („unteilbar und untrennbar“) sollte die Verbundenheit der beiden in einer Realunion verbundenen Monarchien darstellen. Das (mittlere) Wappen der österreichischen Reichshälfte zeigte den von der Kaiserkrone überhöhten Doppeladler mit einem Brustschild, der die Wappen der Kronländer beinhaltete. Als Schildhalter dienten zwei Greife. Das ungarische Wappen wurde von der Stephanskrone überhöht und von zwei schwebenden, weiß gekleideten Engeln flankiert.
Österreichisch-Ungarische Monarchie
Seekriegs- und Marineflagge Handelsflagge
Das kleine gemeinsame  Wappen (bis 1915) Das kleine gemeinsame  Wappen (1915–1918) Das mittlere gemeinsame  Wappen (bis 1915) Das mittlere gemeinsame  Wappen (1915–1918) Das kleine Wappen  Österreichs  (1915–1918) Das mittlere Wappen  der österreichischen  Länder (Neuentwurf 1915) Das mittlere Wappen  Ungarns (bis 1915) Das mittlere Wappen  Ungarns (1915–1918)