Das
Kaisertum
Österreich
(in
der
zeitgenössischen
offiziellen
Schreibweise
Kaiserthum
Oesterreich)
bildet
einen
Abschnitt
in
der
Geschichte
der
Habsburgermonarchie.
Es
wurde
am
11.
August
1804
als
Erbmonarchie
von
Erzherzog
Franz
von
Österreich
gegründet,
der
als
Franz
II.
letzter
Kaiser
des Heiligen Römischen Reiches war. Seinen zweiten Kaisertitel Kaiser von Österreich führte er fortan als Franz I. von Österreich.
Als
ungeteiltes
Herrschaftsgebilde
und
monarchischer
Einheitsstaat
(bis
1848
auf
differenziert
föderalistischer
Grundlage)[1]
des
Hauses
Habsburg-
Lothringen
bestand
das
Kaisertum
Österreich
bis
zum
8.
Juni
1867,
als
das
Reich
mit
dem
Österreichisch-Ungarischen
Ausgleich
in
die
Realunion
Österreich-Ungarn umgewandelt wurde.
Das
Kaisertum
Österreich
war
seit
seiner
Gründung
mit
698.700
km²
flächenmäßig
das
zweitgrößte
politische
Gebilde
(nach
dem
Russischen
Kaiserreich) und mit 21,2 Millionen Menschen (im Jahr 1804) an dritter Stelle der Staaten Europas (nach Russland und Frankreich).
Gründung des österreichischen Kaisertums
Mit
der
Annahme
des
kaiserlichen
Titels
am
11.
August
1804[2]
wollte
Franz
die
Ranggleichheit
mit
Napoleon
I.
wahren,
der
sich
am
18.
Mai
zum
erblichen
Kaiser
von
Frankreich
ernannt
hatte
und
sich
nachfolgend
am
2.
Dezember
1804
zum
Kaiser
der
Franzosen
krönte.
Denn
Franz
war
bisher
als
Franz
II.
der
Kaiser
des
Heiligen
Römischen
Reiches
Deutscher
Nation,
eines
losen,
in
sich
zerstrittenen
Staatenbundes,
dessen
baldiges
Ende
durch den Druck Napoleons samt Verlust von Franzens Kaisertitel klar voraussehbar war.
Durch
die
Ausrufung
des
Kaisertums
Österreich
wurde
Franz
nun
als
Franz
I.
auch
der
Herrscher
des
Habsburgerreichs
–
eines
Vielvölkerstaates
in
Mittel-
und
Südosteuropa,
der
das
Gebiet
der
heutigen
Staaten
Österreich,
Ungarn,
Tschechien
(Böhmen
und
Mähren),
Slowakei
sowie
Teile
Polens
und
der
Ukraine
im
Norden
umfasste
und
sich
im
Osten
und
Südosten
über
Teile
Italiens,
Sloweniens
und
Kroatiens
bis
ins
heutige
Rumänien
und
Serbien
ausdehnte
–,
ein
Gebiet
von
698.700
km²
mit
über
21
Millionen
Einwohnern.
Außerdem
verfügte
Österreich
bis
zum
Dritten
Koalitionskrieg
über eine große Armee mit mehr als 400.000 Soldaten.
Durch
die
beiden
Kaisertitel
war
Franz
zwischenzeitlich
Doppelkaiser.
Nach
zwei
Jahren
des
Doppelkaisertums
erklärte
Franz
am
6.
August
1806
das
Heilige
Römische
Reich
Deutscher
Nation
für
erloschen
und
legte
dessen
Krone
nieder,[3]
da
nach
der
bereits
im
Juli
erfolgten
Gründung
des
Rheinbundes die Gefahr einer Übernahme des Reiches durch Napoleon bestand.
Von Napoleon bis zum Wiener Kongress
Die
weiteren
Kriege
gegen
Napoleon
verliefen
wechselhaft.
Durch
den
Pressburger
Frieden
von
1805
verlor
das
Habsburgerreich
Tirol,
Vorderösterreich
sowie
Freiburg,
Günzburg,
Rottenburg
am
Neckar
und
Horb
am
Neckar,
die
italienischen
Gebiete,
etwa
Venetien,
das
es
1797
erworben
hatte.
Noch
schlimmer
kam
es
1809
im
Frieden
von
Schönbrunn,
wo
es
neben
dem
erst
erworbenen
Salzburg
auch
die
Gebiete
an
der
Adriaküste
(aus
denen
die
französischen
Illyrischen
Provinzen
gebildet
wurden)
abgeben
musste
und
zu
einem
Binnenstaat
wurde.
Dennoch
konnte
Kaiser
Franz
seine
Tochter
Marie-Louise
mit
Napoleon
verheiraten.
Der
aus
dieser
Verbindung
hervorgegangene
Sohn
Napoleon
II.
lebte
die
meiste
Zeit seines kurzen Lebens mit dem Titel Herzog von Reichstadt in Wien.
Erst
mit
dem
Wiener
Kongress
1814/15
endeten
die
Kriege
gegen
Napoleon,
die
das
Land
wirtschaftlich
schwer
belastet
hatten.
Am
20.
Februar
1811
war
von
Kaiser
Franz
I.
der
Staatsbankrott
erklärt
worden,
den
er
in
den
Jahren
davor
mehrmals
hinausgeschoben
hatte.
Der
Banknotenumlauf
war
zu
Jahresbeginn
auf
über
eine
Milliarde
Gulden
angewachsen,
das
Zehnfache
der
Geldmenge
des
Jahres
1800.
Die
umlaufenden
Bancozettel
wurden
gemäß
kaiserlichem
Finanzpatent
bis
zum
31.
Jänner
1812
durch
neue
Einlösungsscheine
zu
20
Prozent
des alten Nennwertes ersetzt, danach waren Bancozettel wertlos.
Nach
dem
Wiener
Kongress
war
der
territoriale
Umfang
wie
vor
den
Kriegen
im
Großen
und
Ganzen
wiederhergestellt.
Auf
die
abgelegenen
österreichischen
Niederlande
und
Vorderösterreich
wurde
verzichtet,
dafür
Salzburg
und
das
Innviertel
dauerhaft
erworben.
Es
gab
aber
bis
fast
zu
Ende
des
Kongresses
den
Plan,
beide
Gebiete
bei
Bayern
zu
belassen
und
dafür
am
Rhein
ein
neues
Vorderösterreich
zu
schaffen,
das
nach
heutigen
Begriffen
Rheinhessen,
die
Pfalz
und
das
Saarland
umfasst
hätte.
Darauf
wurde
dann
zugunsten
der
staatlichen
Geschlossenheit
verzichtet.
In
Italien
wurde
das
Gebiet
bis
zum
Po
direkt
beherrscht.
Aus
den
Gebieten
des
Herzogtums
Mailand
und
der
Republik
Venedig
wurde
das
Königreich
Lombardo-
Venetien geschaffen, das ein dauerhafter Unruheherd wurde. Im Herzogtum Parma, dem Herzogtum Modena und dem Großherzogtum Toskana herrschten habsburgische Sekundogenituren.
Österreich
wurde
Mitglied
des
auf
dem
Wiener
Kongress
neu
gegründeten
Deutschen
Bundes
bis
zu
dessen
Auflösung
1866.
Es
übernahm
den
Vorsitz
im
Bundestag
in
Frankfurt
und
hatte
wesentlichen
Einfluss
auf
die
Politik
und
den
Werdegang
des
Bundes.
Wie
auch
im
Falle
Preußens
umfasste
die
Mitgliedschaft
nur
jene
Teile
des
Kaiserreiches,
die
zuvor
Teil
des
Heiligen
Römischen Reiches waren. 1816 stellte es jedoch im Bund mit 9,29 Millionen (30,5 %) den größten Teil der Gesamtbevölkerung.
Vormärz und Revolution von 1848
Die
folgende
Ära
bis
1848
war
von
der
Regierung
des
Fürsten
Metternich
geprägt,
der
innen-
wie
außenpolitisch
versuchte,
die
alte
feudale
Ordnung
zu
bewahren,
zumal
sich
der
Ruf
nach
bürgerlichen Freiheiten verstärkte. In Kunst und Literatur war es die Zeit von Biedermeier und Vormärz; letzterer ist auch ein politischer Begriff für die Jahre vor dem März 1848.
1839
fasste
Kaiser
Ferdinand
I.
die
dynastischen
Regeln
des
Hauses
Habsburg-Lothringen
neu
zusammen;
siehe
Kaiserlich
österreichisches Familienstatut.
Im
März
1848
kam
es
in
der
Habsburgermonarchie,
wie
auch
in
anderen
Gebieten
Europas,
zur
Revolution,
bei
der
politische,
soziale
und
nationale
Probleme
fast
unentwirrbar
verknüpft
waren.
Zentren
des
Aufstands
waren
neben
Wien
und
Prag
Mailand
und
vor
allem
Ungarn.
In
Italien
unterdrückte
Feldmarschall
Radetzky
die
Aufstände
und
gewann
den
Ersten
Unabhängigkeitskrieg
gegen
König
Karl
Albert
von
Sardinien.
Noch
gefährlicher
für
das
Kaisertum
war
die
Revolution
in
Ungarn,
wo
der
Reichstag
im
Oktober
bereits
die
Habsburger
abgesetzt
hatte
und
Lajos
Kossuth
als
De-facto-Präsident
agierte.
Letztlich
konnten
sich
die
Habsburger
nur
dank
massiver
russischer
Militärhilfe
gegen
Ungarn
und
dem
Einsatz
der
Kroaten
unter
Banus
Jellačić
halten.
Letztere
lehnten
eine
Unterdrückung
Kroatiens
durch
die
Ungarn
stärker
ab
als
die
Herrschaft
der
Habsburger.
Der
Kampf
der
Nationalitäten
gegeneinander,
der
das
Reich
fast
gesprengt
hätte,
rettete
nun
die
Dynastie.
Auch in Wien wurde die Revolution durch Jellačić und Windischgrätz 1849 niedergeschlagen.
Die
Verfassung
von
1848,
die
von
Franz
von
Pillersdorf
ausgearbeitet
worden
war
(Pillersdorfsche
Verfassung),
trat
nie
in
Kraft.
Der
neue
Kaiser
Franz
Joseph
I.
zwang
dem
Kaiserreich
eine
eigene Verfassung auf (oktroyierte Verfassung), die aber 1851 wieder außer Kraft gesetzt wurde. Während der Reaktionsära bis 1859 regierte der Kaiser allein (Neoabsolutismus).
Preußen
versuchte
mit
der
Erfurter
Union
1849/50,
die
deutschen
Staaten
mit
Ausnahme
Österreichs
zu
vereinen.
Dem
setzte
Österreich
den
Großösterreich-Plan
entgegen,
ging
aber
auch
im
Vierkönigsbündnis
vom
Februar
1850
auf
die
Wünsche
Bayerns
und
anderer
Staaten
ein,
dem
Deutschen
Bund
mehr
Rechte
einzuräumen.
Wegen
der
verschiedenen
Interessen
gelang
es
aber
weder
Österreich,
alle
seine
Gebiete
dem
Bund
beitreten
zu
lassen,
noch
Bayern
und
den
übrigen
Staaten,
den
Bund
zu
stärken.
Daher
wurde
nach
der
Herbstkrise
1850,
in
der
es
fast
zu
einem
österreichisch-preußischen
Krieg
gekommen
wäre,
der
Deutsche
Bund
im
Sommer
1851
mehr
oder
weniger
in
alter
Form
wiederhergestellt.
Während
der
Zeit
des
Neoabsolutismus
erlebte
das
Habsburgerreich
zunächst
eine
innere
Konsolidierung
und
–
indem
eine
effektive
Staatsbürokratie
geschaffen
wurde,
die
Industrialisierung
und
Eisenbahnbau
förderte
–
einen
wirtschaftlichen Aufschwung.
Solferino und Magenta
Im
Jahr
1859
ging
nach
den
Schlachten
von
Magenta
und
Solferino
die
Lombardei
verloren.
Napoleon
III.
unterstützte
die
italienische
Nationalbewegung
und
der
unerfahrene
junge
Kaiser
ließ
sich
in
einen
Krieg
gegen
Frankreich
ziehen,
in
dem
er
auch
noch
selbst
das
Kommando
übernahm.
Mailand
und
die
Sekundogenituren
gingen
an
Sardinien-Piemont
verloren,
nur
Venetien
blieb
dem
Kaisertum
noch
wenige
Jahre.
Die
Schlacht
von
Solferino
und
Magenta
war
der
Anlass
für
die
Gründung
des
Roten
Kreuzes
durch
Henri
Dunant
und
für
die
Genfer Konventionen (1864), denen Österreich 1866 beitrat.
Die
Niederlage
von
Solferino
beschädigte
das
kaiserliche
Prestige
schwer
und
machte
ein
Aufrechterhalten
des
neoabsolutistischen
Regiments
unmöglich.
Es
kam
zu
zwei
Verfassungsentwürfen
(Oktoberdiplom
1860
und
Februarpatent
1861,
beide
per
Anordnung
des
Kaisers
erlassen).
Schon
diese
beiden
Entwürfe
zeigen
ein
starkes
Schwanken
zwischen
Zentralismus
und
Föderalismus,
wobei
ersterer
von
den
Liberalen
und
letzterer
von
den
Konservativen
getragen
wurde.
Beide
erwiesen
sich
als
nicht
durchführbar.
Das
Modell
des
Oktoberdiploms,
das
Parlament
von
den
Landtagen
wählen
zu
lassen,
hatte
das
liberale
Bürgertum
gegen
sich,
und
der
Versuch
des
liberalen
Ministerpräsidenten
Anton
von
Schmerling,
einen
allgemeinen
Reichstag
direkt
wählen
zu
lassen,
scheiterte
nicht
zuletzt
am
Boykott
durch
Ungarn.
„Deutsche Frage“
Mitte
der
1860er-Jahre
wurden
diese
Verfassungsexperimente
von
der
Deutschen
Frage
überschattet.
Der
Konflikt
um
die
Thronfolge
in
den
Herzogtümern
Schleswig
und
Holstein
hatte
den
österreichisch-preußischen
Streit
um
die
Vorherrschaft
im
Deutschen
Bund
(Deutscher
Dualismus)
zum
Eskalieren
gebracht.
Preußen
und
sein
Ministerpräsident
Otto
von
Bismarck
verfolgten
eine
Reformstrategie,
die
auf
einen
kleindeutschen
Bundesstaat
oder
eine
Teilung
in
Nord-
und
Süddeutschland
hinauslief,
während
sich
Österreich
allenfalls
für
eine
begrenzte
Reform
des
Bundes
einsetzte.
Allerdings
arbeiteten
beide
Großmächte
in
dieser
Zeit
auch
zusammen, so im Deutsch-Dänischen Krieg 1864. Gemeinsam mit Preußen regierte Österreich in Schleswig-Holstein ein Kondominium (1864–1866).
Wegen
der
Reformfrage
und
Streit
über
Schleswig-Holstein
eskalierte
die
Situation.
Am
14.
Juni
1866
beantragte
Österreich
im
Bundestag
die
Mobilisierung
des
Bundesheeres
gegen
Preußen.
Damit
begann
der
Deutsche
Krieg.
In
der
Schlacht
von
Königgrätz
in
Böhmen
1866
wurde
Österreich
von
Preußen
entscheidend
geschlagen.
Im
Prager
Frieden
akzeptierte
Österreich die Auflösung des Deutschen Bundes und dass Preußen die Verhältnisse in Deutschland neu ordnen dürfe.
Preußen
annektierte
einige
Bundesgenossen
Österreichs
(Königreich
Hannover,
Kurhessen,
Nassau,
Freie
Stadt
Frankfurt).
Andere,
wie
das
Königreich
Sachsen,
gerieten
in
preußische
Abhängigkeit.
Der
einzige
Gebietsverlust
Österreichs
war
Venetien,
das
trotz
österreichischer
Siege
über
Italien
(etwa
der
Sieg
über
die
italienische
Flotte
in
der
Seeschlacht
von
Lissa
unter
Wilhelm von Tegetthoff) verlorenging, dies war schon vorher vertraglich unter den Bündnispartnern Preußen und Italien vereinbart gewesen.
Umwandlung in die österreichisch-ungarische Monarchie (1867–1918)
Auch
im
Inneren
musste
das
Reich
auf
eine
neue
Basis
gestellt
werden,
denn
das
kaiserliche
Prestige
war
abermals
am
Boden.
Als
gangbarster
Weg
schien
es
Franz
Joseph
I.,
sich
mit
den
gemäßigten
ungarischen
Liberalen
unter
Graf
Andrássy
und
Ferenc
Deák
zu
einigen
und
dem
Königreich
Ungarn
einen
Sonderstatus
anzubieten.
1867
wurde
mit
dem
Ausgleich,
der
dem
ungarischen
Landesteil
(Transleithanien)
und
dem
König
von
Ungarn
Gleichwertigkeit
mit
Cisleithanien
und
dem
Kaiser
von
Österreich
einräumte,
das
Kaisertum
Österreich
in
die
Doppelmonarchie
Österreich-Ungarn
umgewandelt.
Gleichzeitig
erhielt
der
weiterhin
kaiserlich
beherrschte
Teil
mit
den
Staatsgrundgesetzen
der
Dezemberverfassung
von
1867
eine
bis
1918 gültige Verfassung, die teilweise in die seit 1920 gültige Bundesverfassung der Republik Österreich übernommen wurde.
Die
Bezeichnung
Kaisertum
Österreich
wurde
fortan
nicht
mehr
gebraucht.
Offiziell
wurde
der
österreichische
Landesteil
nun
meist
als
die
im
Reichsrat
vertretenen
Königreiche
und
Länder
bezeichnet,
von
Politikern
und
Juristen
kurz
Cisleithanien
genannt.
Der
Name
Österreich
wurde
aber
in
bestimmten
Bezeichnungen,
wie
Oesterreichisch-ungarische
Bank,
nach
wie
vor
verwendet;
tschechische
Politiker,
die
eine
Regierung
in
Prag
verlangten,
lehnten
es
ab,
unter
Österreich
subsumiert
zu
werden.
1915,
als
der
Reichsrat
vertagt
war,
wurde
„Österreich“
für
Cisleithanien wieder offizielle Bezeichnung.
Bevölkerung
Das
Kaisertum
Österreich
war
ein
Vielvölkerreich,
in
dem
mehrere
Nationalitäten
siedelten
(vor
allem
Deutsche,
Magyaren,
Tschechen,
Slowaken,
Polen,
Ruthenen,
Rumänen,
Serben,
Kroaten,
Slowenen,
Italiener).
Diese
beeinflussten
einander,
was
Besonderheiten
in
Kultur,
Küche,
Sprache
oder
Architektur
hervorbrachte.
Selbst
lange
nach
dem
Untergang
der
Donaumonarchie
macht
sich
in
deren
Nachfolgestaaten
dieser
Einfluss
heute
immer
noch
bemerkbar,
etwa
im
österreichischen
Deutsch,
das
zahlreiche
Lehnwörter
aus
dem
Tschechischen,
Slowakischen,
Ungarischen,
Slowenischen,
Italienischen
und
auch
aus
dem
Jiddischen besitzt, die das Bundesdeutsche Hochdeutsche nicht kennt.
Länder im Kaisertum Österreich
Verwaltungsgliederung
des
Kaisertums
Österreich,
hauptsächlich
ab
dem
Wiener
Kongress
1815,
mit
den
Gebietsreformen
1848
bis
zum
Oktoberdiplom
von
1860
–
bei
der
Gründung
1804
war
es
teils
anders
organisiert
(vergl.
Titel
des Kaisers Franz I.)
Erzherzogtum Österreich und Nebenländer
Kronland Erzherzogtum Österreich unter der Enns
Kronland Erzherzogtum Österreich ob der Enns
Herzogtum
Salzburg
ab
1805,
1809–1815
frz./bayer.,
1815–1850 Salzachkreis Oberösterreichs, dann Kronland
Kronland Herzogtum Steiermark
Kronland
Gefürstete
Grafschaft
Tirol
mit
dem
Lande
Vorarlberg,
1805–1815 bayer./frz., 1861 aufgeteilt in:
Kronland Gefürstete Grafschaft Tirol
Land Vorarlberg
Kronland Königreich Illyrien 1814 aus Kärnten, Krain und den rückerstatteten frz. Illyrischen Provinzen (vormalige „Habsburgische Litorale“) gebildet, 1849/50 wieder aufgeteilt in:
Kronland Herzogtum Kärnten
Kronland Herzogtum Krain
Kronland Küstenland (Gefürstete Grafschaft Görz und Gradisca, Triest, Markgrafschaft Istrien)
Böhmen und Nebenländer
Kronland Königreich Böhmen
Kronland Markgrafschaft Mähren
Kronland Herzogtum Schlesien
Kronland Königreich Galizien und Lodomerien
Kronland Herzogtum Bukowina 1850 ausgegliedert
Ungarn und Nebenländer
Kronland Königreich Ungarn
Kronland Königreich Kroatien (Zivilkroatien)
Kronland Königreich Slawonien
1849 beide zum Königreich Kroatien und Slawonien vereinigt
Sonstige Länder und Gebiete
Kronland Königreich Lombardo-Venetien ab 1815, 1851 aufgeteilt in:
Kronland Lombardei, 1859 an Kaiserreich Frankreich/Kgr. Sardinien-Piemont verloren
Kronland Venetien, 1866 an Kgr. Italien verloren
Kronland Königreich Dalmatien
Kronland Großfürstentum Siebenbürgen, 1849–1854 Militärverwaltung, 1867 der Ungarischen Krone zugeordnet
Kronland
Serbische
Wojewodschaft
und
Temescher
Banat
(Wojwodina
und
Banat),
1849
durch
Abtrennung
aus
Ungarn
und
Gebiete
der
serbischen
Militärgrenze
gebildet,
1860
zwischen
Ungarn und Kroatien-Slawonien aufgeteilt[5]
Militärgrenze:
Kroatische Militärgrenze (Militärkroatien)
Slawonische Militärgrenze
Banater Militärgrenze
Siebenbürger Militärgrenze
Kaisertum Österreich