Das
Erzherzogtum
Österreich,
bis
1453[1]
Herzogtum
Österreich,
war
ein
Lehen
des
Heiligen
Römischen
Reiches
(Reichslehen).
Während
die
lehnsrechtliche
Einheit
bis
zum
Reichsende
1806
bestehen
blieb,
war
bereits
im
13.
Jahrhundert
eine
landesrechtliche
Teilung
in
Österreich
ob
der
Enns
und
Österreich
unter
der
Enns
erfolgt,
woraus
schließlich
die
heutigen
österreichischen
Länder
Oberösterreich
und
Niederösterreich
hervorgingen.
Entwicklung
Das
Herzogtum
Österreich
entstand
im
land-
und
lehensrechtlichen
Sinne
auf
dem
Reichstag
von
Regensburg
1156,
als
die
Mark
Österreich
vom
Herzogtum
Bayern
getrennt
und
zum
selbständigen
Territorialherzogtum
erhoben
wurde.
Die
darüber
von
Kaiser
Friedrich
I.
Barbarossa
in
der
Kreuzhofkapelle
(Regensburg)
ausgestellte,
später
Privilegium
minus
genannte
Urkunde
enthielt
eine
Reihe
von
Sonderrechten,
teils
eigens
für
das
erste
mit
diesem
Territorium
belehnte
Herzogspaar,
Heinrich
II.
Jasomirgott
aus
dem
Haus
der
Babenberger
und
dessen
Frau
Theodora,
teils
für
deren Nachfolger, womit sie für den gleichzeitig erfolgten Verzicht auf Bayern entschädigt wurden.
1192
erwarben
die
Babenberger
auch
das
nach
der
Stadt
Steyr
im
Traungau
benannte
Herzogtum
Steiermark,
starben
jedoch
1246
im
Mannesstamme
aus.
Die
Steiermark
fiel
kurzzeitig
an
Ungarn,
während
Ottokar
II.
von
Böhmen
das
Herzogtum
Österreich
und
den
Traungau
erwarb.
Dies
war
der
Anlass
dafür,
dass
die
westlichen
Landesteile
Österreichs
von
diesem
abgetrennt
und
mit
dem
Traungau
zu
einem
selbständigen
Land,
Österreich ob der Enns, zusammengeführt wurden, während die Länder östlich der Enns als Österreich nid der Enns bezeichnet wurden.
Reichsrechtlich
bildeten
beide
Länder
weiterhin
ein
Lehen.
Mit
diesem
wurden
1282
die
Habsburger
zur
gesamten
Hand
belehnt,
so
dass
alle
Habsburger,
nicht
nur
die
jeweils
regierenden,
den
Herzogstitel
führten.
1358/59
unternahm
Herzog
Rudolf
IV.
von
Österreich
einen
großangelegten
Versuch,
seine
Stellung
im
Reich
eigenmächtig
zu
verbessern,
wozu
er
eine
Reihe
von
gefälschten
Urkunden,
darunter
das
später
sogenannte
Privilegium
maius
anfertigen
ließ.
Dieses
sah
für
den
österreichischen
Landesfürsten
den
Titel
„Pfalz-Erzherzog“
vor.
Die
Urkunden
wurden
zunächst
Kaiser
Karl
IV.
vorgelegt,
der
sie
aber
nicht
anerkannte.
1442/1453
erfolgte
jedoch
die
Anerkennung
durch
Kaiser
Friedrich
III.,
der
zugleich österreichischer Landesfürst war und 1453 den Titel eines „Erzherzogs“ annahm, den fortan alle Habsburger führten.
Der
Erzherzog
von
Österreich
behauptete
im
Reich
den
ersten
Rang
nach
den
Kurfürsten.
Er
führte
am
Reichstag
das
Direktorium
im
Reichsfürstenrat
während
der
Beratungen
(directorium
agens);
sein
Anspruch,
auch
die
weltliche
Bank
anzuführen,
scheiterte
am
Widerstand
Bayerns,
das
diese
Position
für
sich
behauptete,
weshalb
der
österreichische
Erzherzog
kurioserweise
die
geistliche
Bank
anführte,
obwohl
er
weltlicher Reichsfürst war.
Die
Einheit
der
beiden
Länder
ob
und
nid
der
Enns
wurde
auch
während
der
diversen
habsburgischen
Länderteilungen
gewahrt
(siehe
Habsburgermonarchie).
Die
beiden
Länder
bildeten
in
diesem
Zusammenhang
die
niederösterreichische
Ländergruppe
und
unterstanden
einem
gemeinsamen
Regiment.
Im
Zuge
der
theresianischen
Verwaltungsreformen
ging
diese
Verwaltungseinheit
unter;
mit
dem
Ende
des
Heiligen
Römischen
Reiches
1806
endete
auch
das
Reichslehen
Österreich,
womit
die
letzten
besonderen
Verbindungen
zwischen
dem
Land
ob
der
Enns
und
dem
Land
unter
der
Enns
untergingen.
Das
Erzherzogtum
Österreich
ob
der
Enns
und
das
Erzherzogtum
Österreich
unter
der
Enns
bildeten fortan zwei selbständige Kronländer innerhalb der Habsburgermonarchie, in der sie bis zu deren Ende 1918 verblieben.
Erzherzogtum
Österreich