Der
Adel
(althochdeutsch
adal
oder
edili
‚Edles
Geschlecht,
die
Edelsten‘,
lateinisch
nobilitas)
versteht
sich
selbst
als
eine
„sozial
exklusive
Gruppe
mit
gesellschaftlichem
Vorrang“,
die
Herrschaft
ausübt
und
diese
in
der
Regel
innerfamiliär
(als
Adelsgeschlecht)
tradiert.
Eine
Klarheit
des
Begriffs
gibt
es
allerdings
nicht
und
in
den
einzelnen
europäischen
Herrschaftsbereichen
gelten
bzw.
galten
unterschiedliche
Kriterien,
wer
zum
Adel
gehört
und
wer
nicht.
Noch
viel
mehr
gilt
dies
für
außereuropäische
Kulturkreise.
Ein
Angehöriger
des
Adels wird als Adeliger, Edelfrau, Edelfräulein oder Edelmann bezeichnet.
Der
Herrschaftsanspruch
des
Adels
gründete
sich
unter
anderem
auf
Leistung,
Erziehung
und
Abstammung
sowie
unterstellte
göttliche
Absicht.
Führungsschichten
in
den
verschiedenen
Kulturen
der
Welt
und
in
unterschiedlichen
Gesellschaften
werden
als
Adel
gedeutet.
Der
Adel
war
trotz
zum
Teil
sehr
langer
Phasen
der
Kontinuität
immer
wieder
Veränderungen
ausgesetzt.
Er
konnte
zusammenbrechen,
wie
der
spätrömische
Adel,
oder
sich
neu
bilden.
In
vielen
Ländern
der
Welt
hält
der
Adel
seine
ehemals
umfangreiche
und
exklusive
politische
Macht
nicht
mehr
in
den
Händen,
ist
zum
Teil
sogar
nicht
mehr
existent
(z.
B.
China),
nicht
einmal
mehr
als
nach
außen
wahrnehmbare
soziale
Gruppe.
Gleichzeitig
gibt
es
viele
Staaten,
die
von
adeligen
Häusern
regiert
oder
repräsentiert
werden
und
in
denen
der
Adel
eine
wichtige
Rolle
spielt
–
von
Großbritannien bis Kambodscha.
In
Europa
kennt
die
Archäologie
früheste
Zeugnisse,
die
als
solche
adeligen
Lebens
gedeutet
werden,
vor
allem
Grabfunde
und
Reste
ehemaliger
Villen
und
Burgen.
Antike
griechische,
römische,
aber
auch
z.
B.
etruskische
Führungsschichten
werden
als
Adel
aufgefasst.
Im
Mittelalter
hat
sich
der
Adel
aus
römischen
und
germanischen,
ethnisch
gesehen
teilweise
auch
aus
slawischen
Wurzeln
zu
einer
„multifunktionalen
Elite“
entwickelt,
die
politisch
und
militärisch,
ökonomisch,
sozial,
kulturell
und
religiös
führte,
allerdings
nicht
zwingend
als „Adel“ zu deuten ist.
Der
europäische
Adel
hat
sich
etwa
ab
dem
11./12.
Jahrhundert
in
der
Regel
ständisch
organisiert.
In
solchen
ständischen
Systemen
gelten
für
den
Adel
bestimmte
Rechte,
Privilegien,
Pflichten
und
Verhaltenskodizes.
Mit
der
Ablösung
der
ständischen
durch
demokratische,
sozialistische
oder
kommunistische
Systeme
oder
konstitutionelle
Monarchien
hat
der
Adel
in
Europa
seine
politische
Bedeutung
größtenteils verloren.
Die
rechtliche
wie
gesellschaftliche
Situation
des
Adels
gestaltet
sich
historisch
je
nach
Region
äußerst
unterschiedlich:
Vom
prinzipiellen
Verbleib
der
Standesunterschiede
(z.
B.
Vereinigtes
Königreich
Großbritannien
und
Nordirland)
über
die
Aufhebung
der
Standesvorrechte
und
-pflichten
(z.
B.
Weimarer
Republik)
und
seine
Abschaffung
(z.
B.
Österreich)
bis
hin
zur
Auslöschung
durch
Verfolgung,
Vertreibung,
Inhaftierung oder Ermordung (z. B. Frankreich, Russland, SBZ/DDR).
In
Europa
stellt
der
Adel
heute
dennoch
mitunter
eine
relativ
geschlossene
soziale
Schicht
mit
eigenen
Lebensweisen,
Umgangsformen
und
einem differenzierten Standesethos dar
Herkunft und Entwicklung
Allgemein
Oft
wird
behauptet,
Adel
sei
„ein
universalgeschichtliches
Phänomen,
das
sich
bereits
in
den
frühen
Hochkulturen
findet.“,
von
den
Pharaonen
Ägyptens
über
den
Adel
Mesopotamiens,
die
attischen
Eupatriden,
die
byzantinische
und
römische
Aristokratie,
den
japanischen
und
chinesischen
oder
den
arabischen
Adel
über
den
spätrömischen
Senatorenadel,
der
die
Brücke
bilde
zum
europäischen
Adel
des
Mittelalters
usw.,
bis
zum
modernen
neuzeitlichen
Adel.
Diese
Aussage
ist
jedoch
umstritten.
Tacitus
schreibt,
es
habe
einmal
eine
Zeit
gegeben,
in
der
alle
Menschen
gleich
waren,
und
dass
vererbte
Herrschaft
erst
entstand,
„als
die
Gleichheit
verloren
ging“
(Tacitus,
Annales
3,26).
Spätestens
in
der
Renaissance
fing
man
an,
zu
diskutieren,
was
„adelig“
und
„Adel“
sei
und
eine
„seit
jeher“
gegebene
Vorherrschaft
des
Adels
wurde
in
Frage
gestellt.
Wo
keine
schriftlichen
Quellen
vorliegen,
weisen
archäologische
Funde
überaus
reicher
Grabausstattungen,
die
neben
einfachsten
stehen,
auf
gesellschaftliche
Führungsschichten
hin.
Archäologen
sprechen
im
Zusammenhang
mit
reichster
Grabausstattung
von
„Fürstengräbern“,
ohne
–
mangels
schriftlicher
Quellen
–
etwas
über
die
Herrschaftsstruktur
aussagen
zu können.
Die
Behauptung,
alle
als
vorindustrielle
Hochkulturen
bezeichneten
Gesellschaften
wiesen
eine
Adelsschicht
auf,
ist
nicht
hinreichend
belegbar;
Adel
wird
oft
von
andersartigen
Führungsschichten
nicht
hinreichend
unterschieden.
Daraus
ergibt
sich
eine
so
starke
Heterogenität
des
Adelsbegriffs,
dass
die
genaue
Definition
von
Adel
nur
mit
Blick
auf
eine
bestimmte
Region
und
einen
bestimmten
Zeitraum
geliefert
werden
kann.
Fraglich
ist
auch,
ob
die
scheinbar
ununterbrochene
Kontinuität
„des
Adels“
in
Europa
zwischen
Römischem
Reich
und
Zweitem
Weltkrieg
tatsächlich
eine
Einheit
darstellt,
ob
sie
in
Hinsicht
auf
Prestige
konstruiert
wurde
oder
ob
es
sich
um
eine
soziale Position handelt, die sich mit jeder Generation auch inhaltlich wandelt.
Der
Adel
hebt
sich
in
der
Regel
zunächst
durch
einen
höheren
Einfluss
auf
das
öffentliche
Geschehen,
u.
a.
in
Form
einer
militärischen
Überlegenheit
oder
Leistung
(Schwertadel,
Rittertum,
Samurai,
Amtsadel)
und
höherem
wirtschaftlichen
Potential,
zumeist
in
Form
von
Grundbesitz
(z.
B.
römisches
Patriziat),
von
der
gesellschaftlichen
Umgebung
ab.
Daraus
ergibt
sich
der
Anspruch,
diese
auch
politisch
zu
dominieren.
Diese
gehobene
Stellung
ist
–
unabhängig
von
der
ökonomischen
Grundlage
–
zumeist
erblich,
woraus
sich
eine
zentrale
Bedeutung der Familie ergibt.
Spezielle
adelige
Erziehung
sollte
schon
seit
der
Kindheit
möglichst
umfassend
auf
das
Tragen
militärischer,
politischer,
gesellschaftlicher
und
kultureller
Verantwortung
vorbereiten
(vgl.
„Adel
verpflichtet“).
Dies
basiert
auf
der
Idee
der
Aristokratie,
also
dem
Bestreben
nach
einer
Herrschaft
der
Besten
bzw.
Geeignetsten,
die
sich
am
Gemeinwohl
orientiert.
Ausschlaggebend
sei
dabei
neben
der
Tüchtigkeit
auch
die
Tugendhaftigkeit
der
Person,
was
sich
in
Europa
u.
a.
im
christlichen
Ideal
ritterlicher
Tugenden
niederschlage.
Entsprechendes
galt
auch
für das Ideal des gerechten Herrschers (vgl. etwa fír flathemon) bzw. eines aufgeklärten Absolutismus.
Aus
der
Idee
der
Aristokratie
resultierte
auch
der
Aufstieg
bzw.
die
Erhebung
besonders
tüchtiger
und
tugendhafter
Personen
in
einen
Adelsstand.
Es
war
dem
Adel,
meist
–
regional
unterschiedlich
–
dem
Höchstrangigen,
dem
König
oder
Kaiser,
aber
in
einigen
Ländern
auch
Herzögen
und
anderen
Fürsten
vorbehalten,
Nichtadelige
in
den
Adelsstand
zu
erheben
(Dienst-
oder
Amtsadel),
z.
B.
im
Heiligen
Römischen
Reich
seit
Kaiser
Karl
IV.
Der
Herr
und
Monarch
wiederum
leitete
seinen
Herrschaftsanspruch
von
einer
göttlichen
Gnade
oder
Vorbestimmung
ab,
seine
Herrschaftswürde
durch
Erbe
(Erbmonarchie),
Wahl
(Wahlmonarchie)
oder
gar
Prophezeiung
(vgl.
etwa
tarb-feis)
oder bestimmte Zeichen und Prüfungen (vgl. etwa Artussage, Lia Fáil) erlangt zu haben.
Allgemein
wurde
Herrschaft
in
unterschiedlichen
Weltregionen,
neben
einer
alten
Abstammung
von
verdienten,
berühmten,
mythischen
oder
göttlichen
Vorfahren,
auch
mit
einer
als
besonders
angenommenen
Beziehung
zu
den
Göttern
(Priesteradel),
einer
besonderen
Sakralität
des
Herrschers bzw. der Herrscherdynastie (Königsheil) oder gar einer Vergötterung des Herrschers (Gottkönig) legitimiert.
Der Adel