Das
Königreich
Italien
(italienisch
Regno
d’Italia)
war
ein
Staat
in
Südeuropa,
welcher
von
1861
bis
1946
auf
dem
Gebiet
der
heutigen
Italienischen
Republik
und
Teilen
derer
Nachbarstaaten
bestand.
Während
dieses
Zeitraums
war
Italien
(formal
auch
während
der
Zeit
des
Italienischen
Faschismus
von 1922 bis 1943) eine zentralistisch organisierte, am monarchischen Prinzip ausgerichtete konstitutionell-parlamentarische Monarchie.
Die
Gründung
des
Königreichs
1861
erfolgte
im
Zuge
der
Risorgimentobewegungen,
in
deren
Endphase
mit
der
Proklamation
des
sardischen
Königs
Viktor
Emanuel
II.
zum
König
von
Italien
am
17.
März
1861
in
Turin
der
erste
moderne
italienische
Nationalstaat
unter
der
Herrschaft
des
Hauses
Savoyen
entstanden
war.
1866
erklärte
er
dem
Kaisertum
Österreich
den
Krieg
und
erwarb
Venetien
mit
Friaul.
1871
folgte
der
Kirchenstaat
mit
Rom,
womit
die
italienischen Unabhängigkeitskriege endeten.
Während
einer
langen
liberaleren
politischen
Phase
stieg
das
Königreich
Italien
unter
König
Umberto
I.
1878
zur
Großmacht
auf
und
beteiligte
sich
ab
den
1880er
Jahren
am
kolonialen
Wettlauf
um
Afrika,
wo
es
mehrere
Kolonialkriege
in
Ostafrika
und
von
1911
bis
1912
um
das
spätere
Italienisch-
Libyen
einen
Krieg
gegen
das
Osmanische
Reich
führte.
1882
wurde
mit
dem
Deutschen
Reich
und
Österreich-Ungarn
die
Allianz
des
Dreibundes
geschlossen.
Zu
Beginn
des
20.
Jahrhunderts
hatte
sich
Italien
von
einem
Agrarstaat,
ähnlich
wie
Frankreich
und
Österreich-Ungarn,
zum
bedeutendsten
Industrieland
des
Mittelmeerraums
gewandelt.
Es
kam
unter
Umbertos
Nachfolger
Viktor
Emanuel
III.
ab
1900
in
den
großen
industriellen
Ballungszentren
Oberitaliens
zum
Aufstieg
der
organisierten
Arbeiterschaft
und
des
Bürgertums
sowie
von
Massenverbänden
und
-parteien.
Im
Süden
hielt der wirtschaftliche Aufschwung dagegen nur langsam Einzug.
Mit
dem
Beginn
des
Ersten
Weltkriegs
1914
erklärte
Italien
seine
Neutralität.
Nach
dem
Londoner
Vertrag
von
1915,
in
dem
umfassende
territoriale
Zugeständnisse
vereinbart
wurden,
folgte
im
gleichen
Jahr
der
Kriegseintritt
an
der
Seite
der
Entente.
Nach
der
Schlacht
von
Vittorio
Veneto
1918,
die
maßgeblich
zur
Auflösung
des
Habsburgerreiches
beitrug,
gehörte
das
Königreich
zu
den
Hauptsiegermächten
und
hatte
im
Völkerbundsrat
einen
ständigen Sitz inne.
Das
Ende
des
Weltkriegs
löste
1919
eine
schwere
Staatskrise
aus.
In
dieser
übernahm
die
Nationale
Faschistische
Partei
unter
Benito
Mussolini
mit
dem
Marsch
auf
Rom
1922
die
Macht
und
höhlte
die
Demokratie
bis
1926
schrittweise
aus.
Das
faschistische
Regime
begann
nach
einer
Zeit
der
Anlehnung
an
die
westlichen
Demokratien
und
der
inneren
Konsolidierung,
die
durch
einen
enormen
Wirtschaftsaufschwung
und
die
seit
1923
laufende
Wiedereroberung
Libyens
geprägt
war,
eine
aggressive
Außenpolitik.
Nach
der
Überwindung
der
Weltwirtschaftskrise
von
1929
begann
1935
die
italienische Eroberung Äthiopiens, die der Westen mit Wirtschaftssanktionen beantwortete. Italien war international isoliert.
Ab
1936
wandte
sich
Italien
Nazideutschland
zu.
Dieses
unterstützte
wiederum
die
angestrebte
italienische
Vormachtstellung
im
Mittelmeer
und
auf
der
Balkanhalbinsel.
1936
wurde
das
spätere
Bündnis
der
Achsenmächte
begründet
und
bis
1939
intervenierten
beide
Staaten
zusammen
im
spanischen
Bürgerkrieg
zugunsten
der
Putschisten
unter
Francisco
Franco.
Dieser
Prozess
ging
mit
einer
zunehmenden
Ideologisierung
und
Radikalisierung
des
Regimes
einher.
1937
wurden
die
Italienischen
Rassengesetze
für
die
Kolonien
erlassen,
welche
hauptsächlich
die
einheimische
Bevölkerung
in
den
Kolonien entrechteten, und die Zwangsitalianisierung der ethnischen Minderheiten verschärft. 1938 folgten die antisemitischen Rassengesetze.
Nach
dem
Anschluss
Österreichs
und
dem
Münchner
Abkommen
1938
okkupierten
italienische
Truppen
1939
Albanien.
Im
Zweiten
Weltkrieg
bildete
Italien
ein
wichtiges
Mitglied
der
Achsenmächte.
Nach
anfänglichen
Erfolgen
führten
die
ab
Sommer
1941
schnell
aufeinanderfolgenden
Niederlagen
in
Ostafrika,
Nordafrika
und
der
Sowjetunion
zu
einem
Rückhaltsverlust
des
faschistischen
Regimes
und
der
Monarchie
in
der
Bevölkerung.
Die
alliierte
Landung
auf
Sizilien
1943
bewirkte
im
Juli
den
Sturz
der
faschistischen
Diktatur
und
im
Waffenstillstand
von
Cassibile
schied
Italien
aus
dem
Achsenbündnis
aus.
Am
13.
Oktober
1943
erfolgte
der
erneute
Kriegseintritt
auf
der
Seite
der
Alliierten.
Die
Wehrmacht
besetzte
daraufhin
den
Norden
des Landes und errichtete mit der Italienischen Sozialrepublik eine Marionettenregierung, welche unter der formalen Führung des alten faschistischen Regimes bis zum Frühjahr 1945 bestand.
Nach
dem
Ende
des
Zweiten
Weltkriegs
musste
die
italienische
Monarchie
den
Verlust
ihres
Kolonialreiches
und
der
Besitzungen
in
Istrien
und
Dalmatien
durch
Jugoslawien
hinnehmen
und
eine
Wirtschaftskrise
überwinden,
welche
durch
einen
erheblichen
Rückgang
der
Industrieproduktion,
Lebensmittelknappheit
und
der
Zerstörung
von
weiten
Teilen
der
Infrastruktur
in
Nord-
und
Mittelitalien
ausgelöst
worden
war.
Im
Mai
1946
dankte
Viktor
Emanuel
III.
zugunsten
seines
Sohnes
Umberto
II.
ab.
Dieser
regierte
nur
40
Tage.
Am
2.
Juni
1946
wurde
die
Monarchie
nach
einem
Referendum
abgeschafft
und
die
Italienische
Republik
ausgerufen,
die
1947
alle
Ansprüche
auf
Istrien
und
die
ehemaligen
Kolonien
aufgab,
1948
den
italienischen
Adel
rechtlich
abschaffte und die Savoyer ins Exil schickte.
Einigungsprozess (1848–1871)
Die
Gründung
des
Königreichs
Italien
war
das
Ergebnis
gemeinsamer
Anstrengungen
italienischer
Nationalisten
und
Monarchisten,
die
gegenüber dem Haus Savoyen loyal waren, ein vereinigtes Königreich auf der Apenninenhalbinsel zu errichten.
Nach
der
Revolution
von
1848/49
etablierten
sich
vorerst
die
Revolutionäre
Giuseppe
Garibaldi
und
Giuseppe
Mazzini
als
Führer
der
italienischen
Einigungsbewegung.
In
der
Welt
war
Garibaldi
hauptsächlich
wegen
seiner
extrem
treuen
Anhänger
und
seiner
militärischen
Leistungen
in
Südamerika
bekannt.
Er
strebte
die
Vereinigung
von
Süditalien
zu
einer
konstitutionellen
Republik
an,
stand
aber
damit
im
Gegensatz
zur
norditalienischen
Monarchie
des
Hauses
Savoyen
im
Königreich
Sardinien,
das
nach
dem
Wiener
Kongress
der
letzte
bedeutende
und
militärmächtige
italienische
Staat
gewesen
war.
Die
sardinische
Regierung
unter
der
Führung
von
Graf
Camillo
Benso
von
Cavour
hatte
ebenfalls
Ambitionen
zur
Verwirklichung
eines
vereinten
italienischen
Staates.
Obwohl
die
Monarchie
keinerlei
politische,
kulturelle
oder
geschichtliche
Verbindung
zu
Rom
hatte,
wurde
sie
von
Cavour
trotzdem
als
die
natürliche
Hauptstadt
von
Italien
angesehen.
Gegenüber
Garibaldi
hatte
das
Königreich
Sardinien
mit
der
Ausschaltung
des
Einflusses
des
Kaisertums
Österreich
im
Zweiten
Italienischen
Unabhängigkeitskrieg
1859
und
der
Annexion
der
Lombardei
vom
österreichischen
Kronland
Lombardo-Venetien
einen
wichtigen
machtpolitischen
Vorteil.
Zudem
hatte
Cavour
sein
Land
mit
Allianzen
mit
Großbritannien
und
Frankreich,
die
zur
Verbesserung
der
Möglichkeiten
der
Einigung
Italiens
dienen
sollten,
abgesichert.
Im
Krimkrieg
von
1853
bis
1856
hatte
Sardinien
dies
mit
der
Intervention
eines
eigenen
15.000
Mann
starken
Expeditionskorps
zugunsten
von
Frankreich
und
Großbritannien
gegen
das
Russische
Reich
untermauert.
Zudem
standen
die
meisten
Aufständischen
und
Revolutionäre
in
den
italienischen
Teilstaaten
wie
dem
Großherzogtum
Toskana,
im
Herzogtum
Modena
und
im
Herzogtum
Parma
Sardinien
loyal
gegenüber.
Um
die
außenpolitische
Allianz
zu
stärken,
trat
1860
Sardinien
als
Dank an Frankreich im Vertrag von Turin Savoyen und die Grafschaft Nizza ab, was aber in Cavours Regierung auf Widerstand stieß.
Im
Frühjahr
1860
erstarkte
Garibaldis
revolutionäre
Bewegung
in
Süditalien.
Seinen
Freischärlern
(„Zug
der
Tausend“)
gelang
im
Februar
1861
die
vollständige
Besetzung
des
Königreichs
beider
Sizilien,
und
sie
zwangen
Franz
II.
zur
Flucht.
Die
sardische
Regierung
wollte
daraufhin
die
Randregionen
des
Kirchenstaats
besetzen,
um
den
Revolutionären
zuvorzukommen.
Das
Vorhaben
führte
zur
Annexion
einiger
kleinerer
Randgebiete.
So
blieben
Rom
und
seine
Umgebung
weiterhin
unter
der
Kontrolle
von
Papst
Pius
IX.
Trotz
des
Rückschlags
und
der
ideologischen
Unterschiede
zwischen
dem
sardinischen
Königshaus
und
Garibaldi
lenkte
letzterer
ein
und
trat
von
seinem
Führungsanspruch
zurück.
Sardinien
besetzte
daraufhin
Umbrien
und
die
Marken,
und
Süditalien
trat
dem
Norden
bei.
Das
sardinische
Parlament
proklamierte
anschließend
am
18.
Februar
1861
die
Gründung
des
Königreichs
Italien
(offiziell
am
17.
März
1861
öffentlich
verkündet).
Am
17.
März
1861
wurde
König
Viktor
Emanuel
II.
von
Sardinien-Piemont
aus
dem
Haus
Savoyen
im
ersten
gesamtitalienischen
italienischen
Parlament
zum
König
von
Italien
ausgerufen.
Nach
der
Vereinigung
Italiens
kam
es
zu
erneuten
Spannungen
zwischen
Monarchisten
und
Republikanern.
Im
April
1861
forderte
Garibaldi
in
der
Abgeordnetenkammer
des
italienischen
Parlaments
Cavour
zum
Rücktritt
auf.
Grund
dafür
war
Cavours
kompromissloses
Vorgehen
gegen
republikanische
Guerillakämpfer
im
Brigantenkrieg
im
Süden.
Als
am
6.
Juni
1861
Cavour
starb,
bildeten
sich
unter
seinen
Nachfolgern
in
der
anschließenden
politischen
Instabilität
mehrere
politische
Lager.
Garibaldi
und
die
Republikaner
wurden
mit
ihren
Forderungen
dabei
immer
revolutionärer.
Die
Verhaftung
Garibaldis
nach
einem
Gefecht
zwischen
königlich
italienischen
Truppen
und
seinen
Anhängern
am
29.
August
1862
am
Aspromonte
war
Anlass
einer
weltweiten
Kontroverse.
Im
Jahre
1866
bot
der
preußische
Ministerpräsident
Otto
von
Bismarck
König
Viktor
Emmanuel
II.
ein
Bündnis
mit
dem
Königreich
Preußen
(Preußisch-Italienischer
Allianzvertrag)
an.
Italien
nahm
es
an
und
erklärte
am
20.
Juni
1866
dem
Kaisertum
Österreich
im
Dritten
Italienischen
Unabhängigkeitskrieg
den
Krieg.
Der
neuen
Königlich
italienischen
Armee
und
Marine
erging
es
jedoch
schlecht
in
diesem
unkoordinierten
Parallelkrieg
zu
Preußen.
Die
Versuche
zur
Eroberung
Venetiens
und
Friauls
scheiterten.
Da
Preußen
aber
seinen
Krieg
gegen
Österreich
gewann,
konnte Italien die beiden Gebiete besetzen und am 25. Juli 1866 annektieren. Das Haupthindernis für die italienische Einheit blieb aber Rom.
Graf Camillo Benso von Cavour, erster Präsident des Ministerrates (Ministerpräsident) des Königreichs Italien
Graf Camillo Benso von Cavour, erster Präsident des Ministerrates (Ministerpräsident) des Königreichs Italien
Im
Juli
1870
brach
zwischen
Preußen
und
Frankreich
der
Deutsch-Französische
Krieg
aus.
Um
die
große
und
schlagkräftige
Preußische
Armee
in
Schach
zu
halten,
ließ
der
französische
Kaiser
Napoleon
III.
die
französischen
Truppen
in
Rom
abziehen.
Viktor
Emanuel
II.
ließ
daraufhin
ab
dem
11.
September
1870
Rom
angreifen.
Am
20.
September
1870
wurde
Rom
und
der
Rest
des
Kirchenstaates
eingenommen
(sog.
„Breccia
di
Porta
Pia“).
Das
Unternehmen
stieß,
bis
auf
die
Truppen
der
päpstlichen
Schweizergarde,
kaum
auf
Widerstand.
Mit
der
Proklamation
Roms
zur
Hauptstadt
vom
26.
Januar
1871
und
dem
feierlichen
Einzug
des
Königs
endete
die
italienische
Einigung.
Danach
verlegte
die
Regierung
ihren Sitz von Florenz in die neue Hauptstadt.
Obwohl
die
Einigung
des
Königreichs
Italien
unter
den
Italienern
bis
1871
auf
breiten
Zuspruch
gestoßen
und
durch
Referenden
in
den
einzelnen
Regionen
legitimiert
war,
waren
die
Bedingungen
zum
Aufbau
des
neuen
Staates
schlecht.
Die
wirtschaftliche
Lage
war
katastrophal.
Es
gab
keine
Industrie
oder
Transportmöglichkeiten,
und
im
Süden
herrschte
extreme
Armut
(„Mezzogiorno“).
Wegen
der
hohen
Analphabetenrate
und
der
Regel,
dass
das
Wahlrecht
an
eine
bestimmte
Einkommensgrenze
gekoppelt
war,
hatten
im
Jahre
1861
nur
2
%
der
Gesamtbevölkerung
das
Recht
zu
wählen.
Bei
den
ersten
Parlamentswahlen
im
Januar
1861
konnten
von
26
Millionen
Menschen
lediglich
419.938
Personen
wählen
gehen.
Am
Ende
wurden
die
gültigen
Stimmen
auf
170.567
Personen
reduziert,
von
denen
rund
70.000
Angestellte
des Staates, 85 Fürsten, Herzöge und Markgrafen, 28 Offiziere, 78 Rechtsanwälte, Ärzte und Ingenieure waren.
Der
neue
Staat
übernahm
die
sardinisch-piemontesische
Verfassung
von
1848,
die
eine
konstitutionell-parlamentarische
Monarchie
festschrieb. Italien erhielt eine sehr zentralistische Verwaltung und wurde ähnlich wie Frankreich in Provinzen gegliedert.
Nach
der
Eroberung
von
Rom
im
Jahre
1870
standen
die
Beziehungen
zwischen
dem
Königreich
Italien
und
dem
Vatikan
für
die
nächsten
60
Jahre
auf
einem
Tiefpunkt.
Die
Päpste
bezeichneten
sich
selbst
als
„Gefangene
im
Vatikan“.
Die
katholische
Kirche
protestierte
häufig
gegen
Aktionen
und
Schritte
der
weltlichen
und
teilweise
antiklerikal
beeinflussten
verschiedenen
italienischen
Regierungen
und
verweigerte
jegliche
Zusammenarbeit
mit
Abgesandten
des
Königs
oder
dem
italienischen
Staat.
Erst
1929
konnte
die
sogenannte
„Römische
Frage“
mit
der
Unterzeichnung der Lateranverträge gelöst werden.
Struktur des Staates
Das
Königreich
Italien
übernahm
in
vielen
Bereichen
die
staatlichen
Strukturen
des
Vorgängerstaates
Königreich
Sardinien,
welche
schrittweise
auf
das
ganze
Land
übertragen
wurden.
Erst
ab
den
späten
1870er
Jahren
kam
es
zu
einer
vorsichtigen
Abkehr
von
diesen
Strukturen,
welche
(wie
beispielsweise
durch
das
Beibehalten
der
Verfassung
von
1848)
im
Kern
aber
bis
zum
Ende
der Monarchie 1946 bestehen blieben.
Eine
große
Herausforderung
für
die
Ministerpräsidenten
des
neuen
Staates
war
die
Integration
der
politischen
und
administrativen
Systeme
der
sieben
verschiedenen
Vorgängerstaaten
in
eine
einheitliche
Politik
und
die
Schaffung
eines
zentralistischen
Einheitsstaates
nach
französischem
Vorbild.
Die
Vorgängerstaaten
waren
stolz
auf
ihre
eigenen
historischen
Muster
und
es
herrschte
ein
ausgeprägter
Regionalismus.
Die
sozialen,
gesellschaftlichen,
wirtschaftlichen
und
politischen
Vorgängerstrukturen
konnten
nur
schwer
angepasst
werden.
Ministerpräsident
Cavour
begann
bereits
vor
1861
mit
der
Planung
einer
Vereinheitlichung
des
Staatswesens,
starb
aber
bevor
diese
voll
entwickelt
wurde.
Am
einfachsten
erwies
sich
die
Harmonisierung
der
Verwaltungsgliederung
der
italienischen
Regionen.
Sie
folgten
praktisch
alle
dem
napoleonischen
Verwaltungsmuster
des
ersten
französischen
Kaiserreiches.
Die
zweite
Herausforderung
bestand
darin,
ein
stabiles
und
lebhaftes
parlamentarisches
System
zu
entwickeln.
Cavour
und
die
meisten
Liberalen
bewunderten
das
britische
System
einer
parlamentarischen
Monarchie
und
übertrugen
es
auf
die
italienische
Tagespolitik.
Die
Harmonisierung
der
Königlichen
Armee
und
Marine
war
viel
komplizierter,
vor
allem
weil
die
Systeme
der
Rekrutierung
von
Soldaten
und
die
Auswahl
und
Förderung
der
Offiziere
unter
den
Staaten
sehr
unterschiedlich
waren.
Diese
Desorganisation
führt
auch
zur
Niederlage
der
italienischen
Marine
und
Armee
im
Krieg
von
1866.
Das
sardinische
Militärsystem
konnte
daher
erst
über
mehrere
Jahrzehnte
langsam
auf
die
italienischen
Regionen
übertragen
und
die
ehemaligen
Vorgängerarmeen
in
die
neue
Königliche
Armee
integriert werden. Auch im Bildungssystem und im Bereich des Rechtes gab nur wenige verbindende Elemente.
Territorium
Das
Königreich
Italien
umfasste
das
ganze
Territorium
des
heutigen
Italien
und
Teile
seiner
direkten
und
indirekten
Nachbarstaaten
Frankreich,
Griechenland,
Albanien,
Montenegro,
Kroatien,
Slowenien,
Tunesien
und
Libyen.
Das
Land
hatte
im
Verlauf
seiner
Geschichte
auch
durch
seine
europäischen
Kolonialgebiete
mehrere
wechselnde
Nachbarländer:
Frankreich
im
Westen
und
Nordwesten
(1861–1946),
die
Schweiz
im
Norden
(1861–1946),
Österreich-Ungarn
im
Nordosten
(1861–1918),
Österreich
im
Norden
(1918–1938
und
1945–1946)
das
Deutsche
Reich
im
Norden
(1938–1945),
Jugoslawien
im
Osten
(1918–1941
und
1945–1946),
Kroatien,
Serbien
und
Montenegro
im
Osten
(1941–1945),
Griechenland
im
Südosten
(1939–1945),
Bulgarien
im
Südosten
(1941–1945),
Französisch-Tunesien
im
Südwesten
(1939–1942 und de jure 1943–1946), Ägypten (1939–1943 und de jure 1943–1946) und Französisch-Algerien (1939–1943).
Die
territoriale
Entwicklung
des
Königreichs
schritt
bis
1870
während
der
italienischen
Unabhängigkeitskriege
und
des
Risorgimento
fort.
Danach
folgte
eine
lange
Friedenszeit
mit
nur
kleinen
Gebietserwerbungen
in
Europa
(1912
Annexion
der
Dodekanes-Inseln,
am
30.
Oktober
1914
Besetzung
der
albanischen
Insel
Sazan).
Während
dieser
Periode
war
der
italienische
Staat
nicht
im
Besitz
der
italienisch-
besiedelten
Gebiete
Triest
und
Trentino-Südtirol,
welche
heute
beide
zu
Italien
gehören.
Im
Irredentismus
wurden
von
Nationalisten
weitere
Gebiete
gefordert,
um
die
Vereinigung
aller
Italiener
innerhalb
Italiens
abzuschließen.
So
wurde
noch
der
Anschluss
von
Istrien,
Korsika,
Nizza,
Savoyen,
Monaco,
der
schweizerischen
Kantone
Tessin,
Wallis,
Graubünden
und
Genf,
Dalmatien,
Malta,
San
Marino,
Montenegro
und
Albanien
gefordert,
was
zu
Konflikten
mit
den
Nachbarstaaten,
vor
allem
mit
Frankreich,
Österreich-Ungarn
und
Serbien
(siehe
auch
Großserbien), führte.
Im
Londoner
Vertrag
von
1915
wurden
Italien
von
Frankreich,
Großbritannien
und
dem
Russischen
Kaiserreich
das
Trentino,
Tirol
bis
zum
Brenner,
Triest,
Görz
und
Gradisca
d’Isonzo,
Istrien
und
Norddalmatien
(ohne
Fiume)
und
Albanien
versprochen.
Nach
dem
Ersten
Weltkrieg
konnte
sich
Italien
1919
aus
dem
Territorium
der
zusammengebrochenen
Habsburgermonarchie
das
Trentino
und
Südtirol
sichern,
dazu
kamen
das
Küstenland
mit
Teilen
des
Herzogtums
Krain
und
einige
dalmatische
Inseln
mit
der
der
Stadt
Zara.
Die
Ansprüche
auf
Norddalmatien
und
die
meisten
dalmatinischen
Inseln,
welche
Italien
ebenfalls
versprochen
worden
waren,
musste
das
Königreich
im
Friedensvertrag
von
Versailles
1919
auf
Druck
von
US-Präsident
Woodrow
Wilson,
welcher
das
Selbstbestimmungsrecht
der
Völker
propagierte
und
auf
einem
Kompromiss
Italiens
mit
dem
neuen
Königreich
der
Serben,
Kroaten
und
Slowenen
bestand,
aufgeben.
Während
der
Zeit
des
Faschismus
begann
eine
erneute
Phase
der
territorialen
Expansion
mit
dem
Ziel
der
Errichtung
eines
Großitaliens
(Italia
Imperiale).
1924
wurde
mit
dem
Vertrag
von
Rom
Fiume,
1939
nach
der
Riconquista
della
Libia
Nordlibyen
und
Albanien
annektiert
und
zum
integralen
Bestandteil
der
italienischen
Nation
erklärt.[13]
Im
Zuge
des
Zweiten
Weltkrieges
folgten
Teile
Südostfrankreichs
(siehe
Westfeldzug),
1941
der
Großteil
Sloweniens
(zusammengefasst
in
Provinz
Laibach
(italienisch
Provincia
di
Lubiana))
und
Dalmatiens
(zusammengefasst
im
Gouvernorat
Dalmatien
(italienisch
Governatorato
di
Dalmazia))
und
die
griechischen
Ionischen
Inseln
(italienisch
Isole
Ionie)
und
1942
Tunesien
(mit
Libyen
zur
Vierten
Küste
(italienisch
Quarta
Sponda)
zusammengefasst).
Nach
dem
Zweiten
Weltkrieg
musste
das
Königreich
Italien
alle
diese
Gebiete
zurückgeben
und
wurde
de
jure
in
den
Grenzen
von
1938
wiederhergestellt,
wobei
sich
Teile
von dessen Territorium unter der teilweisen oder vollständigen Kontrolle Griechenlands, Jugoslawiens, Frankreichs und Großbritanniens befanden.
Das
Königreich
Italien
besaß
auch
mehrere
außereuropäische
Kolonien,
Protektorate,
Marionettenstaaten
und
militärisch
besetzte
Gebiete
wie
Italienisch-Eritrea
(ab
1882
schrittweise
besetzt,
1890
zur
Kolonie
zusammengefasst)
Italienisch-Somaliland
(ab
1888
schrittweise
besetzt,
zunächst
bestand
eine
indirekte
Herrschaft),
Italienisch-Libyen
(1911
vom
Osmanischen
Reich
erworben
und
1934
nach
der
Wiedereroberung
Libyens
vereinigt),
Antalya
und
Umgebung
(von
1919
bis
1923
besetzt),
Äthiopien
(besetzt
von
1936
bis
1941
und
Teil
von
Italienisch-Ostafrika),
Albanien
(von
1917
bis
1920
und
seit
1925
de
facto
italienisches
Protektorat
(siehe
Königreich
Albanien),
1939
besetzt),
Britisch-Somaliland
(von
1940
bis
1941
besetzt
und
an
Italienisch-
Ostafrika
angegliedert),
der
Hellenische
Staat
(von
1941
bis
1943
besetzt,
de
facto
Protektorat
(siehe
Geschichte
Griechenlands),
der
Unabhängige
Staat
Kroatien
(italienisch
Stato
Indipendente
di
Croazia)
(italienisches
Protektorat
von
1941
bis
1943,
zusammen
mit
Hitlerdeutschland
besetzt),
Kosovo
(Teil
Italienisch-Albaniens
ab
1941),
der
Unabhängige
Staat
Montenegro (italienisch Stato Indipendente del Montenegro) von 1941 bis 1943 besetzt, Protektorat) und eine kleine 46 Hektar große Konzession in der chinesischen Stadt Tianjin.
Die
Italienische
Republik
musste
auf
der
Pariser
Friedenskonferenz
1946
und
im
anschließenden
Friedensvertrag
vom
10.
Februar
1947
auf
alle
Kolonien
und
Protektorate
verzichten,
abgesehen von Italienisch-Somaliland, welches sich als UN-Treuhandgebiet bis 1960 unter italienischer Kontrolle befand und dann im Staat Somalia aufging.
Territoriale Entwicklung des Königreichs Italien in Europa
Territoriale Entwicklung des Italienischen Kolonialreichs
Politisches System
Das
Königreich
Italien
war
der
Theorie
nach
eine
konstitutionelle
Monarchie.
Die
Exekutivmacht
gehörte
dem
Monarchen
und
er
alleine
ernannte
und
entließ
alle
Minister
und
sie
waren
theoretisch
ihm
alleine
verantwortlich.
In
der
Praxis
war
jedoch
keine
italienische
Regierung
ohne
Unterstützung
des
Parlaments
im
Amt.
De
facto
war
das
Königreich
Italien
spätestens
ab
1876/78 eine parlamentarische Monarchie nach britischem Muster.
Das
Wahlrecht,
zunächst
beschränkt
auf
ausgewählte
Bürger,
wurde
allmählich
erweitert.
Im
Jahre
1911
führte
die
Regierung
von
Giovanni
Giolitti
das
allgemeine
Wahlrecht
für
männliche
Bürger ein. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts sahen viele Beobachter in Italien im Vergleich zu anderen Ländern eine moderne und weitgehend stabile parlamentarische Demokratie.
Zwischen
1925
und
1943
war
Italien
quasi
de
jure
eine
faschistische
Diktatur,
da
die
Verfassung
offiziell
ohne
Veränderung
durch
die
Faschisten
in
Kraft
blieb,
jedoch
wurden
in
der
faschistischen Zeit von 1922 bis 1943 viele Gesetze erlassen, die verfassungsdurchbrechenden Charakter hatten.
Verfassung
Die
Verfassung
des
Königreichs,
offiziell
Staatsgrundgesetz
des
Königreichs
Italien
(italienisch
Legge
organica
del
Regno
d'Italia),
beruhte
auf
dem
Fundamentalstatut
vom
4.
März
1848,
der
vom
König
Karl
Albert
dem
Königreich
Sardinien
verliehenen
Konstitution.
Die
Regierungsform
war
hiernach
die
repräsentativ-monarchische.
Die
individuelle
Freiheit
war
garantiert;
die
Wohnung war unverletzlich; die Presse war frei; das Recht der Versammlung wurde anerkannt. Jeder Bürger hatte das Recht der Petition an das Parlament.
Während
der
späten
1800er
und
frühen
1900er
Jahre
wurde
die
Verfassung
einige
Male
geändert
und
deren
Interpretation
liberalisiert,
so
dass
der
König
sich
kaum
in
die
Tagespolitik
einmischte
und
alle
Regierungen
die
Unterstützung
des
Parlaments
benötigten.
Der
Monarch
galt
aber
weiterhin
als
„Garant
der
Stabilität
und
Kontinuität“
und
ihm
blieb
noch
eine
starke
Position
in
der
Außen-
und
Militärpolitik
sowie
in
Krisenzeiten.
Die
Verfassung
blieb
auch
während
der
faschistischen
Herrschaft
formal
in
Kraft
und
wurde
erst
im
Jahr
1948
durch
die
heutige
Verfassung der Italienischen Republik abgelöst.
Monarchen
Der
König
von
Italien
war
Inhaber
der
Staatsgewalt,
er
konnte
das
Recht
der
Gesetzgebung
aber
nur
im
Verein
mit
dem
Nationalparlament
ausüben.
Der
Thron
vererbte
sich
nach
dem
Salischen
Gesetz
im
Mannesstamm
des
königlichen
Hauses
von
Savoyen.
Der
König
bekannte
sich
mit
seinem
Haus
zur
römisch-katholischen
Kirche.
Er
wurde
mit
dem
vollendeten
18.
Lebensjahr
großjährig
und
legte
bei
seinem
Regierungsantritt
in
Gegenwart
beider
Kammern
einen
Eid
auf
die
Verfassung
ab.
Sein
Titel
war
nach
dem
Gesetz
vom
17.
März
1861:
„Von
Gottes
Gnaden
und
durch
den
Willen
der
Nation
König
von
Italien
und
König
von
Albanien
(nur
von
1939
bis
1943)
und
Kaiser
von
Äthiopien
(nur
von
1936
bis
1943)“.
Er
verlieh
die
fünf
Ritterorden
Savoyens
und
übte
verfassungsmäßig
die
Hoheitsrechte
aus.
Er
führte
den
Befehl
über
die
Land-,
See-
und
Luftmacht;
er
erklärte
Kriege,
schloss
Friedens-,
Allianz-,
Handels-
und
sonstige
Verträge,
von
denen
nur
jene,
welche
eine
Belastung
der
Finanzen
oder
eine
Veränderung
des
Gebiets
in
sich
schlossen,
zu
ihrer
Wirksamkeit
der
Zustimmung
der
Kammern
bedurften.
Der
König
ernannte
zu
allen
Staatsämtern,
sanktionierte
und
verkündete
die
Gesetze,
welche
sowie
die
Regierungsakte
von
den
verantwortlichen
Ministern
gegengezeichnet
sein
mussten,
und
erließ
die
zur
Ausführung
der
Gesetze
notwendigen
Dekrete
und
Reglements.
Die
Justiz
wurde
in
seinem
Namen
gehandhabt, ihm allein kam die Begnadigung und Strafmilderung zu.
Regierung und Ministerien
Die
vollziehende
Gewalt
wurde
vom
König
durch
die
verantwortlichen
Minister
ausgeübt,
welche
im
Ministerrat
(inoffiziell
gebräuchlich
Königlich
Italienische
Regierung
(ital.
Gouverno
italiano
reale))
zusammentraten.
Neben
diesem
bestand
ein
Staatsrat,
welcher
konsultative
Befugnisse
besaß
und
über
Kompetenzkonflikte
zwischen
Administrativbehörden
und
Gerichten
sowie
über
Streitigkeiten
zwischen
dem
Staat
und
seinen
Gläubigern
entschied.
Er
bestand
aus
einem
Präsidenten,
drei
Sektionspräsidenten,
24
Staatsräten
und
dem
Dienstpersonal
und
wurde
auf
Vorschlag
des
Ministerrats
vom
König
ernannt.
Die
oberste Staatsverwaltung war unter folgende Ministerien, mit dem Sitz in Rom, verteilt:
das Ministerium für die auswärtigen Angelegenheiten (mit dem Rat für diplomatische Streitsachen);
das Ministerium des Innern (mit dem Obersanitätsrat);
das Ministerium für Gnade, Justiz und Kultus;
das Ministerium der Finanzen und des Schatzes;
das
Kriegsministerium
(ihm
sind
die
Komitees
für
den
Generalstab,
die
Linienwaffen,
die
königlichen
Karabiniere,
für
Artillerie
und
Genie,
für
das
Militärsanitätswesen
und
das
oberste
Kriegs- und Marinetribunal unterstellt);
das Marineministerium (mit dem Obermarinerat);
das Ministerium des öffentlichen Unterrichts (mit dem Oberunterrichtsrat);
das Ministerium der öffentlichen Arbeiten (mit dem oberen Rat für die öffentlichen Arbeiten und dem Eisenbahnrat);
das Ministerium für Ackerbau, Industrie und Handel (mit dem Bergrat und der statistischen Zentralgiunta);
das Ministerium für Kolonien (seit 1937 Ministerium für Italienisch-Afrika);
das Ministerium für die befreiten Gebiete (für die nach dem Ersten Weltkrieg besetzten und annektierten Gebiete);
das Ministerium für Verkehr;
das Luftfahrtministerium;
das Erziehungsministerium;
das Ministerium für Post und Telegraph;
das Arbeitsministerium;
das Landwirtschaftsministerium
Kriegsbedingt entstand während des Ersten und Zweiten Weltkriegs eine Reihe weiterer kurzlebiger Ministerien.
Eine selbstständige Stellung besaß der Rechnungshof des Königreichs.
Parlament
Die
Volksvertretung
des
Königreichs
Italien
bestand
aus
zwei
Kammern,
dem
Senat
und
der
Deputiertenkammer.
Der
Senat
bestand
aus
den
königlichen
Prinzen
und
aus
Mitgliedern,
welche
vom
König
auf
Lebenszeit
aus
gewissen
Kategorien
von
Staatsbürgern
(Inhabern
bestimmter
Ämter
und
Würden,
um
das
Vaterland
verdienten
Männern
und
Personen,
welche
jährlich
3000
Lire
direkte
Steuern
zahlten)
im
Alter
von
mindestens
40
Jahren
ernannt
wurden.
Die
zweite
Kammer
war
die
Deputiertenkammer
und
hatte
508
Mitglieder,
welche
in
135
Wahlkreisen
(in
jedem
Kreis
2–5
Abgeordnete)
im
Weg
des
Listenskrutiniums
auf
die
Dauer
von
fünf
Jahren
direkt
gewählt
wurden.
Wähler
waren
alle
Italiener,
welche
die
bürgerlichen
und
politischen
Rechte
genossen,
das
21.
Lebensjahr
vollendet
hatten,
lesen
und
schreiben
konnten
und
20
Lire
direkte
Steuern
zahlten
oder
vermöge
bestimmter
persönlicher
Stellung
oder
Qualifikation
wahlberechtigt
waren.
Das
Frauenwahlrecht
wurde
erst
1946
eingeführt.
Wählbar
als
Deputierte
waren
alle
Wähler,
welche
das
30.
Lebensjahr
zurückgelegt
haben.
Nicht
wählbar
waren
Seelsorgegeistliche,
Staatsbeamte
(mit
Ausnahme
der
Minister,
Generalsekretäre,
höheren
Offiziere,
Hochschulprofessoren,
aber
auch
diese
nur
in
der
Zahl
von
höchstens
40),
Sindaci,
Provinzialdeputierte
und
Personen,
die
von
subventionierten
Gesellschaften
Gehalt
oder
Vergütung
bezogen.
Der
König
rief
die
Kammern
jedes
Jahr
zusammen;
die
Sitzungen
waren
öffentlich.
Das
Präsidium
des
Senats
wurde
vom
König
berufen,
das
der
Deputiertenkammer
von
dieser
gewählt.
Die
letztere
besaß
das
Recht
der
Ministeranklage,
in
welchem
Fall
der
Senat
als
Gerichtshof
fungierte.
Die
Provinzen
besaßen
eine
Selbstverwaltung,
deren
Ausübung
dem
von
den
Gemeindewählern
auf
fünf
Jahre
gewählten
Provinzialrat
und
der
von
diesem
berufenen
Provinzialdeputation
übertragen
war.
Die
Gemeindeorgane
waren
der
auf
fünf
Jahre
gewählte
Gemeinderat,
die
aus
der
Mitte
des
Gemeinderats
gewählte
Munizipalgiunta
und
der
Sindaco,
der
Chef der Gemeindeverwaltung.
Nach
einem
kurzen
multinominalen
Experimentieren
unter
Ministerpräsident
Agostino
Depretis
im
bei
den
Wahlen
im
Jahre
1882
wurden
nach
dem
Ersten
Weltkrieg
große,
regionale
und
multisensorische
Wahlkreise
eingeführt.
Die
Sozialisten
erlangten
in
den
Wahlen
von
1919
und
1921
die
Mehrheit,
konnten
jedoch
nicht
die
Regierung
stellen.
Im
November
1923
ersetzte
Mussolini
dieses
System
mit
dem
Acerbo-Gesetz,
einer
Wahlreform,
die
der
stimmenstärksten
Partei,
sofern
sie
mindestens
25
%
der
Stimmen
erhielt,
zwei
Drittel
der
Parlamentssitze
zuschlug.
Parlament des Königreichs Italien
Staatssymbole
Das erste Staatswappen des Königreichs wurde von Sardinien-Piemont übernommen. Es umfasste in der Mitte das Wappen des Hauses Savoyen und vier italienische Flaggen, welche aus dem
Jahre 1848 stammen. Am 4. Mai 1870 wurden per königlichem Dekret zwei Löwen in Gold, welche nun das Wappenschild trugen, ein gekrönter Ritterhelm, der um seinen Kragen den
Militärorden von Savoyen, den Orden der Krone von Italien, den Ritterorden der hl. Mauritius und Lazarus und den Annunziaten-Orden trug, eingefügt. Der Wahlspruch FERT wurde gestrichen.
Die Löwen führten Lanzen, die die Nationalflagge hielten. Von dem Helm fiel ein königlicher Mantel, welcher die Nation schützen sollte. Oberhalb des Wappens befand sich der Stern Italiens
(Italienisch Stella d’Italia).
Das neu beschlossene Staatswappen vom 1. Januar 1890 beseitigte den Pelzmantel und die Lanzen und die Krone auf dem Helm wurde durch die Eiserne Krone der Langobarden ersetzt. Die
ganze Gruppe stand unter einem Baldachin, gekrönt mit der italienischen Königskrone, über der das Banner Italiens war. Den Fahnenstock trug ein goldener gekrönter Adler.
Am 11. April 1929 wurden die beiden Savoyen-Löwen durch Mussolini durch
Liktorenbündel ersetzt. Erst nach seiner Entlassung wurde 1944 das alte Wappen von
1890 wieder restauriert.
Die Landesfarben der Monarchie waren Grün, Weiß, Rot in senkrechter Streifung. In
ihrer Mitte befand sich das Savoyer Wappen. Diese Flagge wurde zum ersten Mal 1848
als Kriegsflagge der Armee des Königreichs Sardinien-Piemont verwendet. Am 15. April
1861 wurde diese Flagge zur Flagge des neuen Staates erklärt. Diese bildete die erste
italienische Nationalflagge und war insgesamt 85 Jahre bis zur Gründung der Republik
1946 die Flagge Italiens.
Im Jahr 1926 versuchte die faschistische Regierung, die Nationalflagge neu zu
entwerfen, indem sie ein Liktorenbündel einfügen wollte. Allerdings stieß dieser
Versuch auf eine starke Opposition, vor allem von Seiten von der alten Eliten
und der Armee. Als Kompromiss wurde die schwarze Flagge der Faschisten im
Inland offiziell neben der Staatsflagge gehisst, eine größere Bedeutung kam
dieser aber nicht zu.
Militär
Der König von Italien war Oberbefehlshaber der Königlich Italienischen Armee von 1861 bis 1940 und 1943 bis 1946. Der Monarch besaß im
Militärwesen weitreichende Kompetenzen. Eine parlamentarische Kontrolle erfolgte nur durch die Bewilligung der finanziellen Mittel. Der König hatte
das Recht, die Präsenzstärke festzulegen, die Garnisonen zu bestimmen, Festungen anzulegen und für einheitliche Organisation und Formation,
Bewaffnung und Kommando sowie Ausbildung der Mannschaften und Qualifikation der Offiziere zu sorgen.
Der höchste militärische Rang in der Königlich Italienischen Armee war Erster Marschall des Reiches (ital. Primo maresciallo dell'Impero), welchen
nur König Viktor Emanuel III. (1938), Benito Mussolini (1938) und Pietro Badoglio (1943, de facto) trugen.
Die Königlich Italienische Armee gliederte sich in die drei Teilstreitkräfte:
Regio Esercito (Königliche Armee bzw. Heer)
Regia Marina (Königliche Marine)
Regia Aeronautica (Königliche Luftwaffe)
Milizia Volontaria per la Sicurezza Nazionale (Freiwillige Miliz für die nationale Sicherheit, bekannt als Schwarzhemden, loyal zu Benito Mussolini, 1943 abgeschafft)
Königreich Italien (1861-1946)