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Deutsches Kaiserreich ist die retrospektive Bezeichnung für die Phase des Deutschen Reichs von 1871 bis 1918 zur eindeutigen Abgrenzung gegenüber der Zeit nach 1918. Im Deutschen Kaiserreich war der deutsche Nationalstaat eine bundesstaatlich organisierte konstitutionelle Monarchie. Die deutsche Reichsgründung erfolgte mit Beginn der Wirksamkeit der neuen Verfassung zum 1. Januar 1871. Sie wurde durch ein wenig spektakuläres, geheim vorbereitetes militärisch-höfisches Zeremoniell inszeniert, die Kaiserproklamation des preußischen Königs Wilhelm I. am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal von Versailles. Währenddessen befand sich das Kaiserreich noch im Deutsch-Französischen Krieg. Auf kleindeutscher Grundlage und unter der Herrschaft der preußischen Hohenzollern war damit erstmals ein deutscher Nationalstaat entstanden. Hauptresidenz des deutschen Kaisers und preußischen Königs war das Berliner Schloss. Während der Zeit des Kaiserreichs war Deutschland wirtschafts- und sozialgeschichtlich geprägt durch die Hochindustrialisierung. Ökonomisch und sozial-strukturell begann es sich besonders ab den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts vom Agrar- zum Industrieland zu wandeln. Auch der Dienstleistungssektor gewann mit dem Ausbau des Handels und des Bankwesens wachsende Bedeutung. Das auch durch die französischen Kriegsreparationen nach 1871 verursachte Wirtschaftswachstum wurde durch den sogenannten Gründerkrach von 1873 und die ihm folgende langjährige Konjunkturkrise zeitweilig gebremst. Trotz erheblicher politischer Folgen änderte dies nichts an der strukturellen Entwicklung hin zum Industriestaat. Kennzeichnend für den gesellschaftlichen Wandel war eine stark international orientierte Reformbewegung, in deren Verlauf die soziale Frage mit Armutsskandalisierung und -bekämpfung vorangetrieben wurde, Frauen forderten verbesserte Bildungschancen und das Wahlrecht. Strukturelle Grundlage dieser Veränderungen waren neben der Massenpolitisierung ein rapides Bevölkerungswachstum, Binnenwanderung und Urbanisierung. Die Gesellschaftsstruktur wurde durch die Zunahme der städtischen Arbeiterbevölkerung und vor allem in den Jahren ab etwa 1890 auch des neuen Mittelstandes aus Technikern, Angestellten sowie kleinen und mittleren Beamten wesentlich verändert. Dagegen ging die wirtschaftliche Bedeutung des Handwerks und der Landwirtschaft – bezogen auf deren Beiträge zum Volkseinkommen – eher zurück. Die innen- und außenpolitische Entwicklung wurde bis 1890 vom ersten und am längsten amtierenden Kanzler des Reiches bestimmt, Otto von Bismarck. Dessen Regierungszeit lässt sich in eine relativ liberale Phase, geprägt von innenpolitischen Reformen und vom Kulturkampf, und eine eher konservativ geprägte Zeit nach 1878/79 einteilen. Als Zäsur gelten der Übergang zum Staatsinterventionismus (Schutzzoll, Sozialversicherung) sowie das Sozialistengesetz. Bismarck versuchte außenpolitisch, das Reich durch ein komplexes Bündnissystem abzusichern (z. B. Zweibund mit Österreich-Ungarn 1879). Ab 1884 begann der später intensivierte Einstieg in den überseeischen Imperialismus. Es folgten internationale Interessenkonflikte mit anderen Kolonialmächten, insbesondere der Weltmacht Großbritannien. Die Phase nach der Ära Bismarck wird oft als Wilhelminisches Zeitalter bezeichnet, weil Kaiser Wilhelm II. (ab 1888) nach der Entlassung Bismarcks persönlich in erheblichem Umfang Einfluss auf die Tagespolitik ausübte. Daneben spielten auch andere, teilweise konkurrierende Akteure eine wichtige Rolle. Sie beeinflussten die Entscheidungen des Kaisers und ließen sie oft widersprüchlich und unberechenbar erscheinen. Durch den Aufstieg von Massenverbänden und -parteien sowie die wachsende Bedeutung der Presse gewann zudem die öffentliche Meinung an Gewicht. Nicht zuletzt darum versuchte die Regierung mit einer imperialistischen Weltpolitik, einer antisozialdemokratischen Sammlungspolitik und einer populären Flottenrüstung (siehe Flottengesetze) ihren Rückhalt in der Bevölkerung zu erhöhen. Außenpolitisch führte Wilhelms Weltmachtstreben jedoch in die Isolation; durch diese Politik trug das Reich dazu bei, die Gefahr des Ausbruchs eines großen Krieges zu erhöhen. Als dieser Erste Weltkrieg schließlich 1914 ausgelöst wurde, war das Reich in einen Mehrfrontenkrieg verwickelt. Auch in der Innenpolitik gewann das Militär an Einfluss. Mit der zunehmenden Anzahl von Kriegstoten an den Fronten und der sozialen Not in der Heimat (gefördert durch alliierte Seeblockaden) begann die Monarchie an Rückhalt zu verlieren. Erst gegen Kriegsende kam es zu den Oktoberreformen 1918, die unter anderem bestimmten, dass der Reichskanzler das Vertrauen des Reichstages haben musste. Schon bald darauf wurde in der Novemberrevolution die Republik ausgerufen, und die verfassunggebende Nationalversammlung in Weimar konstituierte das Reich 1919 als parlamentarische Demokratie. Das heutige Deutschland ist völkerrechtlich mit dem Deutschen Reich des Jahres 1871 identisch, auch wenn sich Regierungsform und Verwaltungsgebiet seither mehrmals geändert haben. Vorgeschichte Die deutsche Geschichte des 19. Jahrhunderts war bis zur Nationalstaatsgründung geprägt von vielfachen politischen und territorialen Veränderungen, die nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation ab 1806 in eine neue Phase eingetreten waren. Das Alte Reich, ein von den römisch-deutschen Kaisern geführtes vor- und übernationales Gebilde seit Mitte des 18. Jahrhunderts zunehmend geprägt von den Interessengegensätzen seiner beiden Großmächte Österreich und dem aufstrebenden Preußen –, zerbrach durch die Napoleonischen Kriege und die von Frankreich initiierte Gründung des Rheinbundes. Die Ideen der Französischen Revolution zwischen 1789 und 1799 und die gegen die nachfolgende Hegemonialpolitik Napoleon Bonapartes gerichteten Befreiungskriege führten in nahezu ganz Europa, einschließlich des deutschen Sprachraums, zu Nationalstaatsbewegungen mit der Vorstellung der Nation als Grundlage der Staatenbildung. Als großdeutsche Lösung wurde dabei ein einheitliches Reich unter Einbeziehung der deutschen Siedlungsgebiete des Kaisertums Österreich, Preußens und Dänemarks bezeichnet, als kleindeutsche Lösung ein Deutsches Reich entsprechend ohne Österreich unter preußischer Führung. Nach dem Sieg der gegen Frankreich stehenden Mächte Europas (ihnen voran Großbritannien, Preußen, Russland und Österreich) über die Armeen Napoleons hatten die deutschen Fürsten jedoch kein Interesse an einer zentralen Macht, die ihre eigene Herrschaft begrenzen würde. Auf dem Wiener Kongress wurde 1815 daher lediglich der Deutsche Bund gegründet, ein lockerer Zusammenschluss jener Gebiete, die vor 1806 zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehört hatten. Die dem Wiener Kongress folgende, in der späteren Geschichtsschreibung als Vormärz bezeichnete Ära war geprägt von der Restaurationspolitik, die überstaatlich vom österreichischen Staatskanzler Clemens Wenzel Fürst von Metternich dominiert war. Im Rahmen der sogenannten Heiligen Allianz, einem zunächst zwischen Österreich, Preußen und Russland geschlossenen Bündnis, sollte die Restauration innenpolitisch und zwischenstaatlich die Machtverhältnisse in Europa wiederherstellen, die im Ancien Régime bis zur Französischen Revolution geherrscht hatten. Nationalstaatliche und bürgerlich-demokratische Bewegungen standen der Restaurationspolitik entgegen. Im Revolutionsjahr 1848 in weiten Teilen Mitteleuropas wurde auch die Märzrevolution in den deutschen Staaten in die revolutionäre Bewegung mit einbezogen. Abgeordnete des daraufhin neu entstandenen ersten gesamtdeutschen, demokratisch gewählten Parlaments, der Frankfurter Nationalversammlung, boten nach der Verabschiedung der Paulskirchenverfassung dem preußischen König Friedrich Wilhelm IV. im Rahmen der kleindeutschen Lösung die deutsche Kaiserkrone an. Weil dieser aber mit Berufung auf sein „Gottesgnadentum“ ablehnte, scheiterte der Versuch, den Großteil der deutschen Staaten auf konstitutioneller Basis zu vereinigen. Der Deutsche Bund bestand nach der letztlich gewaltsamen Niederschlagung der revolutionären Bewegung von 1848/49 noch bis 1866 fort. Nach einem Jahrzehnt der politischen Reaktion (Reaktionsära), in dem demokratische und liberale Bestrebungen erneut unterdrückt wurden, bildeten sich ab Beginn der 1860er Jahre in den deutschen Staaten die ersten politischen Parteien im heutigen Sinn. Das Verhältnis von Österreich und Preußen war in den 1850er Jahren von Zusammenarbeit geprägt, danach wieder von Rivalität. Unterschiedliche Vorstellungen zeigten sich etwa beim Frankfurter Fürstentag 1863: Österreich und die Mittelstaaten wie Bayern wollten den Deutschen Bund als Staatenbund ausbauen, während Preußen eine bundesstaatliche Lösung bevorzugte. Im Deutsch-Dänischen Krieg 1864 arbeiteten die beiden Großmächte wieder zusammen, zerstritten sich dann aber über die Beute Schleswig-Holstein. Durch preußische Provokation (den Einmarsch ins österreichisch verwaltete Holstein) wurde 1866 der Deutsche Krieg Preußens gegen Österreich ausgelöst, in dem die Armeen Preußens und einiger norddeutscher Staaten gemeinsam mit Italien gegen die Truppen Österreichs kämpften, das mit den süddeutschen Staaten, unter anderen Baden, Bayern, Hessen und Württemberg, verbündet war. Nach der Niederlage musste Österreich die Auflösung des Deutschen Bundes anerkennen und hinnehmen, dass Preußen mit den Staaten nördlich der Mainlinie den Norddeutschen Bund als zunächst militärisches Bündnis gründete. Dieser erhielt 1867 eine bundesstaatliche Verfassung. Die zuvor mit Österreich alliierten süddeutschen Staaten schlossen Schutz- und Trutzbündnisse mit Preußen ab. Ausgelöst durch einen diplomatischen Streit um die spanische Erbfolge begann 1870 der Deutsch-Französische Krieg. Die Kriegserklärung kam von französischer Seite, nachdem der preußische Ministerpräsident Bismarck Frankreich politisch bloßgestellt hatte. Die süddeutschen Staaten nahmen am Krieg teil und traten zum 1. Januar 1871 dem Norddeutschen Bund bei. Die drei Kriege zwischen 1864 und 1871 werden auch als deutsche Einigungskriege bezeichnet. Reichsgründung Der deutsche Sieg bei Sedan und die Gefangennahme des französischen Kaisers Napoleon III. (beides am 2. September 1870) machten den Weg für die Reichsgründung frei. Bismarck begann mit den süddeutschen Staaten zu verhandeln. Dies bedeutete den Beitritt Bayerns, Württembergs und Badens zum Norddeutschen Bund durch die im November 1870 vereinbarte Gründung eines neuen „Deutschen Bundes“. Andere Pläne wie der eines Doppelbundes, wie ihn etwa Bayern vorgeschlagen hatte, waren nunmehr chancenlos. Die bismarcksche Lösung garantierte zum einen eine Dominanz Preußens auch im neuen, sogenannten zweiten Deutschen Reich. Zum anderen bedeutete der monarchische Föderalismus eine Barriere gegen Tendenzen zur Parlamentarisierung. In der deutschen Öffentlichkeit wurden Forderungen nach einer Annexion des Elsass und Teilen Lothringens erhoben, und Bismarck machte sich diese Forderungen zu eigen. Dies verlängerte den Krieg, war ein Grund für die Verstärkung der „deutsch-französischen Erbfeindschaft“ (siehe auch französischer Revanchismus) und gab der nationalen Begeisterung in Deutschland weiteren Auftrieb. Letztere erleichterte Bismarck die Verhandlungen mit den süddeutschen Staaten, die in den Novemberverträgen mündeten. Gleichwohl musste er Zugeständnisse machen, die sogenannten Reservatrechte. So behielt Bayern in Friedenszeiten eine eigene Armee (Bayerische Armee). Überdies hielt es genauso wie Württemberg an einem eigenen Postwesen fest. Die süddeutschen Staaten insgesamt behielten ihre staatlichen Eisenbahnen (Königlich Bayerische Staatseisenbahnen, Königlich Württembergische Staats-Eisenbahnen, Großherzoglich Badische Staatseisenbahnen, Großherzoglich Hessische Staatseisenbahnen). In der Außenpolitik pochten sie erfolgreich auf eigene diplomatische Beziehungen. Der preußische König, Inhaber des Bundespräsidiums, erhielt den zusätzlichen Titel „Deutscher Kaiser“. Diese Benennung war staatsrechtlich von untergeordneter, symbolisch jedoch von erheblicher Bedeutung die Erinnerung an das Alte Reich erleichterte die Identifikation mit dem neuen Staat. Um die monarchische Legitimität des Nationalstaats zu betonen, war es Bismarck wichtig, dass König Ludwig II. als Monarch des größten Beitrittslandes König Wilhelm I. die Kaiserkrone antragen sollte. Nach Verabredungen über Aufbesserungen seiner Privatkasse erklärte sich der widerstrebende, aber politisch isolierte bayerische König zu diesem Schritt bereit und schlug in dem von Bismarck vorformulierten Kaiserbrief vom 30. November 1870 König Wilhelm zum deutschen Kaiser vor. Die geheimen jährlichen Zuwendungen, die Bismarck aus dem Welfenfonds für Ludwig abzweigte, summierten sich auf 4 bis 5 Millionen Mark. Bezeichnend für den Charakter des neuen Reiches war, dass die Vertreter des Norddeutschen Reichstages warten mussten, bis die Bundesfürsten ihre Zustimmung zur Kaiserwürde erklärt hatten. Erst danach durften die Abgeordneten den König um eine Annahme der Kaiserkrone bitten. Dies stand im deutlichen Kontrast zur Kaiserdeputation von 1849. König Wilhelm selbst, der nicht zu Unrecht fürchtete, dass der neue Titel die preußische Königswürde überdecken werde, blieb lange ablehnend. Wenn überhaupt, verlangte er den Titel eines „Kaisers von Deutschland“. Bismarck warnte, dass die süddeutschen Monarchen dies kaum akzeptieren würden. Außerdem lautete der verfassungsmäßige Titel seit dem 1. Januar bereits „Deutscher Kaiser“. Wilhelm ließ es dann bei der Kaiserproklamation am 18. Januar geschehen, dass der badische Großherzog ein Hoch auf „Kaiser Wilhelm“ ausrief. Am 3. März 1871 kam es dann zu den ersten Reichstagswahlen. Die erste konstituierende Reichstagssitzung fand am 21. März im Preußischen Abgeordnetenhaus in Berlin statt, das zur Reichshauptstadt erklärt wurde. Danach wurde die Verfassung vom 1. Januar 1871 überarbeitet und am 16. April verabschiedet; sie ist normalerweise gemeint, wenn von der „Bismarckschen Reichsverfassung“ die Rede ist. Der Friede von Frankfurt beendete offiziell den Deutsch-Französischen Krieg. Die Unterzeichnung fand am 10. Mai statt. Das Reichsland Elsaß-Lothringen wurde dem Deutschen Reich angegliedert und unterstand unmittelbar dem deutschen Kaiser. Der Sieg Preußens und der verbündeten deutschen Staaten und die Reichsgründung wurden am 16. Juni 1871 mit einer pompösen Siegesparade in Berlin und weiteren deutschen Städten gefeiert. Das Reichsmünzgesetz vereinheitlichte die deutschen Währungen, die Mark wurde 1876 als einheitliche Währung im Reich eingeführt und ersetzte die bisherigen Zahlungsmittel der Einzelstaaten. Die neue Mark-Währung basierte auf dem Goldstandard. Struktur des Reiches Gebietsgliederung Dem Kaiserreich gehörten 25 Bundesstaaten (Bundesglieder) darunter die drei republikanisch verfassten Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck sowie das Reichsland Elsaß- Lothringen an. Geografisch-politische Lage in Mitteleuropa Das Kaiserreich hatte acht Nachbarstaaten: Im Norden grenzte es an Dänemark (77 Kilometer), im Nordosten und Osten an das Russische Reich (1.322 Kilometer), im Südosten und Süden an Österreich-Ungarn (2.388 Kilometer), im Süden an die Schweiz (385 Kilometer), im Südwesten an Frankreich (392 Kilometer), im Westen an Luxemburg (219 Kilometer) und Belgien (84 Kilometer) und im Nordwesten an die Niederlande (567 Kilometer).Die Grenzlänge betrug insgesamt 5.434 Kilometer (ohne Grenze im Bodensee). Diese Position wurde in der deutschen Debatte um die vermeintliche „Natürlichkeit“ von historisch bedingten Grenzen und Räumen einer Nation seit Beginn des 19. Jahrhunderts als „Mittellage“ in Europa gekennzeichnet. Diese Diskussion hielt auch während des Kaiserreichs an und findet bis heute Vertreter wie den Publizisten Joachim Fest: „Deutschlands Schicksal ist die Mittellage in Europa. Entweder wird es von allen Nachbarn bedroht oder es bedroht alle Nachbarn.“ Symbole des Reiches Das Deutsche Reich hatte keine offizielle Nationalhymne. Als Ersatz galten die Lieder Heil dir im Siegerkranz, dessen Melodie mit der britischen Nationalhymne identisch ist, sowie Die Wacht am Rhein und das Lied der Deutschen. Nach Art. 55 RV waren Schwarz-Weiß-Rot die Farben der Marineflagge und der Kauffahrteiflagge. Sie stammen noch aus der Zeit des Norddeutschen Bundes. Die Farben setzen sich aus den Farben Preußens (schwarz und weiß) und denen der Freien und Hansestädte (weiß über rot) zusammen. Erst 1892 wurde durch Allerhöchsten Erlaß Schwarz-Weiß-Rot zur Nationalflagge bestimmt. VERFASSUNG Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 ging aus der 1866 ausgearbeiteten Verfassung des Norddeutschen Bundes hervor; Otto von Bismarck hatte sie maßgeblich geprägt und auf sich zugeschnitten. Sie war zum einen ein Organisationsstatut, welches die Kompetenzen der Staatsorgane, durch die das Reich handelte, und sonstiger Einrichtungen des Reiches gegenseitig nach innen abgrenzte. Sie legte andererseits die Zuständigkeit des Reiches gegenüber den Bundesstaaten fest. Hier folgte sie dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung: Das Reich durfte nur für diejenigen Angelegenheiten tätig werden, die dem Reich in der Verfassung ausdrücklich als Zuständigkeit zugewiesen wurden. Im Übrigen waren die Bundesstaaten zuständig. Die Reichsverfassung verfügt über keinen Grundrechtsteil, der die Beziehung zwischen Untertan (Bürger) und Staat mit Verfassungsrang rechtlich näher ausgestaltet hätte. Lediglich ein Benachteiligungsverbot auf Grund der Staatsbürgerschaft eines Bundesstaates (Inländergleichbehandlung) war normiert. Der fehlende Grundrechtsteil musste sich nicht zwangsläufig nachteilig auswirken. Weil die Bundesstaaten in der Regel die Reichsgesetze vollzogen, wurden nur sie rechtseingreifend gegenüber dem Bürger tätig. Maßgeblich war daher, ob und welche Grundrechte die Landesverfassungen vorsahen. So enthielt beispielsweise die für den Preußischen Staat geltende Verfassung vom 31. Januar 1850 einen Grundrechtskatalog. Nach seiner Verfassung war das Deutsche Reich ein „ewiger Bund“ der Bundesfürsten. Dem entsprach, dass das Deutsche Reich ein Bundesstaat war. Seine Gliedstaaten hatten ausgeprägte Eigenzuständigkeiten, wobei ihnen zusätzlich über den Bundesrat eine bedeutende Gestaltungsfunktion auf Reichsebene zufiel. Der Bundesrat war von Verfassungs wegen als der eigentliche Souverän des Reiches gedacht. Seine Kompetenzen waren dabei sowohl legislativer wie auch exekutiver Art. Realpolitisch blieb seine Bedeutung als eigenständiges Machtzentrum aus verschiedenen Gründen allerdings beschränkt. Ein Aspekt war, dass Preußen als größter Bundesstaat zwar nur über 17 von 58 Stimmen verfügte, sich die nord- und mitteldeutschen Kleinstaaten aber fast immer dem preußischen Votum anschlossen. Der König von Preußen bildete das Präsidium des Bundes und trug den Titel eines Deutschen Kaisers. Dem Kaiser standen beachtliche Kompetenzen zu, die weit über das hinausgingen, was die Bezeichnung Präsidium des Bundes vermuten ließ. Er ernannte und entließ den Reichskanzler und die Reichsbeamten (insbesondere die Staatssekretäre). Er bestimmte mit dem Reichskanzler, der in der Regel auch noch preußischer Ministerpräsident und preußischer Außenminister war, die Außenpolitik des Reiches. Der Kaiser führte den Oberbefehl über die Kriegsmarine und über das deutsche Heer (über das bayerische Heer nur in Kriegszeiten). Insbesondere sah die Verfassung vor, dass der Kaiser, falls erforderlich, mittels des Heeres die innere Sicherheit wiederherstellen konnte. Diese Konzentration der Kommandogewalt wurde oftmals in der Innenpolitik als Druckmittel eingesetzt. Die süddeutschen Königreiche Württemberg und Bayern behielten sich bei den Verfassungsverhandlungen Reservatrechte vor. Allerdings war die Macht weder des preußischen Königs noch des deutschen Kaisers absolut, sondern sie standen in der Tradition des deutschen Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts wenn auch mit Elementen, die außerhalb der Verfassung standen. Der Reichskanzler war in diesem Machtgefüge der dem Kaiser verantwortliche Reichsminister, dem die Staatssekretäre unterstanden. Er hatte den Vorsitz des Bundesrates inne, stand der Reichsverwaltung vor und war in der Regel zugleich preußischer Ministerpräsident und Außenminister. Das demokratische Defizit dieser Verfassung lag vor allem in der fehlenden parlamentarischen Verantwortlichkeit des Reichskanzlers begründet, den der Reichstag weder wählen noch stürzen konnte. Erst im Oktober 1918 wurde die parlamentarische Verantwortlichkeit des Reichskanzlers im Rahmen der Oktoberverfassung eingeführt. Das eigentliche Gegengewicht zu den verbündeten Regierungen, dem Bundesrat und zur Reichsleitung bildete der Reichstag. Das Wahlrecht sah eine allgemeine und gleiche Wahl für Männer ab 25 Jahren vor (in Form des Mehrheitswahlrechts). Im Grundsatz war die Wahl geheim, wenn auch nicht unbedingt in der Praxis. Dies war im Vergleich mit anderen europäischen Staaten, aber auch mit dem Wahlrecht in vielen Bundesstaaten, ein besonderer demokratischer Zug der Reichsverfassung. Die Legislaturperiode des Reichstages dauerte anfangs drei Jahre, nach 1888 fünf Jahre. Der Bundesrat konnte mit Zustimmung des Kaisers das Parlament jederzeit auflösen und Neuwahlen ausschreiben; in der Realität ging die Initiative zur Auflösung vom Kanzler aus. Die Abgeordneten erhielten als Gegengewicht zum allgemeinen Wahlrecht keine Diäten. Die Abgeordneten hatten ein freies Mandat und waren nach dem Verfassungstext nicht an die Aufträge der Wähler gebunden. Tatsächlich gab es in den ersten Legislaturperioden zahlreiche „wilde Abgeordnete“. In der Praxis setzte sich freilich rasch die Fraktionsbildung weiter durch. Der Reichstag war neben dem Bundesrat gleichberechtigtes Organ bei der Verabschiedung von Gesetzen. Dieses zentrale Parlamentsrecht war im Zeitalter des Rechtspositivismus von wachsender Bedeutung, beruhte das Regierungshandeln doch im Kern auf Gesetzen. Verordnungen der Regierung spielten nach der Entwicklung der Lehre vom Gesetzesvorbehalt nur noch nach parlamentarischer Ermächtigung eine Rolle. Verwaltungsrichtlinien kam nur verwaltungsinterne Wirkung zu. Die zweite Kernkompetenz des Parlaments war die Verabschiedung des Haushalts in Form eines Gesetzes. Die Haushaltsdebatte entwickelte sich rasch zur Generaldebatte über das gesamte Handeln der Regierung. Allerdings war die Entscheidungsmöglichkeit über den Militäretat, der den Hauptausgabeposten des Reiches bildete, begrenzt. Bis 1874 war der Etat ohnehin festgelegt und später sorgten die Septennate und später die Quinquennate für eine Begrenzung der Parlamentsrechte in diesem Bereich. Die Gesetzesinitiative, also das Recht, mögliche neue Gesetze vorzuschlagen, hatte der Reichstag ebenso wie der Reichskanzler. Damit war die politische Leitung des Reiches auf die Zusammenarbeit mit dem Reichstag angewiesen. Anders als die Verfassungspräambel es vermuten ließ, war das Reich mitnichten ein „Fürstenbund“. Vielmehr stellte die Verfassung einen Kompromiss zwischen den nationalen und demokratischen Forderungen des aufstrebenden Wirtschafts- und Bildungsbürgertums und den dynastischen Herrschaftsstrukturen dar (konstitutionelle Monarchie), beziehungsweise einen Kompromiss zwischen dem unitarischen Prinzip, das von Kaiser und Reichstag verkörpert wurde, und dem föderalistischen Prinzip mit dem Bundesrat als Vertretung der Gliedstaaten. Machtzentren des Reiches Die Verfassungsordnung war ein wichtiger Rahmen für die tatsächliche Herrschaftsordnung. Tatsächlich waren die in der Bismarckschen Reichsverfassung verankerten Institutionen wie der Reichstag oder der Kanzler für das politische System von zentraler Bedeutung. Darüber hinaus gab es weitere Machtzentren, die von der geschriebenen Verfassung nur teilweise abgebildet wurden. Bürokratie und Verwaltung So gut wie keine Erwähnung fand in der Verfassung etwa die Bürokratie. Bei allen innenpolitischen Konflikten sorgte der bürokratische Apparat für Kontinuität. Gleichzeitig mussten die politischen Entscheidungsträger auch Reichskanzler und Kaiser mit dem Eigengewicht der höheren Beamten rechnen. Allerdings hatte das Reich selbst zu Anfang nur einen bescheidenen Apparat und war lange Zeit auf die Zuarbeit der preußischen Ministerien angewiesen. Neben dem Reichskanzler gab es keine regelrechte Reichsregierung. Anstelle von Ministern gab es lediglich eine Reihe von dem Kanzler unterstellten Staatssekretären, die Reichsämtern vorsaßen. So entstanden im Laufe der Zeit neben dem Reichskanzleramt, ein Reichseisenbahnamt, ein Reichspostamt, ein Reichsjustizamt, ein Reichsschatzamt, ein Ministerium für Elsaß- Lothringen, das Auswärtige Amt, Reichsamt des Innern, ein Reichsmarineamt und schließlich ein Reichskolonialamt. Die verwaltungsmäßige Abhängigkeit von Preußen verringerte sich zwar mit dem personellen Ausbau der Reichsverwaltung. Bis zum Schluss aber war die organisatorische Verbindung zwischen Preußen und dem Reich von großer Bedeutung. In den höheren Positionen auch der höheren Reichsverwaltung waren Protestanten ebenso wie Angehörige des Adels überrepräsentiert. So gehörten von insgesamt 31 Reichsstaatssekretären zwölf dem Adel an und 1909 waren 71 % evangelischer Konfession. Politisch allerdings waren diese anfangs noch vergleichsweise liberal ausgerichtet. Erst eine langfristige Nachwuchspolitik sorgte auf längere Sicht für eine konservative Ausrichtung der höheren Beamtenschaft. Monarchie und Hof Die Verfassung garantierte dem Kaiser einen erheblichen Handlungsspielraum. Für die Entscheidungen der Monarchen spielten die verschiedenen kaiserlichen Beratungsgremien wie das Zivil-, Militär- und Marinekabinett wichtige Rollen. Hinzu kamen der Hof und die engen persönlichen Vertrauten der Kaiser. Bereits mit Wilhelm I. nahm der Monarch erheblichen Einfluss auf die Personalpolitik, ohne in der Regel in die Tagesgeschäfte einzugreifen. Vor allem unter Kaiser Wilhelm II. mit seinem Anspruch eines „persönlichen Regiments“ war diese Ebene eines der zentralen Machtzentren des Reiches. Kaum zu unterschätzen ist auch der Wandel des Kaisers von einem Präsidium des Bundes zu einem Reichsmonarchen. Auch außerhalb Preußens wurden nicht mehr nur die Gedenktage der verschiedenen Dynasten, sondern auch Kaisers Geburtstag gefeiert. Der Kaiser wurde zunehmend zu einem Symbol des Reiches. Die Frage, inwieweit Kaiser Wilhelm II. tatsächlich ein persönliches Regime durchsetzen konnte, ist freilich in der Geschichtswissenschaft umstritten. Hans-Ulrich Wehler sieht in den Jahren nach 1888 eher eine autoritäre Polykratie, in der neben dem „bramarbasierenden, aber schwachen“ Kaiser der Reichskanzler, Alfred von Tirpitz als Staatssekretär des Reichsmarineamts, der Generalstab, die Bürokraten der Reichsämter und die Vertreter der verschiedenen Wirtschaftsinteressen miteinander um die Grundlinien der Reichspolitik rangen. Unstrittig ist, dass der kaiserliche Einfluss bis 1897 noch begrenzt war, während die Bedeutung des Kaisers bis 1908 deutlich zunahm, um danach wieder an Bedeutung zu verlieren. Dazu beigetragen hat die Affäre um den Vertrauten des Kaisers Philipp zu Eulenburg. Diese und die anschließende Daily-Telegraph-Affäre haben mit dazu geführt, das Ansehen des Kaisers nicht aber der Monarchie als Institution – in der Öffentlichkeit zu verringern. MILITÄR Das Heer und die Marine blieben, abgesehen von der Bewilligung der nötigen Finanzmittel, nach der Verfassung weitgehend der Verfügungsgewalt des preußischen Königs beziehungsweise des Kaisers unterstellt. Die Grenzen der absolutistisch anmutenden „Kommandogewalt“ waren dabei kaum definiert. Es blieb daher eine der zentralen Stützen der Monarchie. Unterhalb des „obersten Kriegsherrn“ existierten mit dem Militärkabinett, dem preußischen Kriegsministerium und dem Generalstab drei Institutionen, die zeitweise untereinander um Kompetenzen stritten. Insbesondere der Generalstab bereits unter Helmuth Karl Bernhard von Moltke und später Alfred von Waldersee versuchte Einfluss auch auf politische Entscheidungen zu nehmen. Dasselbe gilt für Alfred von Tirpitz in Marinefragen. Die Armee richtete sich nicht nur gegen äußere Feinde, sondern sollte nach dem Willen der militärischen Führung auch im Innern etwa bei Streiks zum Einsatz kommen. In der Praxis wurde die Armee zwar bei den großen Streiks kaum eingesetzt. Dennoch bildete die Armee als Drohpotential einen nicht zu unterschätzenden innenpolitischen Machtfaktor. Die enge Verbundenheit mit der Monarchie spiegelte sich zunächst noch im stark adelig geprägten Offizierskorps wider. Auch später behielt der Adel eine starke Stellung unter den Führungsrängen, allerdings drang im mittleren Bereich mit der Vergrößerung der Armee und der Flotte der bürgerliche Anteil stärker vor. Die entsprechende Auswahl und die innere Sozialisation im Militär sorgten allerdings dafür, dass auch das Selbstverständnis dieser Gruppe sich kaum von dem ihrer adeligen Kameraden unterschied. Der Militarismus in Deutschland verstärkte sich. Zwischen 1848 und den 1860er Jahren hat die Gesellschaft das Militär eher mit Misstrauen betrachtet. Dies änderte sich nach den Siegen von 1864 bis 1871 fundamental. Das Militär wurde zu einem zentralen Element des entstehenden Reichspatriotismus. Kritik am Militär galt als unpatriotisch. Dennoch unterstützten die Parteien eine Vergrößerung der Armee nicht unbegrenzt. So erreichte das Militär erst 1890 mit einer Friedenspräsenzstärke von fast 490.000 Mann seine von der Verfassung vorgegebene Stärke von einem Prozent der Bevölkerung. In den folgenden Jahren wurden die Landstreitkräfte weiter verstärkt. Zwischen 1898 und 1911 forderte die kostspielige Flottenrüstung Einschränkungen beim Landheer. In dieser Zeit hatte sich der Generalstab selbst gegen einen Ausbau der Truppenstärke gewandt, weil er eine Verstärkung des bürgerlichen zu Lasten des adeligen Elements im Offizierskorps befürchtete. Im Jahr 1905 entstand mit dem Schlieffen-Plan das Konzept für einen möglichen Zweifrontenkrieg gegen Frankreich und Russland unter Berücksichtigung einer Teilnahme Englands auf Seiten der Gegner. Nach 1911 wurde die Aufrüstung intensiv vorangetrieben. Die für die Durchführung des Schlieffenplanes notwendige Truppenstärke wurde dabei letztlich nicht erreicht. Das Heer gewann während des Kaiserreichs eine sehr starke gesellschaftlich prägende Bedeutung. Das Offizierskorps galt in weiten Teilen der Bevölkerung als „Erster Stand im Staate.“ Dessen Weltbild war dabei geprägt von der Treue zur Monarchie und der Verteidigung der Königsrechte, es war konservativ, antisozialistisch und grundsätzlich antiparlamentarisch geprägt. Der militärische Verhaltens- und Ehrenkodex reichte weit in die Gesellschaft hinein. Auch für viele Bürger wurde der Status eines Reserveoffiziers nunmehr zu einem erstrebenswerten Ziel. Von Bedeutung war das Militär zweifellos auch für die innere Nationsbildung. Der gemeinsame Dienst förderte die Integration der katholischen Bevölkerung in das protestantisch dominierte Reich. Selbst die Arbeiter blieben gegenüber der Ausstrahlung des Militärs nicht immun. Dabei kam dem mindestens zwei Jahre (bei der Kavallerie drei Jahre) dauernden Wehrdienst als sogenannter „Schule der Nation“ eine prägende Rolle zu. Wegen des Überangebots an Wehrpflichtigen in Deutschland leistete allerdings nur gut die Hälfte eines Jahrgangs aktiven Militärdienst. Wehrpflichtige mit höherer Schulbildung fast ausschließlich Angehörige der Mittel- und Oberschicht hatten das Privileg, als Einjährig-Freiwilliger verkürzten Militärdienst zu leisten. Heinrich Manns Untertan, der Hauptmann von Köpenick oder die Zabern-Affäre spiegeln die Bedeutung des Militarismus in der deutschen Gesellschaft wider. Überall im Reich wurden die neuen Kriegervereine zu Trägern einer militaristischen Weltanschauung. Welche Breitenwirkung diese entfalteten, zeigt die Mitgliederzahl von 2,9 Millionen im Kyffhäuserbund (1913). Der Bund war damit die stärkste Massenorganisation des Reiches. Die vom Staat geförderten Vereine sollten die militärische, nationale und monarchische Gesinnung pflegen und die Mitglieder gegenüber der Sozialdemokratie immunisieren. Bevölkerung, Wirtschaft und Gesellschaft In die Zeit des Kaiserreichs fielen fundamentale demografische, wirtschaftliche und soziale Veränderungen, die in einem erheblichen Maß auch Kultur und Politik beeinflussten. Ein Kennzeichen dafür war das enorme Bevölkerungswachstum. Im Jahr 1871 lebten im Reich 41 Mio. Einwohner, 1890 waren es über 49 Mio. und 1910 fast 65 Mio. Einwohner. Nicht zuletzt durch Binnenwanderungen zunächst aus der Umgebung, später auch durch Fernwanderungen etwa aus den agrarischen preußischen Ostgebieten nach Berlin oder Westdeutschland wuchs die Stadtbevölkerung, insbesondere die Großstadtbevölkerung, stark an. Lebten 1871 noch 64 % der Bevölkerung in Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern und nur 5 % in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern, gab es bereits 1890 einen Gleichstand zwischen Stadt- und Landbewohnern. Im Jahr 1910 lebten nur noch 40 % in Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern und 21,3 % in Großstädten. Damit verbunden war auch eine Veränderung der Lebensweisen. So unterschied sich das Leben etwa in den Mietskasernen von Berlin grundlegend vom Leben auf dem Dorf. Dieser Wandel war nur möglich, weil es einige Voraussetzungen dafür gab: die Wirtschaft konnte genügend Arbeitsplätze zur Verfügung stellen das Bankwesen und insbesondere die großen Universalbanken hatten sich weiterentwickelt und waren gewachsen Verkehrswesen und Logistik hatten Fortschritte gemacht (siehe auch Geschichte der Eisenbahn in Deutschland): zum Beispiel transportierte die Preußische Ostbahn ein Vielfaches der beim Bau prognostizierten Menge von Gütern – darunter große Mengen Lebensmittel – vom Land in Ballungsräume. In diese Zeit fällt der Übergang Deutschlands von einem landwirtschaftlich geprägten Land zu einem modernen Industriestaat (→ Hochindustrialisierung in Deutschland). Dabei dominierten zu Beginn des Reiches der Eisenbahnbau und die Schwer- industrie; später kamen als neue Leitsektoren die chemische Industrie und die Elektroindustrie hinzu. 1873 hatte der Anteil des primären Sektors am Nettoinlandsprodukt bei 37,9 % und der der Industrie bei 31,7 % gelegen. 1889 war der Gleichstand erreicht; 1895 kam die Landwirtschaft nur noch auf 32 %, der sekundäre Sektor dagegen auf 36 %. Diese Veränderung spiegelte sich auch in der Entwicklung der Beschäftigungsverhältnisse wider. Lag die Relation der landwirtschaftlich Berufstätigen gegenüber denen in Industrie, Verkehr und Dienstleistungssektor 1871 noch bei 8,5 zu 5,3 Millionen, betrug das Verhältnis 1880 9,6 zu 7,5 Millionen und 1890 9,6 zu 10 Millionen. Im Jahr 1910 zählte man 10,5 Millionen Beschäftigte in der Landwirtschaft, hingegen in Industrie, Verkehr und Dienstleistungsberufen 13 Millionen Arbeitnehmer. Sozialgeschichtlich war das Kaiserreich vor allem geprägt vom Aufstieg der Arbeiterschaft. Dabei entwickelten die unterschiedlichen Herkunftsgruppen aus Ungelernten, Angelernten und gelernten Arbeitern bei allen weiterbestehenden Unterschieden durch die gemeinsamen Erfahrungen am Arbeitsplatz und in den Wohnquartieren tendenziell ein spezifisches Selbstverständnis der Arbeiterbevölkerung. Mit der Entstehung von Großbetrieben, neuen staatlichen Dienstleistungen und der Zunahme von Handel und Verkehr nahm daneben die Zahl der Angestellten sowie der kleineren und mittleren Beamten zu. Diese achteten auf soziale Distanz zu den Arbeitern, auch wenn sich ihre ökonomische Lage von der der Industriearbeiter wenig unterschied. Zu den stagnierenden Teilen der Gesellschaft gehörte der alte städtische Mittelstand. Handwerker fühlten sich oft von der Industrie in ihrer Existenz bedroht. Die Realität war allerdings unterschiedlich: Es gab überbesetzte traditionelle Handwerksberufe; andererseits profitierten Bau- und das Nahrungsmittelhandwerke von der wachsenden Bevölkerung und der Stadtentwicklung. Viele Berufe passten sich an Entwicklungen an, zum Beispiel stellten die Schuhmacher keine Schuhe mehr her, sondern reparierten sie nur noch. Es gelang dem Bürgertum, seine kulturellen Normen weitgehend durchzusetzen, wobei das Wirtschaftsbürgertum (einschließlich der großen Industriellen) ökonomisch führend war und die Bildungsbürger Deutschland zu einem Zentrum der Wissenschaft und Forschung machten. Gleichwohl blieb der politische Einfluss des Bürgertums begrenzt, zum Beispiel durch die Eigenarten des politischen Systems und durch den Aufstieg der Arbeiter und der neuen Mittelschichten. Wirtschaftlich war die Existenz des Grund besitzenden Adels vor allem in Ostelbien durch die zunehmende internationale Verflechtung des Agrarmarktes bedroht. Die Forderung des Adels und der landwirtschaftlichen Interessenverbände nach staatlicher Hilfe wurde ein Merkmal der Innenpolitik während der Kaiserzeit. Gleichzeitig sorgte die preußische Verfassung dafür, dass der Adel im größten Staat des Reiches zahlreiche Sonderrechte behielt. Auch konnte der Adel in Militär, Diplomatie und Bürokratie seinen Einfluss bewahren. Konfessionen und Kirchen im Kaiserreich An der allgemeinen Konfessionsverteilung der Frühen Neuzeit änderte sich grundsätzlich kaum etwas. Weiterhin gab es fast rein katholische Gebiete (Nieder- und Oberbayern, nördliches Westfalen, Oberschlesien und andere) und fast rein protestantische (Schleswig-Holstein, Pommern, Sachsen etc.). Die konfessionellen Vorurteile und Vorbehalte, insbesondere gegenüber gemischt konfessionellen Ehen, waren daher weiterhin erheblich. Nach und nach kam es durch Binnenwanderung zu einer allmählichen konfessionellen Durchmischung. In den östlichen Reichsgebieten kam häufig auch ein nationaler Gegensatz hinzu, da dort weitgehend die Gleichung protestantisch = deutsch, katholisch = polnisch galt. In den Zuwanderungsgebieten etwa im Ruhrgebiet und Westfalen oder in einigen Großstädten kam es zum Teil zu erheblichen konfessionellen Verschiebungen (insbesondere im katholischen Westfalen durch protestantische Zuwanderer aus den Ostprovinzen). Politisch hatte die Konfessionsverteilung erhebliche Folgen. In den katholisch dominierten Gebieten gelang es der Zentrumspartei, die überwiegende Mehrzahl der Wähler für sich zu gewinnen. So gelang es den Sozialdemokraten und ihren Gewerkschaften kaum, in den katholischen Teilen des Ruhrgebiets Fuß zu fassen. Erst mit der zunehmenden Säkularisierung in den letzten Jahrzehnten des Kaiserreichs begann sich dies zu ändern. Judentum und Antisemitismus Um 1871 bildeten die Juden im Deutschen Kaiserreich mit einem Anteil von etwas über einem Prozent der Gesamtbevölkerung eine prozentual kleine Minderheit. Durch eine geringere Geburtenzahl und dem zunehmenden Anteil christlich-jüdischer Ehen, bei denen die Kinder meist christlich erzogen wurden, nahm ihr Anteil allmählich ab. Die jüdische Bevölkerung konzentrierte sich in den größeren Städten. Um 1910 lebten ein Drittel aller deutschen Juden in der Stadt Berlin mit Umlandgemeinden, wo ihr Bevölkerungsanteil etwa 5 % betrug. Zentren jüdischen Lebens waren neben Berlin Frankfurt am Main (10 %), Breslau (5,5 %), Königsberg (Preußen) und Hamburg (3,2 %).[37] Aber es gab auch ländliche Regionen mit überdurchschnittlichem jüdischen Bevölkerungsanteil: im Osten die Provinz Posen, Westpreußen und Oberschlesien, im Südwesten das Großherzogtum Hessen, Unterfranken, die Pfalz (Bayern) und Elsaß-Lothringen. In den Ostprovinzen mit gemischt deutscher und polnischer Bevölkerung bekannten sich die Juden überwiegend zum Deutschtum. Auch unter denjenigen Juden, die ostjiddische Dialekte sprachen, war die Tendenz zur Assimilation in die deutsche Gesellschaft lange Zeit stark ausgeprägt. Der Zionismus, der eine nationale Heimstätte für die Juden in Palästina zu begründen suchte, wurde bis zum Ende des Kaiserreichs von der ganz überwiegenden Mehrheit der deutschen Juden abgelehnt. 1893 wurde der Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens gegründet, und der Name des Vereins war Programm. Der Central-Verein machte sich die Bekämpfung des Antisemitismus zur Aufgabe, lehnte aber alle Vorstellungen von den Juden als einem Volk oder eigenen Rasse ab, sondern betrachtete die deutschen Juden gewissermaßen als einen der deutschen Stämme. Insgesamt waren deutsche Juden im Bereich von Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und den akademischen Berufen außerordentlich erfolgreich. Nach der Statistik von 1910 lag der jüdische Bevölkerungsanteil bei 0,95 % (615.000 von 64.926.000). Davon waren 555.000 deutscher Herkunft, die restlichen 60.000 (ca. 10 %) nicht-deutscher Staatsangehörigkeit (meist Flüchtlinge aus Polen, Ukraine und Russland). Dem gegenüber waren 4,28 % der Staatsanwälte und Richter, 6,01 % der Ärzte, 14,67 % der Anwälte und Notare im Deutschen Kaiserreich jüdischen Glaubens. Überproportional viele prominente Musiker und Virtuosen waren jüdischer Abstammung. Besonders deutlich war der jüdische Beitrag in Großstädten, insbesondere in Berlin. Damit leisteten die deutschen Juden einen herausragenden Beitrag zum weltweiten Kulturleben. Trotzdem konnte der Antisemitismus aus unterschiedlichen Gründen gerade im späteren Kaiserreich unter Kaiser Wilhelm II. administrativ, gesellschaftlich und politisch Fuß fassen. Bestimmte Berufe waren den Juden praktisch verschlossen. So war es für einen Juden unmöglich, Offizier zu werden (was eine schwerwiegende Einschränkung darstellte, da der Offiziersstand zu den angesehensten Berufen des Kaiserreichs gehörte). Beispielhaft hielt der preußische Kriegsminister Karl von Einem 1907 „ein Eindringen jüdischer Elemente in das aktive Offizierskorps nicht nur für schädlich, sondern für direkt verderblich“. Der Anteil jüdischer Universitätsprofessoren lag prozentual deutlich unter dem Anteil jüdischer Privatdozenten, was zum Teil Ausdruck antijüdischer Vorbehalte bei Lehrstuhlbesetzungen war. Führende Gelehrte auch wenn sie die Antisemitenbewegung als primitiv ablehnten äußerten sich voller Misstrauen gegenüber dem Eindringen der Juden in die akademischen Berufe und zeichneten das Phantasiegebilde einer möglichen Herrschaft der Juden über die deutschen Universitäten. Juden wurden nie auf einen Lehrstuhl für deutsche Sprache und Literatur oder für klassische Altertumswissenschaft und Sprachen berufen und bekamen vorwiegend nur in den sich neu entfaltenden mathematisch- naturwissenschaftlichen Fächern und der Medizin eine Anstellung, wo sie Herausragendes leisteten. Der spätere Nobelpreisträger Richard Willstätter bekannte später: viel tieferen Eindruck, entscheidenden, hat auf mich die Haltung der Fakultäten gemacht, nämlich die häufigen Fälle, daß die Berufung jüdischer Gelehrter bekämpft und verhindert wurde, und die Art und Weise in der dies geschah. Die Fakultäten ließen Ausnahmen zu, gewährten aber keine Gleichberechtigung. Trotz des hohen Prozentsatzes jüdischer Anwälte war diesen die höhere juristische Laufbahn weitgehend verschlossen. Insbesondere Richterämter wurden nur restriktiv mit Juden besetzt, was damit begründet wurde, dass das Richteramt besonderes Vertrauen voraussetze und man es daher mit Rücksicht auf die Empfindungen der Bevölkerung nicht mit Juden besetzen könne, auch könne ein Jude schlecht einem Christen einen Eid abnehmen. Juden war es sehr erschwert oder unmöglich, ein höheres Staatsamt zu erhalten. Im Gegensatz zu Großbritannien, wo ein christlich getaufter Jude Benjamin Disraeli sogar Premierminister wurde, gab es im Kaiserreich keinen jüdischen Minister. Einzelne Juden, die in ein höheres Staatsamt gelangten, wie etwa der Direktor der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts Bernhard Dernburg, blieben Ausnahmen. In den aufblühenden Seebädern an Nord- und Ostsee breitete sich der Bäder- Antisemitismus aus. Antisemitische Vorurteile und karikaturhafte Vorstellungen von Juden waren in fast allen Bevölkerungsschichten zu finden. Auch die Haltung der sozialdemokratischen Partei war eine Zeitlang zumindest ambivalent, da dort das Stereotyp des reichen kapitalistischen Juden existierte. Grundsätzlich wurde der Antisemitismus von den Sozialdemokraten abgelehnt; der Parteivorsitzende August Bebel verurteilte den Antisemitismus in einem 1893 gehaltenen Grundsatzreferat Antisemitismus und Sozialdemokratie als reaktionär. Konservative Parteien liebäugelten zeitweilig mit antisemitischen Programmpunkten. So wandte sich die Deutschkonservative Partei in ihrem Tivoli- Programm von 1892 gegen „den vielfach sich vordrängenden und zersetzenden jüdischen Einfluss auf unser Volksleben“ und forderte eine christliche Obrigkeit und christliche Lehrer. Es gab Bestrebungen, den Juden die im Verlauf des 19. Jahrhunderts erlangte bürgerliche Gleichberechtigung wieder zu entziehen. Die Antisemitenpetition der „Berliner Bewegung“ verlangte 1880/81 die Zurücknahme der bürgerlichen Gleichstellung der Juden, wurde jedoch von der preußischen Regierung und den liberalen Parteien im Reichstag zurückgewiesen. Immer wieder auftretende antisemitische Regungen und Aktionen auf regionaler Ebene, wie sie beispielsweise in der Konitzer Mordaffäre 1900–1902 zum Ausdruck kamen, wurden durch die Behörden unterdrückt. Als Gegenreaktion auf den Antisemitismus wurde von liberalen Gelehrten und Politikern (u. a. Theodor Mommsen, Rudolf Virchow, Johann Gustav Droysen) 1890 der Verein zur Abwehr des Antisemitismus („Abwehrverein“) gegründet. Politisch gelang es den Antisemiten nicht, eine einheitliche Partei zu formieren. Der Stimmenanteil der zersplitterten antisemitischen Parteien lag bei allen Reichstagswahlen vor dem Ersten Weltkrieg höchstens bei fünfeinhalb Prozent. Der politische Antisemitismus verlagerte sich mehr zur Deutschkonservativen Partei, Berufsverbänden, Studentenverbindungen und den christlichen Kirchen. Abgesehen von den Liberalen war die deutsche bürgerliche Kultur schon lange antisemitisch durchtränkt. Nationale Minderheiten Muttersprachliche Minderheiten des Deutschen Reiches je Kreis Das Deutsche Reich entwickelte sich zunehmend zu einem einheitlichen Nationalstaat nach dem Vorbild Frankreichs und Großbritanniens. Dennoch gab es 1880 neben den damals fast 42 Millionen deutschen Muttersprachlern rund 3,25 Millionen Nichtdeutschsprachige, darunter 2,5 Millionen mit polnischer oder tschechischer Sprache, 140.000 Sorben, 200.000 Kaschuben, 150.000 Litauisch-Sprechende, 140.000 Dänen sowie 280.000 französische Muttersprachler.[46] Diese lebten überwiegend in der Nähe der Außengrenzen des Reiches. Nicht nur die Regierung, der Kanzler und der Kaiser, sondern auch das national und liberal gesinnte Bürgertum befürwortete grundsätzlich eine Politik der kulturellen und sprachlichen Germanisierung zur Bildung einer neu zu definierenden Nation inmitten Europas. Dabei spielte die Schule mit dem konsequenten Einsatz des deutschsprachigen Unterrichts eine zentrale Rolle. Im Wettstreit der unterschiedlichen Kulturen, aber auch gemäß dem Wunsch nach einer im Innern wie von außen erkennbaren deutschen Nation wurden z. B. die polnischen Pfarrer im Teilstaat Preußen durch weltliche, deutschsprachige Lehrer ersetzt. Eine Ausnahme bildeten die überwiegend französischsprachigen Gebiete Elsass-Lothringens, wo die französische Sprache als Schulsprache zugelassen war. Wichtig war die Einführung des Deutschen als Amts- und Gerichtssprache. War das preußische Königreich mit seinen Außengrenzen im Osten vor der Reichsgründung gegenüber seinen nationalen Minderheiten überwiegend tolerant gewesen und hatte den Schulunterricht in der Muttersprache ausdrücklich gefördert, so wich diese Toleranz insbesondere in den polnischsprachigen Gebieten zunehmend einer Politik der kulturellen Nationalisierung. Die polnische Sprache, in der vor der Reichsgründung in überwiegend polnischsprachigen Gebieten unterrichtet worden war, wurde nach und nach durch die deutsche Unterrichtssprache ersetzt. Nur der katholische Religionsunterricht durfte noch in polnischer Sprache erteilt werden. Als auch dort die deutsche Unterrichtssprache eingeführt wurde, kam es zum Teil zu offenem Widerstand, der sich unter anderem in Schulstreiks äußerte (1901 Wreschener Schulstreik), die die preußischen Behörden und die Lehrerschaft mit disziplinarischen Maßnahmen beantworteten. Von den Sozialdemokraten, den Linksliberalen und dem Zentrum wurden die Maßnahmen scharf verurteilt. Im Fall der polnischen Bevölkerung kamen später auch Maßnahmen hinzu, die den polnischen Großgrundbesitz zu Gunsten deutscher Siedler begrenzen sollten. Auch hat die Preußische Ansiedlungskommission mit wenig Erfolg versucht, polnischen Grundbesitz für deutsche Neusiedler zu erwerben. 1885 wurden bei Polenausweisungen 35.000 Polen aus dem Königreich Preußen ausgewiesen. Das Verfahren wurde von Bismarck initiiert und vom preußischen Innenminister Robert Viktor von Puttkamer umgesetzt. Dennoch hatte diese neue Politik nur begrenzten Erfolg, da mit ihr die Polen, die zuvor mit der toleranten Haltung des preußischen Staates recht gut leben konnten, gegen die Obrigkeit aufgebracht wurden. Trotz finanzieller Anstrengungen und markiger nationalistischer Reden („Wir gehen hier keinen Schritt zurück!“) kam es eher zu einer Zunahme des polnischsprachigen Bevölkerungsanteils und Rückgang des deutschen Bevölkerungsanteils beispielsweise in der Provinz Posen und zu einer zunehmenden Entfremdung zwischen Deutschen und Polen. Die Minderheiten versuchten ihre eigene Identität zu bewahren und organisierten sich erfolgreich in Bauernvereinen, gründeten Kreditanstalten und Hilfsorganisationen. Alle Nationalitäten waren beispielsweise relativ stabil im Reichstag vertreten und anzahlmäßig sogar eher überrepräsentiert. Selbst die ins Ruhrgebiet ausgewanderten Polen hielten an ihrer Herkunft fest. Dort entstanden starke polnische Gewerkschaften. Die antipolnischen Maßnahmen während der Zeit des Kaiserreichs hatten eine unheilvolle Nachwirkung auf das deutsch-polnische Verhältnis im Allgemeinen. Als die Zweite Polnische Republik nach dem Ersten Weltkrieg als unabhängiger Staat entstand, kam der größte Teil der ehemaligen Provinzen Posen und Westpreußen zu Polen. Die polnische Regierung übte nun eine vergleichbar repressive Politik gegenüber den deutschen Minderheiten in diesen Gebieten aus, letztlich, um diese zu nötigen, das Land zu verlassen. Begründet wurde diese Politik mit dem Argument, dass diese Gebiete unter deutscher Herrschaft künstlich „germanisiert“ worden seien und nun erneut polonisiert werden müssten. Wandel und Entwicklung der politischen Kultur Das Kaiserreich war prägend für die politische Kultur in Deutschland weit über das Ende der Monarchie hinaus. Industrialisierung, Urbanisierung sowie die verbesserten Kommunikations-möglichkeiten (z. B. die Verbreitung der Tageszeitungen bis in die unteren Schichten hinein) und andere Faktoren veränderten auch den Bereich der politischen Kultur. War die Politik zuvor überwiegend eine Sache der Eliten und Honoratioren, kam es nunmehr zu einer Fundamentalpolitisierung, an der in unterschiedlicher Weise fast alle sozialen Gruppen einen Anteil hatten. Dazu beigetragen hat zweifellos auch das allgemeine und gleiche Männerwahlrecht (ab dem Alter von 25 Jahren) auf Reichsebene. Ein Indiz dafür war die Zunahme der Wahlbeteiligung. Beteiligten sich 1871 nur 51 % der Wahlberechtigten an den Reichstagswahlen, waren es 1912 84,9 %.[49] Als entscheidender Bestandteil der Massenpolitisierung sollte sich die erstarkende Frauenbewegung erweisen, die sich wie in anderen Industrieländern in dieser Zeit formierte, Reformen und vielfach auch das Frauenwahlrecht einforderte. Entstehung der politischen Lager In die Reichsgründungszeit fällt die Ausprägung der verschiedenen politischen Lager. Karl Rohe unterscheidet dabei ein sozialistisches, ein katholisches und ein nationales Lager. Andere Autoren unterteilen letzteres noch einmal in ein nationales und ein liberales Lager. Ungeachtet von Parteispaltungen, Zusammenschlüssen oder ähnlichen Ereignissen prägten diese Lager bis in die Weimarer Republik hinein das politische Leben weitgehend mit. Alle diese Grundorientierungen hatte es in der ein oder anderen Weise bereits vor der Gründung des Kaiserreichs gegeben. Allerdings entstand mit der Deutschen Zentrumspartei (Zentrum) erstmals eine starke katholische Partei, die annähernd alle sozialen Gruppen von der katholischen Landbevölkerung, die Arbeiterschaft bis hin zu Bürgertum und Adel erreichte. Doch blieb die Parteiorganisation schwach und das Zentrum entwickelte sich nicht zu einer Massenpartei. Ein weiteres Kennzeichen war der Aufstieg der Sozialdemokratie. Insgesamt hatte sich deren Anhängerschaft von 1874 bis 1912 verachtfacht. Der Stimmenanteil der SPD stieg von etwa 9,1 Prozent (1877) auf 34,8 Prozent (1912). Dem Aufstieg der Sozialdemokraten stand dabei kein bedeutsamer Abstieg des bürgerlichen und des katholischen Lagers gegenüber. Obwohl das Zentrum seinen Mobilisierungsgrad aus der Kulturkampfzeit nicht vollständig halten konnte, gelang es dieser Partei, sich auch angesichts einer wachsenden Wählerzahl zu behaupten. Bei allen Verwerfungen gelang es auch dem bürgerlichen Lager, weiterhin etwa ein Drittel der Wahlberechtigten zu erreichen. Nach der überproportionalen Stellung der Nationalliberalen und der Freikonservativen Partei zu Beginn des Kaiserreichs gab es innerhalb dieses Bereichs erhebliche Verschiebungen. Am Ende des Kaiserreichs lagen Linksliberale, Konservative und Nationalliberale mit jeweils etwas mehr als zehn Prozent gleichauf. Nicht zuletzt auf Grund des Kulturkampfes und später des Sozialistengesetzes entwickelten die katholische Bevölkerung und die Anhänger der Sozialdemokratie einen besonders starken inneren Zusammenhalt. Begünstigt durch weitere Faktoren entstand ein katholisches und sozialdemokratisches Milieu. In deren Umfeld entwickelte sich jeweils ein Organisations- und Vereinswesen, das die Bedürfnisse der jeweiligen Gruppe von der „Wiege bis zur Bahre“ erfüllte. Im katholischen Milieu war die Entwicklung differenziert. Vor allem in den agrarischen Teilen des katholischen Deutschland banden die Pfarrer, die Kirche sowie die traditionellen gemeindenahen Vereine die Menschen an das Milieu. In den Industriegebieten und Städten dagegen entwickelten sich zur Integration der katholischen Arbeiterbevölkerung mit dem Volksverein für das katholische Deutschland und den christlichen Gewerkschaften Organisationen mit Millionen von Mitgliedern. Im sozialdemokratischen Bereich entwickelten sich nach dem Ende des Sozialistengesetzes nicht nur die SPD zu einer Massenorganisation. Noch stärker stiegen die Mitgliederzahlen der Gewerkschaften an. Außerdem entstand teilweise auf älteren Grundlagen ein weit verzweigtes Vereinswesen der Arbeiterbildungsvereine, der Arbeitersänger oder der Arbeitersportvereine. Konsumgenossenschaften rundeten dieses Bild ab. Das Selbstverständnis und die Lebensweise von Katholiken, von Sozialdemokraten und der protestantischen bürgerlichen Gesellschaft fielen deutlich auseinander. Ein Wechsel zwischen ihnen war kaum möglich. Der Zusammenhalt wurde durch die jeweilige Sozialisation auch nach dem Ende von Kulturkampf und Sozialistengesetzen weiter getragen. Massenorganisationen Nicht nur im politischen Bereich, sondern auch in fast allen Lebensbereichen entfaltete sich die Massenmobilisierung zur Durchsetzung von Interessen und anderen gesellschaftlichen Zielen. Auf der rechten Seite des politischen Spektrums mobilisierten ein übersteigerter Nationalismus und die Kolonialbewegung Anhänger aus verschiedenen sozialen Gruppen. Der Deutsche Flottenverein stützte sich auf 1,2 Millionen Mitglieder. Zumindest zeitweise gelang es auch dem Antisemitismus, beachtliche Resonanz zu gewinnen. Dazu gehörte die christlich-soziale Partei um den Prediger Adolf Stoecker. Einige wirtschaftliche Interessenorganisationen griffen diese populistischen Forderungen auf, um so ihre eigene Position zu stärken. Besonders stark ausgeprägt war der Antisemitismus etwa im Deutschnationalen Handlungsgehilfenverband. Eng verbunden waren Nationalismus und Antisemitismus im Alldeutschen Verband. Besonders erfolgreich organisierte der Bund der Landwirte (BdL) auch mit nationalen und antisemitischen Untertönen Landwirte aus dem ganzen Reich, wobei die Führung jedoch stets bei den ostelbischen Agrariern lag. Er stützte sich dabei auf eine gut ausgebaute Organisation mit Millionen von Mitgliedern. Der Unterstützung des Bundes verdankten eine große Zahl von Reichs- und Landtagsabgeordneten ihr Mandat. Diese waren daher auch inhaltlich dem BdL verpflichtet. Weniger erfolgreich in dieser Hinsicht waren die Industriellenverbände wie der Centralverband deutscher Industrieller (CdI). Aber auch diesem gelang es, durch eine erfolgreiche Lobbyarbeit im Hintergrund etwa in der Schutzzollfrage die Politik zu beeinflussen. Mit den großen Industrieverbänden CdI und dem Bund der Industriellen verbunden waren die vor allem seit den 1890er Jahren entstehenden Arbeitgeberverbände, die sich primär gegen die Mitspracheansprüche der Gewerkschaften richteten. Neben den großen Interessenverbänden gab es zahlreiche weitere wirtschaftlich orientierte Organisationen. Allein im Bereich Industrie, Handwerk, Handel und Gewerbe existierten 1907 500 Verbände mit ca. 2000 angeschlossenen Organisationen. Ein Aspekt der Verknüpfung von Politik und Interessenvertretung in der Arbeiterbevölkerung war die Entstehung von Richtungsgewerkschaften. Träger waren der (soziale) Liberalismus, das katholische Milieu und die Sozialdemokratie. Dabei hatten die sogenannten freien Gewerkschaften im Umfeld der SPD nach dem Ende des Sozialistengesetzes die höchsten Mitgliederzahlen. In wichtigen Industriegebieten, wie dem Ruhrgebiet, waren die christlichen Gewerkschaften teilweise aber ebenso stark oder sogar stärker. Hinzu kamen in diesem Gebiet nach der Jahrhundertwende auch Organisationen der polnischsprechenden Bergarbeiter, sodass die nichtsozialistischen Gewerkschaften in diesem industriellen Kernbereich des Reiches sehr bedeutend waren. Besonders schwer tat sich der linke Flügel des Liberalismus mit dieser neuen Form der Politik. Zwar bestanden seit den 1860er Jahren mit den Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereinen liberal ausgerichtete Gewerkschaften, ihr Mobilisierungserfolg blieb allerdings vergleichsweise gering. Nationalismus im Wandel Zwar gab es weiterhin einzelstaatliche und dynastisch geprägte Sonderidentitäten. Aber im Überblick gewann die Identifikation mit der Gesamtnation eine gesellschaftlich prägende Bedeutung. Während des Kaiserreichs hat sich die Nationalstaatsidee deutlich gewandelt. Der alte Nationalismus war bis 1848/1849 eine auf Veränderung abzielende Oppositionsbewegung, die sich aus den klassisch-liberalen Idealen der Französischen Revolution gespeist und sich gegen die zu der Zeit als konservativ geltenden Kräfte der Restaurationsära gerichtet hatte. Spätestens mit der Reichsgründung begannen sich die Schwerpunkte zu verlagern. Die bisherigen Gegner auf der Rechten übernahmen nationale Ideen und Ziele. Der Nationalismus wurde tendenziell konservativ geprägt. Auf längere Sicht verlor dabei das demokratische Element an Gewicht. Wichtiger als die „Freiheit“ wurde die „Einheit“. Dies führte unter anderem zu einer Wendung gegen die nationalen und kulturellen Minderheiten im Reich, insbesondere gegen die Polen und in Verbindung mit dem ab Ende der 1870er Jahre an Bedeutung gewinnenden rassistisch begründeten Antisemitismus gegen die Juden (→ Berliner Antisemitismusstreit). In diesen Zusammenhang gehören auch die nationalen Leidenschaften im Kampf gegen den ultramontanen Katholizismus. Im weiteren Verlauf der Reichsgeschichte richtete sich der Nationalismus nicht zuletzt gegen die Sozialdemokratie. Deren internationalistische und revolutionäre Ideologie schien der politischen Elite und ihren Anhängern ein Beleg für ihre Reichsfeindschaft zu sein. Vor diesem Hintergrund wurden die Sozialisten/Sozialdemokraten seit Ende des 19. Jahrhunderts noch während der Ära Bismarck als „vaterlandslose Gesellen“ diffamiert, beziehungsweise deren entsprechender Ruf in den damaligen regierungsfreundlichen und kaisertreuen Zeitungen lanciert. Der Nationalismus im Kaiserreich entfaltete seit der Reichsgründung eine bis dahin unbekannte Breitenwirkung und erfasste im Zusammenwirken mit dem sich ebenfalls verstärkenden Militarismus nunmehr auch die kleinbürgerlichen und bäuerlichen Bevölkerungsteile. Getragen wurde der Nationalismus von den Turn-, Schützen-, Sänger- und vor allem den Kriegervereinen. Aber auch Schule, Universität, die (evangelische) Kirche und das Militär haben zur Verbreitung beigetragen. „Kaiser und Reich“ setzte sich als feststehender Begriff durch. Dagegen hat die Verfassung des Reiches keinen eigenständigen Symbolwert entwickeln können. Von den Institutionen gewannen nur der Reichskanzler und der Reichstag in dieser Hinsicht eine gewisse Bedeutung. Der Reichstag und die allgemeinen Wahlen wurden zu einem sichtbaren Stück nationaler Einheit. Mit den Feiern zu den Kaisergeburtstagen, dem Sedanstag und anderen Gelegenheiten durchdrang das Nationale den Jahreskalender vor allem der bäuerlichen und bürgerlichen Bevölkerung. Sichtbar wurde der Nationalismus auch in den zahlreichen Nationaldenkmälern wie dem Niederwalddenkmal, dem Hermannsdenkmal, später den Kaiser-Wilhelm-Denkmälern auf dem Deutschen Eck oder der Porta Westfalica, den zahlreichen Bismarcktürmen bis hin zu den lokalen Kriegerdenkmalen. Auf längere Sicht konnten sich auch die „Reichsfeinde“ der Zugkraft des Nationalen nicht entziehen. Auf den Katholikentagen wurde seit 1887 nicht nur ein Hoch auf den Papst, sondern auch eins auf den Kaiser ausgebracht. Vor allem nach Kriegsbeginn 1914 zeigte sich, dass auch die Arbeiter vom Nationalismus keineswegs unbeeinflusst blieben. Vor allem während der wilhelminischen Epoche trat neben den halboffiziellen Nationalismus immer stärker ein völkischer Radikalnationalismus, wie ihn etwa der Alldeutsche Verband repräsentierte. Er propagierte nicht nur die Schaffung eines großen Kolonialreiches, sondern auch einen von Deutschland beherrschten mitteleuropäischen Machtbereich.
Deutsches Kaiserreich