Der
Heilige
Stuhl
(als
partikuläres
Völkerrechtssubjekt
nicht
mit
dem
Staat
Vatikanstaat
zu
verwechseln)
kann
ebenfalls
Adelswürden
verleihen,
doch
wurde
dies
seit
dem
Pontifikat
Johannes XXIII. nicht mehr praktiziert, obwohl die theoretische Möglichkeit immer noch besteht.
Der
Papst
ist
ein
regierender
europäischer
Monarch
(heute
im
Vatikan,
historisch
die
längste
Zeit
im
Kirchenstaat),
wenn
auch
in
einer
Wahlmonarchie
(wie
einst
im
Königreich
Polen)
und
daher
auch
in
der
I.
Abteilung
der
Bandreihe
Fürstliche
Häuser
des
„Gotha“
seit
jeher
mit
eigenem
Artikel
aufgeführt.
Als
Kirchenfürsten
hingegen
bezeichnete
man
im
Heiligen
Römischen
Reich
die
regierenden
geistlichen
Fürsten
und
ferner
bis
heute
die
Kardinäle,
zu
denen
im
„Gotha“
eine
Erläuterung
über
den
Geistlichen
Fürstenstand
enthalten
ist,
die
jedoch
dort
nicht
namentlich gelistet sind. Die Päpste schufen sich ihren eigenen päpstlichen Adel, aus dem sie häufig selbst hervorgingen.
Heiliger Stuhl