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Der Heilige Stuhl (als partikuläres Völkerrechtssubjekt nicht mit dem Staat Vatikanstaat zu verwechseln) kann ebenfalls Adelswürden verleihen, doch wurde dies seit dem Pontifikat Johannes XXIII. nicht mehr praktiziert, obwohl die theoretische Möglichkeit immer noch besteht. Der Papst ist ein regierender europäischer Monarch (heute im Vatikan, historisch die längste Zeit im Kirchenstaat), wenn auch in einer Wahlmonarchie (wie einst im Königreich Polen) und daher auch in der I. Abteilung der Bandreihe Fürstliche Häuser des „Gotha“ seit jeher mit eigenem Artikel aufgeführt. Als Kirchenfürsten hingegen bezeichnete man im Heiligen Römischen Reich die regierenden geistlichen Fürsten und ferner bis heute die Kardinäle, zu denen im „Gotha“ eine Erläuterung über den Geistlichen Fürstenstand enthalten ist, die jedoch dort nicht namentlich gelistet sind. Die Päpste schufen sich ihren eigenen päpstlichen Adel, aus dem sie häufig selbst hervorgingen.
Heiliger Stuhl