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Das Königreich Polen (polnisch Królestwo Polskie, lateinisch Regnum Poloniae) war die Bezeichnung des polnischen Staates einerseits als das souveräne Polen in den Jahren 1000 bis 1795 sowie anderseits als das durch eine Personalunion mit dem Russischen Kaiserreich verbundene „Kongresspolen“ von 1815 bis 1916. Die Deutschen und Österreicher richteten in den von ihnen während des Ersten Weltkriegs besetzten Teilen Kongresspolens 1916 das Regentschaftskönigreich Polen ein. Dieses existierte bis 1918. Das Königreich Polen begann entweder im Jahre 1000 mit der Standeserhebung des polnischen Herzogs Bolesław I. zum „Bruder und Helfer des Römischen Reichs“ durch Kaiser Otto III. oder durch die Selbstkrönung Bolesławs I. 1025 zum König von Polen kurz vor seinem Tode. Das später erweiterte Polnisch-Litauische Reich endete 1795 mit der von Russland, Österreich und Preußen erzwungenen Dritten Teilung Polens und der Abdankung König Stanisław August Poniatowskis. Das Denkmal zum 400-jährigen Jubiläum der Union von Krewo in Krakau zeigt Königin Hedwig und Großfürst Jogaila, der nach seiner Taufe und Krönung das litauische Kernland[3] christianisieren ließ. Das Denkmal zum 400-jährigen Jubiläum der Union von Krewo in Krakau zeigt Königin Hedwig und Großfürst Jogaila, der nach seiner Taufe und Krönung das litauische Kernland christianisieren ließ. Erbmonarchie Nach der Zersplitterung des Königreichs in einzelne Herzogtümer (1138) kam es erst 1295 mit Przemysław II. wieder zur Krönung eines Königs. Allerdings entwickelte sich auf dem Hintergrund des Konzepts einer Corona Regni Poloniae bald schon ein Dualismus von König und Ständen insbesondere der polnischen Aristokratie. Wichtig ist die 1386 eingegangene Allianz mit dem Großfürstentum Litauen, in deren Folge der litauische Großfürst Jogaila als Władysław II. Jagiełło den polnischen Thron bestieg und damit die Dynastie der Jagiellonen in Polen-Litauen begründete. Das Königreich Polen wurde in den Jahren 1000 bis 1572 durch folgende Dynastien regiert, die den Anspruch erhoben, Herrscher (Könige) von Polen zu sein: 1000–1300 die Piasten 1300–1305 die Přemysliden 1305–1370 die Piasten 1370–1386/1399 die Capet-Anjou 1386–1572 die Jagiellonen Wahlmonarchie Nach der Lubliner Union (1569) wurde die Personalunion zwischen dem Königreich Polen und dem Großfürstentum Litauen in eine Realunion umgewandelt. Die Aristokratie beider Staaten, die Szlachta, setzte nach dem Aussterben der Jagiellonen im Mannesstamm (1572) das Recht der Freien Wahl des Königs und Großfürsten durch. Seither stand an der Spitze des Staates, der sogenannten I. Rzeczpospolita, auf Lebenszeit ein Wahlkönig bzw. Wahlgroßfürst in Realunion. Die Könige entstammten den Familien Capet-Valois (1573–1574), Báthory (1574–1586), Wasa (1587–1668), Wiśniowiecki (1669–1673), Sobieski (1674–1696), Wettin (1697–1763), Leszczyński (1704–1709/1733–1736)[6] und Poniatowski (1764–1795). Dieser föderale Doppelstaat, auch Polen-Litauen genannt, wurde 1791 mit der Mai-Verfassung aufgehoben. Beide Reichsteile verschmolzen mit ihrem Inkrafttreten zum Einheitsstaat Rzeczpospolita Polen, der nach dem gescheiterten Kościuszko-Aufstand mit der Dritten Teilung Polens, 1795, unterging. „Kongresspolen“ Nach dem Untergang der Rzeczpospolita 1795 fielen die Länder der polnisch-litauischen Krone an Russland, Österreich sowie Preußen. Nach dem Wiener Kongress, 1815, wurde auf dem Gebiet des vom französischen Kaiser Napoleon 1807 errichteten polnischen Herzogtums Warschau, ohne Posen und Krakau, das sogenannte Kongresspolen eingerichtet, ein formell unabhängiges „Königreich Polen“ auf Basis einer konstitutionellen Monarchie, das nur durch eine Personalunion mit dem Russischen Kaiserreich verbunden sein sollte. Die Vereinbarungen wurden durch das autokratische Regime in Sankt Petersburg in den Jahren nach dem Kongress konsequent missachtet und schleichend beschnitten. Die vereinbarten Souveränitätsrechte wurden den Polen nicht vollständig gewährt. Nach dem gescheiterten Novemberaufstand, 1830–1831, wurde die bestehende polnische Verwaltung und Autonomie unter Bruch der Wiener Kongressakte im Jahr 1832 durch das „Organische Statut“ liquidiert und das Gebiet in den folgenden Jahrzehnten sukzessive als Provinz „Weichselland“ dem Russischen Reich administrativ direkt einverleibt. Regentschaftskönigreich Polen Im Verlauf des Ersten Weltkrieges proklamierten die Mittelmächte 1916 das „Polnische Königreich“ („Królestwo Polskie“). Dies war aber eher eine gegen Russland gerichtete Maßnahme als eine Anerkennung des Rechts der Polen auf Eigenstaatlichkeit. Dieses Königreich existierte formell bis 1918. Zur Unterstreichung der Staatlichkeit wurden auch Münzen ausgegeben. Könige
Königreich
Königreich Polen