Das
Königreich
Polen
(polnisch
Królestwo
Polskie,
lateinisch
Regnum
Poloniae)
war
die
Bezeichnung
des
polnischen
Staates
einerseits
als
das
souveräne
Polen
in
den
Jahren
1000
bis
1795
sowie
anderseits
als
das
durch
eine
Personalunion
mit
dem
Russischen
Kaiserreich
verbundene
„Kongresspolen“
von
1815
bis
1916.
Die
Deutschen
und
Österreicher
richteten
in
den
von
ihnen
während
des
Ersten
Weltkriegs
besetzten
Teilen
Kongresspolens
1916
das
Regentschaftskönigreich
Polen
ein.
Dieses
existierte bis 1918.
Das
Königreich
Polen
begann
entweder
im
Jahre
1000
mit
der
Standeserhebung
des
polnischen
Herzogs
Bolesław
I.
zum
„Bruder
und
Helfer
des
Römischen
Reichs“
durch
Kaiser
Otto
III.
oder
durch
die
Selbstkrönung
Bolesławs
I.
1025
zum
König
von
Polen
kurz
vor
seinem
Tode.
Das
später
erweiterte
Polnisch-Litauische
Reich
endete
1795
mit
der
von
Russland,
Österreich und Preußen erzwungenen Dritten Teilung Polens und der Abdankung König Stanisław August Poniatowskis.
Das
Denkmal
zum
400-jährigen
Jubiläum
der
Union
von
Krewo
in
Krakau
zeigt
Königin
Hedwig
und
Großfürst
Jogaila,
der
nach
seiner Taufe und Krönung das litauische Kernland[3] christianisieren ließ.
Das
Denkmal
zum
400-jährigen
Jubiläum
der
Union
von
Krewo
in
Krakau
zeigt
Königin
Hedwig
und
Großfürst
Jogaila,
der
nach
seiner
Taufe
und
Krönung
das
litauische
Kernland
christianisieren ließ.
Erbmonarchie
Nach
der
Zersplitterung
des
Königreichs
in
einzelne
Herzogtümer
(1138)
kam
es
erst
1295
mit
Przemysław
II.
wieder
zur
Krönung
eines
Königs.
Allerdings
entwickelte
sich
auf
dem
Hintergrund
des
Konzepts
einer
Corona
Regni
Poloniae
bald
schon
ein
Dualismus
von
König
und
Ständen insbesondere der polnischen Aristokratie.
Wichtig
ist
die
1386
eingegangene
Allianz
mit
dem
Großfürstentum
Litauen,
in
deren
Folge
der
litauische
Großfürst
Jogaila
als
Władysław
II.
Jagiełło den polnischen Thron bestieg und damit die Dynastie der Jagiellonen in Polen-Litauen begründete.
Das
Königreich
Polen
wurde
in
den
Jahren
1000
bis
1572
durch
folgende
Dynastien
regiert,
die
den
Anspruch
erhoben,
Herrscher
(Könige)
von Polen zu sein:
1000–1300 die Piasten
1300–1305 die Přemysliden
1305–1370 die Piasten
1370–1386/1399 die Capet-Anjou
1386–1572 die Jagiellonen
Wahlmonarchie
Nach
der
Lubliner
Union
(1569)
wurde
die
Personalunion
zwischen
dem
Königreich
Polen
und
dem
Großfürstentum
Litauen
in
eine
Realunion
umgewandelt.
Die
Aristokratie
beider
Staaten,
die
Szlachta,
setzte
nach
dem
Aussterben
der
Jagiellonen
im
Mannesstamm
(1572)
das
Recht
der
Freien
Wahl
des
Königs
und
Großfürsten
durch.
Seither
stand
an
der
Spitze
des
Staates,
der
sogenannten
I.
Rzeczpospolita,
auf
Lebenszeit
ein
Wahlkönig
bzw.
Wahlgroßfürst
in
Realunion.
Die
Könige
entstammten
den
Familien
Capet-Valois
(1573–1574),
Báthory
(1574–1586),
Wasa
(1587–1668),
Wiśniowiecki
(1669–1673),
Sobieski
(1674–1696),
Wettin
(1697–1763),
Leszczyński (1704–1709/1733–1736)[6] und Poniatowski (1764–1795).
Dieser
föderale
Doppelstaat,
auch
Polen-Litauen
genannt,
wurde
1791
mit
der
Mai-Verfassung
aufgehoben.
Beide
Reichsteile
verschmolzen
mit
ihrem
Inkrafttreten
zum
Einheitsstaat
Rzeczpospolita
Polen,
der
nach
dem
gescheiterten
Kościuszko-Aufstand
mit
der Dritten Teilung Polens, 1795, unterging.
„Kongresspolen“
Nach
dem
Untergang
der
Rzeczpospolita
1795
fielen
die
Länder
der
polnisch-litauischen
Krone
an
Russland,
Österreich
sowie
Preußen.
Nach
dem
Wiener
Kongress,
1815,
wurde
auf
dem
Gebiet
des
vom
französischen
Kaiser
Napoleon
1807
errichteten
polnischen
Herzogtums
Warschau,
ohne
Posen
und
Krakau,
das
sogenannte
Kongresspolen
eingerichtet,
ein
formell
unabhängiges
„Königreich
Polen“
auf
Basis
einer
konstitutionellen
Monarchie,
das
nur
durch
eine
Personalunion
mit
dem
Russischen
Kaiserreich
verbunden
sein
sollte.
Die
Vereinbarungen
wurden
durch
das
autokratische
Regime
in
Sankt
Petersburg
in
den
Jahren
nach
dem
Kongress
konsequent
missachtet
und
schleichend
beschnitten.
Die
vereinbarten
Souveränitätsrechte
wurden
den
Polen
nicht
vollständig
gewährt.
Nach
dem
gescheiterten
Novemberaufstand,
1830–1831,
wurde
die
bestehende
polnische
Verwaltung
und
Autonomie
unter
Bruch
der
Wiener
Kongressakte
im
Jahr
1832
durch
das
„Organische
Statut“
liquidiert
und
das
Gebiet
in
den
folgenden
Jahrzehnten
sukzessive
als
Provinz
„Weichselland“
dem
Russischen
Reich
administrativ
direkt einverleibt.
Regentschaftskönigreich Polen
Im
Verlauf
des
Ersten
Weltkrieges
proklamierten
die
Mittelmächte
1916
das
„Polnische
Königreich“
(„Królestwo
Polskie“).
Dies
war
aber
eher
eine
gegen
Russland
gerichtete
Maßnahme
als
eine Anerkennung des Rechts der Polen auf Eigenstaatlichkeit. Dieses Königreich existierte formell bis 1918. Zur Unterstreichung der Staatlichkeit wurden auch Münzen ausgegeben.
Könige
Königreich
Königreich Polen