Neben
der
großherzoglichen
Familie
gibt
es
in
Luxemburg
keine
Fürsten-
oder
Herzogsgeschlechter.
Gemäß
Luxemburger
Verfassung
besitzt
der
Großherzog
das
Recht
„de
conférer
des
titres
de
Noblesse“
(der
Verleihung
von
Adelstiteln).
Auch
heute
noch
werden
vom
Großherzog
Erhebungen
in
den
Adelsstand
vorgenommen.
Zumeist
handelt
es
sich
jedoch
um
Nobilitierungen
im
Familienkreis.
So
wurde
der
Neffe
der
Großherzogin
Charlotte,
Gustaf
Lennart
Nicolaus
Paul
Bernadotte,
im
Jahre
1951
zum
„Comte
de
Wisborg“
nobilitiert
(siehe
zum
Beispiel: Thronfolge in Schweden).
Luxenburgischer Adel