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Neben der großherzoglichen Familie gibt es in Luxemburg keine Fürsten- oder Herzogsgeschlechter. Gemäß Luxemburger Verfassung besitzt der Großherzog das Recht „de conférer des titres de Noblesse“ (der Verleihung von Adelstiteln). Auch heute noch werden vom Großherzog Erhebungen in den Adelsstand vorgenommen. Zumeist handelt es sich jedoch um Nobilitierungen im Familienkreis. So wurde der Neffe der Großherzogin Charlotte, Gustaf Lennart Nicolaus Paul Bernadotte, im Jahre 1951 zum „Comte de Wisborg“ nobilitiert (siehe zum Beispiel: Thronfolge in Schweden).
Luxenburgischer Adel