Die
Österreichisch-Ungarische
Monarchie,
ungarisch
Osztrák-Magyar
Monarchia,
kurz
Österreich-Ungarn,
informell
auch
k.
u.
k.
Doppelmonarchie
genannt,
war
eine
Realunion
in
der
letzten
Phase
des
Habsburgerreiches
in
Mittel-
und
Südosteuropa
für
den
Zeitraum
zwischen
1867
und
1918.
Sie
bestand
nach
dem
Umbau
des
Kaisertums
Österreich
zu
einem
Staatenverband
auf
der
Grundlage
des
österreichisch-ungarischen
Ausgleiches
vom
8.
Juni
1867
(in
Österreich
am
21.
Dezember
1867
verfassungsmäßig
implementiert) bis zum 31. Oktober 1918 (Austritt Ungarns aus der Realunion).
Die
Österreichisch-Ungarische
Monarchie
setzte
sich
aus
zwei
Staaten
zusammen:
aus
den
im
Reichsrat
vertretenen
Königreichen
und
Ländern,
inoffiziell
Cisleithanien
(erst
ab
1915
amtlich
Österreich
genannt),
und
den
Ländern
der
Heiligen
Ungarischen
Krone,
inoffiziell
Transleithanien
(vulgo
Ungarn).
Hinzu
kam
das
seit
1878
von
Österreich
besetzte
Gebiet
Bosnien
und
Herzegowina,
das
1908
als
Kondominium
nach
langen
Verhandlungen
der
Monarchie
einverleibt
wurde.
Die
verfassungsrechtlichen
Ausgleichsvereinbarungen
sicherten
im
Sinne
einer
Realunion
die
Gleichberechtigung
der
beiden
(Teil-)Staaten
im
Verhältnis
zueinander.
Gemeinsames
Staatsoberhaupt
war
der
Kaiser
von
Österreich
und
Apostolische
König
von
Ungarn
aus
dem
Haus
Habsburg-Lothringen.
Von
1867
bis
1916 herrschte Franz Joseph I., danach bis 1918 sein Großneffe Karl I./IV.
Mit
rund
676.000
km²
war
Österreich-Ungarn
nach
der
Annexion
Bosniens
und
der
Herzegowina
1908
flächenmäßig
das
zweitgrößte
(nach
dem
Russischen
Reich)
und
mit
52,8
Millionen
Menschen
(1914)
das
bevölkerungsmäßig
drittgrößte
Land
Europas
(nach
dem
Russischen
und
dem
Deutschen
Reich).
Sein
Gebiet
umfasste
zuletzt
die
Territorien
der
heutigen
Staaten
Österreich,
Ungarn,
Tschechien
(mit
Ausnahme
des
Hultschiner
Ländchens),
Slowakei,
Slowenien,
Kroatien,
Bosnien
und
Herzegowina
sowie
Teile
des
heutigen
Rumäniens
(Siebenbürgen,
Banat,
später
Kreischgebiet,
östlicher
Teil
von
Sathmar,
Südmarmarosch,
Südbukowina),
Montenegros
(Gemeinden
an
der
Küste),
Polens
(Westgalizien),
der
Ukraine
(Ostgalizien,
Karpatenukraine
und
Nordbukowina),
Italiens
(Trentino-Südtirol und Teile von Friaul-Julisch Venetien) und Serbiens (Vojvodina).
Der
Erste
Weltkrieg,
der
Zerfall
Altösterreichs
Ende
Oktober
1918
durch
die
Gründung
der
Tschechoslowakei,
des
SHS-Staates
und
des
Staates
Deutschösterreich
und
den
Abfall
Galiziens,
der
Austritt
Ungarns
aus
der
Realunion
per
31.
Oktober
1918
sowie
1919
der
Vertrag von Saint-Germain und 1920 der Vertrag von Trianon führten zum bzw. besiegelten das Ende von Österreich-Ungarn.
Die
in
Deutschösterreich
nachfolgende
Republik
(„Restösterreich“)
bewahrte
den
österreichischen
Namen,
schaffte
(wie
die
Tschechoslowakei)
den
Adelsstand
ab
und
verwies
den
Monarchen
sowie
andere
Habsburger,
die
sich
nicht
als
Bürger
der
Republik
verstehen
wollten,
des
Landes.
Nicht
zuletzt
aufgrund
der
Erfahrungen
der
nachfolgenden
Jahrzehnte
gibt
es
im
heutigen
Österreich
wie
auch
einigen
anderen
Nachfolgestaaten
eine
größtenteils
positive
Erinnerungskultur
zur
Habsburgermonarchie
bzw.
zu
Österreich-
Ungarn.
Staatsname
Die
amtliche
Staatsbezeichnung
Österreichisch-Ungarische
Monarchie
(ungarisch
Osztrák-Magyar
Monarchia)
wurde
vom
Kaiser
und
König
Franz
Joseph
I.
am
14.
November
1868
durch
ein
Handschreiben
festgelegt.
Alternativ
firmierte
die
Doppelmonarchie
auch
als
Kaiserliche
und
königliche
Monarchie
Österreich-Ungarn,
was
zu
der
informellen
Bezeichnung
k.
u.
k.
Monarchie
führte.
Da
die
Donau
den
Doppelstaat
als
dessen
Hauptstrom
auf
einer
Länge
von
etwa
1300
km
durchfloss,
spricht
man
auch
von
der
Donaumonarchie.
Wegen
der
staatsrechtlichen
Konstruktion
der
beiden
Teile
ist
ebenso
die
Bezeichnung
Doppelmonarchie
gebräuchlich;
mit
dem
kaiserlichen Doppeladler, den das Königreich Ungarn nicht führte, hat dies nichts zu tun.
Das
kaiserliche
Österreich
wurde
bis
1915
offiziell
meist
die
im
Reichsrat
vertretenen
Königreiche
und
Länder
genannt,
inoffiziell
hingegen
in
der
Politiker-
und
Juristensprache
nach
dem
Grenzfluss
Leitha
auch
Cisleithanien.
Das
königliche
Ungarn
firmierte
amtlich
als
die
Länder
der
heiligen
ungarischen
Stephanskrone
oder
auch
als
Transleithanien.
Der
Begriff
Österreich
als
zusammenfassender
Begriff
für
die
cisleithanischen
Länder
wurde
erst
1915
offiziell
eingeführt.
In
der
Literatur
wurde
das
kaiserliche
Österreich
im
Rückblick
zuweilen
scherzhaft
auch
als
Kakanien
bezeichnet
–
ein
Ausdruck,
der
aus
dem
Roman
Der
Mann
ohne
Eigenschaften
von
Robert Musil stammt und sich aus dem für die cisleithanische Reichshälfte verwendeten Kürzel k. k. ableitete.
Flaggen
Österreich-Ungarn besaß keine gemeinsame Staatsflagge, jedoch
eine gemeinsame rot-weiß-rote Seekriegs- und Marineflagge (mit einem gekrönten Bindenschild), zuvor bereits seit 1. Jänner 1787 geführt,
Truppenfahnen des gemeinsamen Heeres und
eine
gemeinsame,
per
1.
August
1869
eingeführte
Handelsflagge
(eine
Kombination
aus
der
Marineflagge
und
der
ungarischen
Reichsflagge,
die
durch
das
kleine
ungarische
Wappen
ergänzt
wurde).
Die
Farben
des
Hauses
Habsburg
sind
gleichzeitig
die
Flagge
der
im
Reichsrat
vertretenen
Königreiche
und
Länder
(Schwarz-
Gelb). Die ungarische Reichshälfte besaß als Flagge eine rot-weiß-grüne Trikolore, versehen mit dem ungarischen Wappen.
Am
12.
Oktober
1915
wurde
auf
kaiserlichen
Erlass
für
die
Marine
eine
Serie
von
neuen
Flaggen
beschlossen,
darunter
auch
eine
neu
gestaltete
Kriegs-
und
Marineflagge.
Auf
Grund
der
Kriegsbedingungen
kam
es
jedoch
nie
zur
Einführung
der
neuen
Flaggen.
Hingegen
sah
man
die
neue
Kriegsflagge
zum
Beispiel
auf
Postkarten
abgedruckt.
Auch
zeigten
einige
österreichisch-
ungarische Flugzeuge die Flagge auf dem Leitwerk.
Wappen
Von
1867
bis
1915
war
der
Doppeladler
der
Dynastie
Habsburg-Lothringen
(„Haus
Österreich“)
das
Hoheitszeichen
für
gemeinsame
(k.
u.
k.)
Institutionen
Österreich-Ungarns;
er
wurde
von
der
Dynastie
schon
lang
vor
der
Einrichtung
der
Doppelmonarchie geführt und symbolisierte den kaiserlichen Rang.
Ungarische
Politiker
waren
damit
stets
unzufrieden,
weil
der
Doppeladler
gleichzeitig
Symbol
der
österreichischen,
cisleithanischen
Reichshälfte
war.
1915
wurde
ein
neues
gemeinsames
Wappen
eingeführt,
eine
Kombination
aus
den
gleichberechtigten
Wappen
der
beiden
Reichshälften
und
dem
(kleineren)
des
Herrscherhauses.
Die
Devise
indivisibiliter
ac
inseparabiliter
(„unteilbar
und
untrennbar“)
sollte
die
Verbundenheit
der
beiden
in
einer
Realunion
verbundenen
Monarchien
darstellen.
Das
(mittlere)
Wappen
der
österreichischen
Reichshälfte
zeigte
den
von
der
Kaiserkrone
überhöhten
Doppeladler
mit
einem
Brustschild,
der
die
Wappen
der
Kronländer
beinhaltete.
Als
Schildhalter
dienten
zwei
Greife.
Das
ungarische
Wappen
wurde
von der Stephanskrone überhöht und von zwei schwebenden, weiß gekleideten Engeln flankiert.
Entwicklung
Österreichisch-Ungarischer Ausgleich 1848–1867
Die
Wurzeln
der
Österreichisch-Ungarischen
Monarchie
liegen
in
der
Auseinandersetzung
des
Kaisertums
Österreich
mit
dem
Königreich
Preußen
um
die
Vorherrschaft
im
Deutschen
Bund,
der
am
8.
Juni
1815
mit
Österreich
als
Präsidialmacht
gegründet
worden
war.
Österreich
war
für
Preußen
das
Haupthindernis
in
der
vom
überregionalen
Deutschen
Nationalverein
gestützten
Kleindeutschen
Lösung,
die
einen
Zusammenschluss
der
Länder
des
Deutschen
Bundes
unter
der
Führung
Preußens
und
dem
gleichzeitigen
Ausschluss
Österreichs
vorsah.
Diese
Auseinandersetzung
wurde
am
3.
Juli
1866
in
der
Schlacht
bei
Königgrätz
(„Deutscher
Krieg“)
zu
Gunsten
Preußens
entschieden.
Die
für
das
Kaisertum
Österreich
schwerstwiegende
Folge
dieses
Krieges
war
die
Isolierung
durch
die
erzwungene
Trennung
von
den
deutschen
Staaten.
Dieser
Schwächung
der
Deutschen
in
Österreich
stand
die
Stärkung
der
Stellung
der
demografisch
dominierenden
nichtdeutschen
Nationalitäten
gegenüber,
die das Zerbrechen des schon 1848 schwer erschütterten Vielvölkerstaates befürchten ließ.
Um
diese
Gefahr
zu
verringern,
musste
das
Kaiserhaus
vor
allem
das
Verhältnis
zu
den
herrschenden
Schichten
Ungarns
entspannen.
Die
Ungarische
Revolution
konnte
im
Jahr
1849
nur
mit
Unterstützung
des
Russischen
Reiches
niedergeschlagen
werden.
Mit
der
Hinrichtung
des
gemäßigten
ehemaligen
Ministerpräsidenten
Lajos
Batthyány
sowie
der
13
Märtyrer
von
Arad
hatte
der
20-jährige
Kaiser
Franz
Joseph
I.
1850
allerdings
eine
Kluft
aufgerissen,
die
durch
die
Abtrennung
der
Wojwodina,
Kroatiens,
Slawoniens
und
Siebenbürgens sowie die Unterstellung Restungarns unter die Militärverwaltung von Erzherzog Albrecht weiter vertieft wurde.
Mit
der
Befreiung
der
Bauern
hatte
das
Haus
Habsburg
den
ungarischen
Adel
als
eigentlichen
Entscheidungsträger
des
Landes
endgültig
gegen
sich
aufgebracht.
Dessen
passive
Resistenz
in
Form
von
Ämter-
und
Steuerverweigerung
zog
permanente
Truppenpräsenz
nach
sich.
Als
modernisierende
Elemente
dieser
Phase
sind
neben
der
Bauernbefreiung
die
Modernisierung
des
Schulwesens, das Ende der Patrimonialgerichtsbarkeit und die Einführung des österreichischen Strafgesetzbuches zu verzeichnen.
Die
Konfrontation
wurde
schließlich
auch
durch
den
wirtschaftlichen
Aufschwung
gedämpft,
eine
substantielle
Annäherung
war
jedoch
erst
1865
mit
der
Wiedereinberufung
des
ungarischen
Landtages
und
der
Zusage
der
weitgehenden
Restitution
der
ungarischen
Verfassung
von
1848
durch
die
kaiserliche
Regierung
erfolgt.
Weitere Schritte waren dringend nötig.
Die
Ausgleichsverhandlungen
mit
den
Ungarn
standen
unter
dem
Zeichen
widerstrebender
magyarischer
Meinungen.
Der
im
Exil
lebende
geistige
Führer
der
ungarischen
Revolution,
Lajos
Kossuth,
und
seine
beträchtliche
Anhängerschaft
im
Lande
votierten
für
die
Loslösung
von
Österreich,
ein
Ausgleich
wäre
(gemäß
Kossuth) der „Tod der Nation“ und würde dem Land das „Zugseil fremder Interessen auferlegen“.
Letztendlich
setzte
sich
jedoch
die
Meinung
des
Führers
der
Liberalen,
Ferenc
Deák,
durch.
Er
argumentierte,
dass
ein
freies
Ungarn
mit
seinen
starken
slawischen
und
deutschen
Minderheiten
Gefahr
liefe,
in
die
Isolation
zu
geraten
und
letztendlich
zwischen
Russland
und
Deutschland
zerrieben
zu
werden.
Ein
Bündnis
mit
dem
durch
das
interne
Nationalitätenproblem
geschwächten
Österreich
unter
der
Führung
eines
Monarchen,
der
sich
im
Krönungseid
der
ungarischen
Nation
verpflichtet,
wäre
deshalb
vorzuziehen.
Den
Adel
überzeugte
er
überdies
mit
dem
Hinweis,
dass
der
Ausgleich
die
Möglichkeit
bieten würde, die territoriale und politische Integrität des Großgrundbesitzes zu wahren und die Herrschaft über die nichtmagyarischen Nationen Ungarns fortzusetzen.
Die
Verhandlungen
über
den
Ausgleich
mit
dem
Königreich
Ungarn
wurden
Anfang
1867
abgeschlossen.
Am
17.
Februar
1867
ernannte
Franz
Joseph
I.
die
neue
ungarische
Regierung
unter
Graf
Andrássy.
Die
Wiener
Verhandlungen
wurden
einen
Tag
später
abgeschlossen.
Am
27.
Februar
1867
wurde
der
ungarische
Reichstag
wiederhergestellt.
Am
15.
März
leistete
Graf
Andrássy
mit
seiner
Regierung
in
Buda
König
Franz
Joseph
I.
den
Treueid.
Zugleich
traten
die
Regelungen
des
österreichisch-ungarischen
Ausgleichs
in
Kraft.
Das
gilt
als
Geburtstag
der
Doppelmonarchie,
wenn
auch
die
in
Ungarn
am
12.
Juni
1867
beschlossenen
Ausgleichsgesetze
im
österreichischen
Reichsrat
erst
am
21.
Dezember
1867
beschlossen
waren
und
am
22.
Dezember
1867
in
Kraft
traten (vgl. Dezemberverfassung). Franz Joseph I. selbst wurde am 8. Juni 1867 in Buda zum König von Ungarn gekrönt.
Doppelmonarchie 1867–1914
Franz
Joseph
I.
war
formal
das
gemeinsame
konstitutionelle
Staatsoberhaupt
(Personalunion),
unter
dessen
Leitung
sowohl
die
Außenpolitik,
das
gemeinsame
Heer
und
die
Kriegsmarine
sowie
die dazu nötigen Finanzen in den entsprechenden drei Reichs-, später k. u. k. Ministerien mit Sitz in Wien gemeinsam verwaltet wurden (Realunion):
k. u. k. Außenminister; Vorsitzender im gemeinsamen Ministerrat
k. u. k. Kriegsminister
Gemeinsamer Finanzminister
(Die angeführten Lemmata enthalten Listen aller Amtsträger bis 1918.)
Alle
anderen
Angelegenheiten
konnten
Österreich
und
Ungarn
von
nun
an
getrennt
regeln
(es
kam
jedoch
freiwillig
zu
einem
gemeinsamen
Währungs-,
Wirtschafts-
und
Zollgebiet).
Mit
dem
Abschluss des Ausgleichs waren jedoch keinesfalls alle Streitpunkte ausgeräumt. So hatte sich Ungarn eine Adaptierung alle zehn Jahre zusichern lassen.
Die
Verhandlungen
dazu
wurden
von
den
Ungarn
vor
allem
mit
dem
Ziel
der
Schwächung
der
noch
vorhandenen
Bande
und
der
Verbesserung
ihrer
wirtschaftlichen
Position
gegenüber
Cisleithanien
geführt.
Die
sich
jeweils
über
viele
Monate
oder
gar
Jahre
hinziehenden
Verhandlungen
der
entsprechenden
Kommissionen
schufen
ein
Klima
der
permanenten
Konfrontation
und
belasteten
das
Verhältnis
zwischen
den
beiden
Teilen
der
Realunion
bis
zur
Planung
eines
Militäreinsatzes.
Es
zeigte
sich,
dass
der
Einfluss
Franz
Josephs
I.
als
ungarischer
König
auf
die
ungarische
Innenpolitik
weit
geringer
war
als
jener
auf
die
Regierungen
in
Cisleithanien
als
österreichischer
Kaiser.
Eines
seiner
letzten
Druckmittel
gegenüber
den
Ungarn
blieb
die
Androhung
der Einführung allgemeiner und freier Wahlen.
Der
Ausgleich
mit
Ungarn,
der
Ungarn
eine
weit
reichende
staatliche
Autonomie
gebracht
hatte,
führte
allerdings
zum
Protest
anderer
Nationalitäten,
insbesondere
der
Slawen.
Konkrete
Forderungen
nach
einem
ähnlichen
Ausgleich
wurden
vor
allem
von
den
Tschechen
für
die
Länder
der
böhmischen
Krone
(Böhmen,
Mähren,
Österreichisch-Schlesien)
erhoben.
Die
unberücksichtigten
Interessen
anderer
Nationalitäten
und
die
ungarische
Magyarisierungspolitik
führten
zu
ethnischen
Spannungen
und
zu
Begriffen
wie
„Völkerkerker“.
Andererseits
prosperierte die Doppelmonarchie als gemeinsamer Wirtschaftsraum mit gemeinsamer Währung.
Die
nichtdeutschen
Nationalitäten
hatten
in
Österreich,
wo
alle
Nationalitäten
zumindest
de
jure
gleichberechtigt
waren,
wesentlich
bessere
Bedingungen
als
die
nichtmagyarischen
in
Ungarn,
das
auf
Magyarisierung
der
anderen
Hälfte
der
Bevölkerung
setzte.
Dies
betraf
vor
allem
den
Unterricht
in
der
Muttersprache
(obwohl
höhere
nichtdeutsche
Schulen
oft
erkämpft
werden
mussten),
die
Verwendung
der
Muttersprache
bei
Ämtern
und
Behörden
(Antworten
in
der
Sprache
des
Antragstellers
mussten
allerdings
erst
gesetzlich
vorgeschrieben
werden)
und
die
Vertretung im Reichsrat, dem Parlament Österreichs.
Diese
Vertretung
wurde
allerdings
sehr
unterschiedlich
genützt.
Die
Polen
im
Kronland
Galizien
arbeiteten
–
durch
Steuergeschenke
und
Investitionen
geködert
–
oft
konstruktiv
mit
und
stellten
zeitweise
Minister
oder
sogar
den
Ministerpräsidenten
(Kasimir
Felix
Badeni,
Agenor
Gołuchowski
der
Ältere,
Agenor
Gołuchowski
der
Jüngere,
Alfred
Józef
Potocki
oder
Leon
Biliński).
Viele
tschechische
Politiker
bestritten
die
Zuständigkeit
des
Reichsrates
für
die
Länder
der
böhmischen
Krone
grundsätzlich,
sodass
dort
schon
früher
als
in
anderen
Kronländern
die
Direktwahl
der
Abgeordneten
vorgeschrieben
werden
musste.
Tschechische
Reichsratsabgeordnete
machten
die
Beratungen
des
Abgeordnetenhauses
immer
wieder
durch
Lärmorgien
unmöglich (Obstruktionspolitik), worauf die Regierung dem Kaiser die Vertagung des Reichsrates vorschlug und mit provisorischen Verordnungen weiterregierte.
In
Ungarn
waren
die
nichtmagyarischen
Nationalitäten,
welche
die
Hälfte
der
Bevölkerung
ausmachten,
durch
Schulgesetze
und
Wahlrecht
diskriminiert.
Im
Unterschied
zu
Österreich,
wo
dies
bei
den
Reichsratswahlen
1907
gelungen
war,
wurde
in
Ungarn
bis
zum
Ende
der
Doppelmonarchie
kein
allgemeines
und
gleiches
Männerwahlrecht
eingeführt.
Vorrechte
von
Stand
und
Besitz
waren
in
Ungarn
wesentlich
stärker
maßgebend
als
in
Österreich.
Die
herrschende
Schicht
Ungarns
arbeitete
im
Rahmen
ihrer
politischen
Möglichkeiten
daran,
Ungarn
möglichst
vollständig
von Österreich unabhängig zu machen.
Als
der
Berliner
Kongress
1878
Österreich-Ungarn
die
Okkupation
Bosniens
und
der
Herzegowina,
beide
formal
weiterhin
Bestandteile
des
Osmanischen
Reiches,
gestattete,
wollten
Österreich
und
Ungarn
das
neue
Verwaltungsgebiet
in
ihren
Staat
eingliedern.
Die
salomonische
Lösung
war
dann,
dass
Bosnien
und
Herzegowina
weder
zu
Cis-
noch
zu
Transleithanien
geschlagen,
sondern vom gemeinsamen Finanzministerium verwaltet wurden.
Kaiser
und
König
Franz
Joseph
I.
war
nach
dem
Ausgleich
penibel
darauf
bedacht,
seine
beiden
Monarchien
gleich
zu
behandeln.
Dies
erstreckte
sich
bis
zur
Frage
der
Namensgebung
für
neue
Schiffe
der
k.
u.
k.
Kriegsmarine;
Franz
Joseph
I.
lehnte
Namensvorschläge
ab,
die
Ungarn
(Magyaren)
benachteiligt
hätten.
Der
nach
dem
Selbstmord
von
Kronprinz
Rudolf
1889
und
dem
Tod
seines
Vaters
1896
designierte
Thronfolger
Erzherzog
Franz
Ferdinand
hingegen
verbarg
seine
Abneigung
gegen
die
herrschende
Klasse
Ungarns
und
ihre
Magyarisierungs-
und
Erpressungspolitik
gegenüber
der
Krone
nicht
und
plante
in
seiner
Militärkanzlei
(er
wurde
1913
Generalinspektor
der
gesamten
bewaffneten
Macht)
im
Schloss
Belvedere
einen
auf
die
Armee
gestützten
Umbau
der
Doppelmonarchie
nach
dem
Tod
Franz
Josephs
I.
Sein
Vorhaben,
aus
der
Doppelmonarchie
durch
gleichberechtigte
Beteiligung
der
Südslawen
als
drittes
Staatselement
(Trialismus)
eine
„Tripelmonarchie“
zu
machen,
wäre
wohl
nur
im
Bürgerkrieg
mit
den
Ungarn
zu
realisieren
gewesen.
Außerdem
hätten
die
dann
nach
wie
vor
benachteiligten
Tschechen
wohl
nicht
unbeteiligt
zugesehen.
Auf
Initiative
Franz
Ferdinands
wurden
außerdem
Modelle
zur
Umwandlung
der
Monarchie
in
einen
ethnisch-föderativen
Staat
entworfen
(Modell
der
Vereinigten
Staaten
von
Groß-Österreich
nach
Aurel
Popovici),
die
jedoch
nicht
zur
Realisierung
kamen.
Bei
den
Olympischen
Spielen
1900–1912
nahm
neben
den
Mannschaften
aus
Österreich
und
aus
Ungarn
eine
eigene
Mannschaft
aus
Böhmen
teil.
1905
kam
es
im
Königreich
Ungarn,
nach
den
dortigen
Parlamentswahlen,
zur
Ungarischen
Krise,
bei
der
die
ungarische
Unabhängigkeitspartei
ohne
parlamentarische
Mehrheit
regierte
und
eine
Trennung
der
gemeinsamen
österreichisch-ungarischen
Armee
forderte,
was
de
facto
das
Ende
der
Doppelmonarchie
bedeutet hätte. Kaiser und König Franz Joseph I. rief 1906 Neuwahlen aus und beendete die Krise.
1908
brach
im
Osmanischen
Reich
die
jungtürkische
Revolution
aus.
Österreich-Ungarn
wurde
dadurch
daran
erinnert,
dass
Bosnien
und
die
Herzegowina
zwar
von
der
k.
u.
k.
Monarchie
seit
dreißig
Jahren
okkupiert
und
verwaltet
wurden,
jedoch
formal
Teile
des
Osmanischen
Reiches
geblieben
waren.
Franz
Joseph
I.
sah
nun
die
Chance,
„Mehrer
des
Reiches“
zu
werden
und
stimmte
dem
Annexionsplan
des
gemeinsamen
Finanzministers
zu,
wonach
Außenminister
Graf
Aehrenthal
am
5.
Oktober
1908
zur
förmlichen
Einverleibung
jener
Gebiete
schritt.
Der
einseitige,
von
keiner
internationalen
Konferenz
unterstützte
Rechtsakt,
das
Hoheitsgebiet
der
k.
u.
k.
Monarchie
auf
Bosnien
und
die
Herzegowina
zu
erstrecken,
verursachte
in
Europa
die
„Bosnienkrise“. Dabei wurde klar, wie wenige Verbündete Österreich-Ungarn im Kriegsfall haben würde.
1908
beging
Franz
Joseph
I.
auch
sein
60-Jahre-Jubiläum
als
Kaiser
von
Österreich.
Kaiser
Wilhelm
II.
und
fast
alle
Oberhäupter
der
deutschen
Teilstaaten
gratulierten
aus
diesem
Anlass
persönlich
in
Wien.
Ungarn
sah
sich
„nicht
zu
Kundgebungen
veranlasst“,
war
Franz
Joseph
I.
doch
bis
zu
seiner
Krönung
in
Ungarn
1867
als
Fremdherrscher
empfunden
worden.
In
Prag
und
Laibach kam es 1908 zu Ausschreitungen gegen die Deutschen als herrschendes Volk in der österreichischen Reichshälfte.
Österreichisch-Ungarische Monarchie