Der
Adel
in
den
zum
Heiligen
Römischen
Reich
zählenden
Habsburgischen
Erblanden
war
bis
1806
nach
den
im
Reich
geltenden
Bestimmungen
verfasst.
Die
habsburgischen
Herrscher
verliehen
so
als
römische
Kaiser
Reichsfürstentitel
an
herausragende
Adelshäuser
der
Donaumonarchie.
Seit
1806
galten
die
für
das
1804
gegründete
Kaisertum
Österreich
vom
jeweiligen
Monarchen
festgelegten
Statuten.
Im
Königreich
Ungarn,
bis
1867
Teil
des
Kaisertums,
galten
außerdem
die
ungarischen
Adelsregeln,
in
den
anderen
Kronländern
auch
die
dort
überlieferten
Regeln
(Galizien:
polnische
Regeln;
kroatische,
italienische,
böhmische
Regeln).
Nach
dem
Ende
der
Habsburger
Monarchie
wurden
in
ihren
Nachfolgestaaten,
Deutschösterreich
bzw.
nachfolgend
Republik
Österreich
und
in
der
Tschechoslowakei
nach
1918
die
Adelstitel
abgeschafft.
Mit
dem
österreichischen
Adelsaufhebungsgesetz
von
1919
wurde
der
Adel
explizit
aufgehoben und das Führen von Adelsbezeichnungen unter Strafe gestellt.
Österreichischer Adel